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(GZ-6-2023)
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► Bayerisches Kabinett zum Wohnungsbau:

 

Der Bundesgesetzgeber muss nachlegen!

Der bayerische Ministerrat hat vom Bund Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus gefordert. Mit dem Wohnbau-Booster Bayern habe die Staatsregierung bereits ein starkes Programm auf den Weg gebracht, mit dem die bayerischen Wohnraumförderprogramme weiterentwickelt werden und der Wohnungsbau im Freistaat weiter angekurbelt wird, hieß es. Doch auch der Bund müsse nachlegen, damit das Ziel von deutschlandweit 400.000 neuen Wohnungen im Jahr erfüllt werden kann.

Mit einer Bundesratsinitiative fordert der Freistaat deshalb zunächst, angesichts der gegenwärtigen Preisentwicklung im Bausektor die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum zu verbessern. Dazu zählten die dauerhafte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung, eine Steuerbegünstigung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum, eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und eine Länderöffnungsklausel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit sollen die Bürger beim Erwerb und Erhalt von selbstgenutzten Wohnimmobilien entlastet werden.

Vor dem Hintergrund, „dass Förderstopps und Modifizierungen der Programmkonditionen der KfW im Laufe des Jahres 2022 zu erheblicher Verunsicherung bei Bauherren geführt haben“, plädiert der Freistaat überdies dafür, die KfW-Programme mindestens auf dem Niveau von 2021 mit einem Fördervolumen von etwa 18 Milliarden Euro auszustatten. Insbesondere die für 2023 veranschlagten 1,1 Milliarden Euro für den Neubau seien deutlich zu niedrig. Außerdem müsse das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ überarbeitet werden und alternativ zu Darlehen auch Zuschüsse für private Bauherren als Förderanreiz anbieten. Für die Gebäudesanierung seien die Fördersätze wieder anzuheben. Weitere Verschärfungen der technischen Anforderungen an Gebäude, die die Baupreise zusätzlich in die Höhe treiben, müssten unterbleiben.

Spielräume erweitern!

Angesichts des weiter gestiegenen Drucks auf den Wohnungsmarkt benötigen die Kommunen aus Sicht der bayerischen Staatsregierung größere und vor allem flexiblere Handlungsspielräume bei der Mobilisierung von Wohnbauland. Auch hier müsse der Bundesgesetzgeber nachlegen. Der Freistaat fordert insbesondere, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffene erleichterte Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeinde künftig für alle Kommunen einzuführen.

Damit die Kommunen Bauland zügig bereitstellen können, sei die Bauleitplanung weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Staatsregierung appelliert deshalb an den Bund, unter anderem das zum 31. Dezember 2022 ausgelaufene beschleunigte Bebauungsplanverfahren in Ortsrandlagen nach § 13b BauGB mit Schwerpunkt auf dem Bau von Mehrfamilienhäusern zu verlängern. Außerdem soll das vereinfachte Bebauungsplanverfahren auch für die Aufhebung von Bauleitplänen zur Verfügung gestellt werden.

Zudem würde ein Wohnbaurecht auf Zeit helfen, das „Horten“ von wertvollem Wohnbauland zu Spekulationszwecken zu verhindern. Der Freistaat fordert den Bund deshalb auf, die bestehenden Bedingungs- bzw. Befristungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch für die zulässige Art der baulichen Nutzung zu erweitern und so den Kommunen neben dem in der Praxis kaum angewandten und klageanfälligen Baugebot ein anreizbasiertes Wohnbaurecht auf Zeit zur Verfügung zu stellen.

Mit dem von der letzten Bundesregierung erfolgreich gestarteten Baukindergeld wurde rund einer halben Million Familien in Deutschland dabei geholfen, Eigentumswohnungen oder Häuser zu kaufen oder zu bauen. Deshalb verlangt der Freistaat ein neues Baukindergeld 2 mit insgesamt 15.000 Euro staatlichem Zuschuss pro Kind in zehn Jahren. Das Baukindergeld soll Familien bis zu einem Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro gewährt werden.

DK

 

 

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