Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, „verschenken“ wesentliche Teile ihres Beihilfeanspruchs, weil immer zuerst die Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden muss. Besser ist daher die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung. Im zweiten Teil des Interviews erläutert Andreas Kolb, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, wie das am besten funktioniert.
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