Aus den Kommunenzurück

(GZ-4-2020)
gz aus den kommunen

► Gesucht:

 

Bayerns „Bürgermeister des Jahres 2020“

 

Auch 2020 wird wieder Bayerns „Bürgermeister des Jahres“ gesucht. Mit dem Preis werden seit 2014 jährlich Bürgermeister ausgezeichnet, die innovative Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz, Elektromobilität, Demografischer Wandel, Wohnungsbau, Migration und Integration, Wirtschafts- und Tourismusförderung, Erneuerbare Energien und/oder Energieeinsparung auf den Weg gebracht oder umgesetzt haben.

Vorschläge können von Bürgern, Städte- und Gemeinderäten, Verwaltungsangestellten sowie den Bürgermeistern selbst eingereicht werden. Eine kurze schriftliche Projektbeschreibung von maximal zwei Seiten sollte der Nominierung beigefügt und bis zum 28. Februar 2020 gerichtet werden an:

DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stefan Detig, M.B.A.
Habenschadenstr. 16
D-82049 Pullach

E-Mail: stefan.detig@detig-rsw.de

„Die Oberbürgermeister und Bürgermeister im Freistaat Bayern tragen täglich ein hohes Maß an Verantwortung für den Fortbestand einer lebendigen Gemeinschaft in ihrer Kommune. Wir möchten mit der Auszeichnung Persönlichkeiten ehren, die sich um eine zukunftsfähige Ausrichtung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Belange ihrer Städte und Gemeinden verdient gemacht und sich weit über die an ihre Position gestellten Erwartungen hinaus engagiert haben“, schildert Dr. Stefan Detig, selbst Altbürgermeister der Gemeinde Pullach, die Idee hinter dem Preis.

Neben den Bürgermeistern werden zugleich die am Siegerprojekt beteiligten Ratsmitglieder sowie die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter ausgezeichnet.

Die Nominierungen werden durch eine fachkundige Jury aus Kommunalpolitik und Beratung bewertet. Ausgelobt wird die landesweite Preisauszeichnung von der DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft aus Pullach und der bayernweit tätigen LKC-Gruppe mit Hauptsitz in Grünwald bei München.

Als Gewinn winken rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen für eine örtliche gemeinnützige Einrichtung in Höhe von je 2.000 Euro, die innerhalb eines Jahres abrufbar sind. Es ist zudem möglich, herausragende Projekte aus sonstigen kommunalpolitischen Feldern mit einem Sonderpreis zu ehren.

 

 

GemeindeZeitung

Aus den Kommunen

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung