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(GZ-23-2016)
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►  „Wohnungspakt Bayern“:
 
Schnelle Mobilisierung von Wohnbauland

Baugesetzbuchänderung bringt Chance für Kommunen und Bauherren

Mit dem Sonderprogramm „Wohnungspakt Bayern“ stellt der Freistaat 2,6 Milliarden Euro Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung. Damit sollen bis 2019 bayernweit rund 28.000 neue staatliche und staatlich geförderte Mietwohnungen und Wohnplätze entstehen. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett jüngst eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) zur schnelleren Mobilisierung von Wohnbauland beschlossen.

Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann sieht in der Entscheidung des Bundeskabinetts, die eine Weiterentwicklung des sog. beschleunigten Bebauungsplanverfahrens vorsieht, eine große Chance für die Öffnung und schnellere Bebauung der Ortsrandlagen.

Innenentwicklung

Laut Herrmann beschränkte sich das Planverfahren lediglich auf die Innenentwicklung, jetzt soll es künftig auch für die Ortsrandlagen gelten. Dadurch sei z.B. bei Gebieten mit einer Grünfläche unter einem Hektar eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch an den Ortsrändern nicht mehr notwendig.

Nachverdichtung

Dies komme vor allem Gemeinden zugute, die mit der Nachverdichtung und anderen Mitteln der Innenentwicklung an ihre Grenzen gestoßen seien und trotzdem etwas für den Wohnungsbau tun wollten. Durch die neuen Gesetzeserleichterungen werde neben dem freien Wohnungsbau insbesondere der dringend benötigte soziale Wohnungsbau profitieren, erklärte der Bauminister.

Gutes Nebeneinander

Darüber hinaus soll in der Baunutzungsverordnung die neue Kategorie das „Urbane Gebiet“ eingeführt werden. Damit werde künftig ein Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzung sowie von Kultureinrichtungen ermöglicht. Das beinhalte die Chance, in diese Nutzungsvielfalt auch das Wohnen leichter zu integrieren, führte Herrmann aus.

Mittel nutzen

Er verwies erneut auf das im „Wohnungspakt Bayern“ enthaltene staatliche Förderprogramm für die Gemeinden zur Ankurbelung des Wohnungsbaus. Jetzt sei es an den Kommunen und Bauherren, die Mittel und rechtlichen Erleichterungen auch zu nutzen.

rm

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