Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann sieht in der Entscheidung des Bundeskabinetts, die eine Weiterentwicklung des sog. beschleunigten Bebauungsplanverfahrens vorsieht, eine große Chance für die Öffnung und schnellere Bebauung der Ortsrandlagen.
Innenentwicklung
Laut Herrmann beschränkte sich das Planverfahren lediglich auf die Innenentwicklung, jetzt soll es künftig auch für die Ortsrandlagen gelten. Dadurch sei z.B. bei Gebieten mit einer Grünfläche unter einem Hektar eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch an den Ortsrändern nicht mehr notwendig.
Nachverdichtung
Dies komme vor allem Gemeinden zugute, die mit der Nachverdichtung und anderen Mitteln der Innenentwicklung an ihre Grenzen gestoßen seien und trotzdem etwas für den Wohnungsbau tun wollten. Durch die neuen Gesetzeserleichterungen werde neben dem freien Wohnungsbau insbesondere der dringend benötigte soziale Wohnungsbau profitieren, erklärte der Bauminister.
Gutes Nebeneinander
Darüber hinaus soll in der Baunutzungsverordnung die neue Kategorie das „Urbane Gebiet“ eingeführt werden. Damit werde künftig ein Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzung sowie von Kultureinrichtungen ermöglicht. Das beinhalte die Chance, in diese Nutzungsvielfalt auch das Wohnen leichter zu integrieren, führte Herrmann aus.
Mittel nutzen
Er verwies erneut auf das im „Wohnungspakt Bayern“ enthaltene staatliche Förderprogramm für die Gemeinden zur Ankurbelung des Wohnungsbaus. Jetzt sei es an den Kommunen und Bauherren, die Mittel und rechtlichen Erleichterungen auch zu nutzen.
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