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(GZ-8-2023)
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► ORH-Jahresbericht 2023:

 

Finanzspielräume nutzen, Kreditaufnahme reduzieren

 

Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr durch die Energiekrise erhebliche finanzpolitische Herausforderungen für die Staatsregierung hinzugekommen. Der aktuell veröffentlichte Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs bestätigt dem Freistaat für 2021 erneut eine solide Haushaltsführung und damit eine verantwortungsvolle Aufgabenbewältigung in Krisenzeiten.

Die bereinigten Einnahmen stiegen 2021 um 8,6 auf 70,8 Mrd. Euro (+13,8 Prozent), ebenfalls erhöht haben sich die bereinigten Ausgaben um 3,4 auf insgesamt 72,0 Mrd. Euro (+4,9 Prozent). Neben den höheren Steuereinnahmen (+12,6 Prozent) war dies überwiegend auf die Einnahmen und Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie zurückzuführen.

Schuldenstand konsequent reduzieren

Gerade in Zeiten steigender Zinsen und zugunsten künftiger finanzieller Spielräume geht es laut ORH darum, den Schuldenstand konsequent zu reduzieren. Außerdem empfiehlt er eine sorgfältige Prüfung, inwieweit der Freistaat laut Grundgesetz neben den Hilfen des Bundes zur Überwindung der Energiekrise überhaupt noch Maßnahmen des Härtefallfonds in eigener Regelungs- und Finanzierungskompetenz treffen darf.

Mit dem aktuellen Jahresbericht hat der ORH unter anderem 20 Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Geschäftsbereichen der Staatsregierung vorgelegt. Der Umgang mit staatlichen Geldern wurde in einer Reihe von Bereichen und Ressorts kritisiert.

Konkret wirft der ORH dem Gesundheitsministerium Fehler bei der Gewährung von Corona-Vorhaltepauschalen für Privatkliniken in Höhe von über 12 Mio. Euro vor. Hier sei es in vielen Fällen zu „deutlichen finanziellen Überkompensationen“ durch Doppel- oder Dreifachzuwendungen oder wegen unzureichender Feststellung der tatsächlichen Nachteile von Privatkliniken gekommen. Angesichts umfangreicher Beanstandungen empfiehlt der ORH, die Defizite aufzuarbeiten und finanzielle Konsequenzen zu ziehen.

Darüber hinaus kritisieren die Kassenprüfer eine unzureichende Barrierefreiheit in staatlichen Museen und geförderten öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen sowie Fehler bei der Jugendförderung. „Der Vollzug der Jugendförderung wurde dem Bayerischen Jugendring als übertragene Aufgabe zugewiesen. Der Freistaat finanziert diese vollständig aus Haushaltsmitteln. Förderrichtlinien dazu kann demnach nicht der Bayerische Jugendring, sondern nur das zuständige Sozialministerium erlassen“, heißt es. Der Fördervollzug durch den Bayerischen Jugendring habe zahlreiche Mängel und haushaltsrechtliche Verstöße aufgezeigt. Der ORH empfiehlt dem Sozialministerium, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht den korrekten Fördervollzug des Bayerischen Jugendrings dauerhaft sicherzustellen.

Zudem beklagt der ORH, der Einsatz von Förderlehrkräften an staatlichen Grund- und Mittelschulen sei seit Jahren regional unausgewogen. Die bayernweite Verteilung orientiere sich nicht an den pädagogischen Erfordernissen. „Der ORH sieht die Bedeutung von sozialen Aspekten im Einzelfall. Wesentliche Aufgabe bleibt aber, anhand klarer Kriterien für einen bedarfsgerechten Einsatz der Förderlehrkräfte zu sorgen.“

Für „unübersichtlich und nicht transparent“ hält der Oberste Rechnungshof die bisherige Darstellung der Staatsstraßen-Investitionen, für die zuletzt 350 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung standen. Empfohlen wird eine effiziente Steuerung des Mitteleinsatzes auf Grundlage realistischer baulicher und zeitlicher Ziele sowie belastbarer Kosten. Das Bauministerium sollte dem Landtag regelmäßig zu Staatsstraßen über Finanzierung, Zustand, Ziele und Zielerreichung berichten.

Anlass zur Kritik geben auch die Bayerischen Staatsforsten. Von 2019 bis 2021 hätten diese erstmals Jahresfehlbeträge von zusammen über 186 Mio. Euro aufgewiesen. „Eine Zahlungsunfähigkeit konnte u.a. nur durch einen hohen Überbrückungskredit, erhebliche Einsparungen und Aussetzung der Zuführungen zum Alterssicherungsfonds abgewendet werden.“ Der ORH empfiehlt, den Mitteleinsatz auf die Staatswaldbewirtschaftung, also das Kerngeschäft zu konzentrieren, Liquiditätsreserven für Krisensituationen aufzubauen und die Personalaufwendungen fortlaufend zu evaluieren.

Unzulänglichkeiten auch bei Planungswettbewerben

Unzulänglichkeiten wurden auch bei Planungswettbewerben festgestellt. Vor der Vergabe von bedeutenden Planungsaufträgen für staatliche Hochbaumaßnahmen lobt der Freistaat regelmäßig Planungswettbewerbe aus. Bei allen geprüften Wettbewerben stellte der ORH gravierende Verstöße gegen Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit fest. „Es genügt nicht, wenn Preisgerichte sich bei so wichtigen Projekten auf städtebauliche und architektonische Aspekte konzentrieren.

Wesentliche Kriterien sind bei Planungswettbewerben die Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz staatlicher Bauvorhaben; sie dürfen nicht weiter vernachlässigt werden. Die Ergebnis- und Verfahrensqualität von Planungswettbewerben muss deshalb nachhaltig verbessert werden“, heißt es.

Geldverschwendung im Umweltministerium

Die Prüfer monieren zudem eine Geldverschwendung im Umweltministerium. Ohne auf angemessene Wirtschaftlichkeit zu achten, habe das Ministerium für den Kauf von 50 Fahrrädern über 100.000 Euro ausgegeben – davon fast 42.000 Euro für zehn Mountainbikes und knapp 14.000 Euro für drei E-Lastenräder. Vorrangig sollten diese Räder für Aktionen im Rahmen von Klimawochen und als Dienstfahrräder eingesetzt werden. Tatsächlich überwog aber die private Nutzung durch Beschäftigte des Umweltministeriums oder deren Angehörige. Der Bayerische Oberste Rechnungshof meint, dass das nicht dem gebotenen sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln entspricht.

Haushalt ohne neue Kreditermächtigung

„Wir haben in Bayern für 2023 wieder einen Haushalt ohne neue Kreditermächtigung vorgelegt. Unser Anspruch an uns selbst ist und bleibt es auch weiter, unsere Politik und unser Verwaltungshandeln stetig zu optimieren – hier ist der Oberste Rechnungshof mit seinen Empfehlungen ein wichtiger Berater“, stellte Bayerns Finanzminister Albert Füracker fest.

DK

 

 

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