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(GZ-24-2023 - 21. Dezember)
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► Anreize für illegale Migration verhindern:

 

CSU-Positionspapier

 

Unter dem Motto „Ja zum Schutz für politisch Verfolgte – aber ein klares Nein zur irregulären Migration“ hat die CSU-Fraktion ein Positionspapier verabschiedet. Enthalten sind Kernforderungen, um Anreize für die illegale Migration zu verhindern, mehr und schnellere Abschiebungen zu realisieren und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen zu ermöglichen.

Um die Folgen des Zugangsgeschehens und der Belastungen für Länder und Kommunen abzumildern, bedarf es laut CSU-Fraktion einer angemessenen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen. Die vom Bund für die flüchtlingsbedingten Kosten aktuell zur Verfügung gestellten sowie zukünftig in Aussicht gestellten Mittel seien unzureichend und würden der dramatischen Situation vor Ort nicht annähernd gerecht. Daher müsse der Bund deutlich nachbessern und sich dauerhaft an den finanziellen Belastungen von Ländern und Kommunen in Form eines atmenden Systems beteiligen, das neben einer Dynamisierung die Elemente des sogenannten „4-Säulen-Modells“ enthält:

a) Zahlung einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale mit einer deutlichen Anhebung und Dynamisierung. Die bisher vom Bund gewährte jährliche Flüchtlingspauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller ist sowohl in Bezug auf die Höhe als auch den erfassten Personenkreis unzureichend.

b) Vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft imS GB II. Dazu muss die bis Ende 2021 geltende Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2022 wieder aktiviert und zugleich entfristet werden (§ 46 Abs. 990 und 10 SGB II). Bei den Kommunen fallen zudem erhebliche Kosten im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII), insbesondere im 3., 5. sowie 7. Kapitel SGB XII an. Auch hierfür bedarf es eines Ausgleichs.

c) Auch bei der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (UMA) sind die bisherigen Zusagen des Bundes unzureichend. Eine spezielle Verständigung zu den Kosten der UMA – wie es sie in der Vergangenheit gab – wurde nicht getroffen. Die UMA-Pauschale muss in höherer Form wiedereingeführt werden. Der Bund sollte sich zukünftig mindestens hälftig an den Kosten, die im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, beteiligen.

d) Integrationspauschale mit Dynamisierung.

DK

 

 

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