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(GZ-23-2023 - 7. Dezember)
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► Landtagsausschüsse:

 

CSU-Fraktion sichert sich wichtige Vorsitze

 

Die 14 Fachausschüsse des Bayerischen Landtags haben in ihren konstituierenden Sitzungen ihre Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Durch die Änderung der Geschäftsordnung stellten CSU, Freie Wähler und SPD sicher, dass die AfD nicht den Vorsitz in einem der drei begehrten Ausschüsse Finanzen, Inneres und Recht beanspruchen kann. In einer emotional geführten Debatte sprach die AfD von einem Missbrauch der Geschäftsordnung und von einem „kleinen Ermächtigungsgesetz für die Regierungsfraktionen“. Neben der AfD stimmten auch die Grünen gegen die Änderung der Geschäftsordnung. Sie argumentierten, man hätte einen Vorsitz der AfD in den wichtigen Ausschüssen auch auf anderem Wege verhindern können.

Bislang galt das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Danach hätte sich die CSU als größte Fraktion zunächst nur einen Ausschussvorsitz aussuchen dürfen, anschließend die Freien Wähler und dann die AfD, nun drittgrößte Fraktion und größte Oppositionspartei. Das sogenannte D‘Hondt-Verfahren ersetzt jetzt diese Methode. Die Konsequenz: Die CSU-Fraktion durfte anfangs gleich zweimal wählen und so nutzte der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek den Erstzugriff der Regierungsfraktionen, um den Vorsitz in den wichtigen Ausschüssen für „Staatshaushalt und Finanzfragen“ (Josef Zellmeier) sowie für „Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration“ (Petra Guttenberger) zu sichern. Der Vorsitz im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport ging an Roland Weigert (Freie Wähler).

„Um die Reihenfolge festzulegen, nach der die Fraktionen auf die Ausschüsse zugreifen dürfen, haben wir mit d´Hondt das Verfahren gewählt, das die Mehrheitsverhältnisse am besten abbildet und auch in anderen Landtagen zum Tragen kommt“, erläuterte Holetschek. „Ein positiver Nebeneffekt davon war, dass bei den staatspolitisch-relevanten Ausschüssen der Erstzugriff bei uns lag. Diese Entscheidung war richtig, was auch dadurch deutlich wird, dass die SPD hier mitgestimmt hat. Die Empörung der AfD ist vorgeschoben. Dass sie im Plenum mit dem nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetz von 1933 argumentiert, ist unsäglich und völlig deplatziert. Und dass die Grünen gemeinsam mit der AfD gegen diese Verfahrensänderung gestimmt haben, wundert mich schon sehr.“

Auch die Federführung in den Ausschüssen für „Wohnen, Bau und Verkehr“ mit Jürgen Baumgärtner, „Gesundheit, Pflege und Prävention“ (Bernhard Seidenath), „Umwelt und Verbraucherschutz“ (Alexander Flierl), „Bildung und Kultus“ (Dr. Ute Eiling-Hütig) und „Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus“ (Petra Högl) liegt bei der CSU-Fraktion.

Holetschek zufolge sind das alles „zentrale Themen, bei denen sich die Fraktion als Denkfabrik sieht. Hier werden wir wichtige Impulse setzen.“ Bei den Wahlen zu Vorsitzenden der Ausschüsse „Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus“ und „Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen“ mussten die AfD-Kandidaten empfindliche Niederlagen hinnehmen.

Holetschek bezeichnete dies als „ein wichtiges Zeichen und klares Statement unserer Abgeordneten“. Die AfD stehe für Positionen, die mit unserer Demokratie nicht vereinbar sind. „Sie duldet widerspruchslos Personen unter Nazi-Verdacht in den eigenen Reihen und setzt demokratische Entscheidungen mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis gleich. Die Fraktionsvorsitzende Ebner-Steiner schweigt dazu beharrlich. Sie muss endlich Stellung beziehen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wo die AfD steht.“

DK

 

 

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