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(GZ-21-2019)
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► Aus dem Kabinett:

 

Bayern will Mietwucher stärker bekämpfen

 

Bundesratsinitiative ist beschlossen – Ziel ist es, bisherige Hürden bei der Verfolgung zu beseitigen und den Bußgeldrahmen zu erhöhen

Die Staatsregierung macht sich für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen stark. Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen sich auch künftig das Wohnen noch leisten können.

Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen

Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern erreichen, dass Mieter effektiver vor Wuchermieten geschützt werden. Vermieter sollen bei Wuchermieten leichter belangt werden können. Zudem soll der Bußgeldrahmen erhöht werden.

Derzeit ist Mietwucher dann eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz), wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Dazu müssen aber folgende zwei Nachweise geführt werden: Der Mieter befand sich erstens trotz ausreichender Bemühungen um eine Mietwohnung in einer Zwangslage, weswegen er auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen war; zweitens hat der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt.

Diese Hürde ist zu hoch. Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist. Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro soll vom Mietwucher abhalten und die zivilrechtlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sinnvoll ergänzen. 

DK

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