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(GZ-22-2022)
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► Hohe Inflation:

 

Freistaat Bayern setzt sich für bezahlbare Mieten ein

Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für neues Verfahren zur Anpassung von qualifizierten Mietspiegeln und zur Anpassung von Indexmieten

Die Begrenzung des Mietenanstiegs in Zeiten steigender Energiepreise und hoher Inflation ist ein wichtiges Anliegen der bayerischen Staatsregierung. Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben auch in Ballungsräumen weiter leisten können. Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesratsinitiative zur „Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten“ beschlossen.

Qualifizierte Mietspiegel müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle zwei Jahren angepasst werden – entweder durch eine neue Datenerhebung oder anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Die Gemeinden nutzen meist die Indexanpassung, weil sie deutlich einfacher und kostengünstiger ist.

Das Problem: Durch die aktuell hohe Inflation führt eine Indexanpassung zu großen Mietsprüngen. So hätte sich für einen im Juli 2020 erstellten Mietspiegel bei einer Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex im Juli dieses Jahres bereits eine Steigerung von 11,6 Prozent ergeben. Die Gemeinden stehen somit vor der Wahl, ungewollt zum Mietpreistreiber zu werden oder von der einfachen und kostensparenden Indexanpassung keinen Gebrauch mehr zu machen.

Hier will die Staatsregierung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter einen pragmatischen Ausweg eröffnen. Der Freistaat fordert deshalb vom Bund, dass qualifizierte Mietspiegel künftig auch durch einen Mietpreisindex angepasst werden können, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet. Dies würde einen wichtigen Beitrag leisten, die durch stark steigende Energie- und Heizkosten belasteten Mieterinnen und Mieter vor zusätzlichen erheblichen Mieterhöhungen zu schützen.

Gleichzeitig sollen damit auch die Kommunalhaushalte entlastet werden, indem den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, qualifizierte Mietspiegel auch ohne Rückgriff auf den Verbraucherpreisindex kostengünstig zu aktualisieren. Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Das Problem steigender Wohnkosten stellt sich in besonderer Weise bei Indexmietverträgen. Auch hier werden Mieterinnen und Mieter doppelt durch die steigenden Energiekosten belastet: Zusätzlich zu den stark erhöhten Betriebskosten müssen Mieterinnen und Mieter mit Indexverträgen mit deutlichen Mieterhöhungen entsprechend der Inflationsrate rechnen.

Die Inflationsrate steigt zu einem wesentlichen Teil ebenfalls durch den Energiekostenanstieg. Die Justizministerkonferenz hat deshalb unter Vorsitz Bayerns auf ihrer Frühjahrstagung im Juni dieses Jahres beschlossen, dass Mieterinnen und Mieter mit Indexverträgen entlastet werden sollen. Der Bundesjustizminister wurde darin aufgefordert, die Einführung einer wirksam dämpfenden Regelung für die Erhöhung von Indexmieten zu prüfen, hat aber bislang nichts unternommen. Der Beschluss der Justizministerkonferenz wird mit der bayerischen Bundesratsinitiative ausdrücklich unterstützt.

 

 

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