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(GZ-3-2022)
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► Staatsminister Füracker:

 

Bayern ist Stabilitätsanker in Deutschland

Auch 2021 war Bayern das Bundesland mit der geringsten Pro-Kopf-Verschuldung. „Mit 2.810 Euro liegen wir im Vergleich deutlich unter dem Stand anderer Bundesländer“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in München.

„Unser Ziel ist es, so viel Krise von den Menschen fernzuhalten wie möglich – Bayern hat in der Pandemie geholfen wie kein anderes Bundesland. Wir haben große finanzielle Anstrengungen unternommen und zum Beispiel Kommunen und Gesundheitssystem kreditfinanziert massiv unterstützt“, unterstrich der Minister.

Durch solide Haushaltspolitik konnte Bayern im allgemeinen Haushalt seit über zehn Jahren die schwarze Null halten und sogar 5,7 Milliarden Euro Schulden tilgen. Dank dieser starken finanzpolitischen Ausgangslage sei der Freistaat in Pandemiezeiten in der Lage, mit massiven Anstrengungen zur Krisen-Bewältigung Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen effektiv zu unterstützen. Statt blindem Sparen habe der Freistaat zielgerichtet geholfen, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen wie Kommunen bestmöglich durch die Pandemie zu bringen:

Mit Hilfsprogrammen für Kunst und Kultur, Vereine und Verbände – auch im sportlichen Bereich und für soziale Einrichtungen – habe der Freistaat zielgerichtet gehandelt. Allein die bisherigen Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Soziales belaufen sich Füracker zufolge auf über 3,4 Milliarden Euro. Daneben erfolgten deutlich über 3 Milliarden Euro der pandemiebedingten Schulden ausschließlich zu Gunsten der bayerischen Kommunen.

Dank des „unermüdlichen Einsatzes Bayerns seit Beginn der Pandemie beim Bund“ werden nun auch die Steuerregeln für Unternehmenserben gelockert. Laut Füracker verlieren Unternehmen, die in den ersten sieben Jahren nach einer Vererbung wegen der Corona-Krise Mitarbeiter entlassen mussten, künftig in Bayern nicht mehr automatisch ihre Steuerprivilegien. Bund und Länder hätten sich darauf geeinigt, dass bei einem coronabedingten Unterschreiten der sogenannten Lohnsumme, etwa durch einen unausweichlichen Abbau von Arbeitsplätzen, auf die Nacherhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer verzichtet werden kann.

In der aktuellen Krise auf Nachversteuerungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beharren, könne ohnehin schon angeschlagene Unternehmen in die Insolvenz treiben, machte Füracker deutlich. „Das wäre finanzpolitisch kurzsichtig und wirtschafts- und sozialpolitisch unklug.“ Gerade in der Pandemie müsse der Mittelstand als Rückgrat der bayerischen Wirtschaft bestmöglich geschützt und unterstützt werden: „Wir wollen Arbeitsplätze und Know-how im Freistaat halten“. Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin nach einer Erbschaft oder Schenkung bereit sei, Verantwortung zu übernehmen, müsse der Staat dies fördern.

Um die Steuerfreiheit im Erbschaft- oder Schenkungsfall eines Unternehmens zu erhalten, muss das Unternehmen nach der bisherigen Gesetzeslage auch in der Folge dauerhaft fortgeführt werden. Es darf weder veräußert werden, noch darf die Lohnsumme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verkleinert werden. Dies gilt für sieben Jahre. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen, also Löhne, Gehälter und andere Bezüge oder Vorteile, die an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Bayern erkenne die aktuelle Ausnahmesituation auch in anderen Bereichen des Steuerrechts an, erklärte der Minister. So seien bisher mit Maßnahmen wie Steuerstundungen mehr als neun Milliarden Euro dringend benötigter Liquidität bei den betroffenen Unternehmen verblieben.

Mit Blick auf die nun gefundene Neuregelung werde sich Bayern weiter beim Bund dafür einsetzen, diese auf staatlicher Kulanz basierende Lösung gesetzlich zu regeln. So könne mehr Sicherheit für die Unternehmen und die Erben erreicht werden. Zudem fordert der Freistaat, dass auch andere coronabedingte Folgewirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer, wie das Problem der Nachversteuerung bei coronabedingter Insolvenz, im Sinne der Unternehmen gelöst werden können. Aktuell müsste ein Unternehmenserbe im Fall einer Insolvenz innerhalb der 7-Jahre-Frist auch bei coronabedingter Insolvenz Erbschaftsteuer nachzahlen.

Wie das bayerische Finanzministerium zudem mitteilte, habe der Freistaat im vergangenen Jahr erneut mehr als die Hälfte in den Finanzkraftausgleich der Länder eingezahlt. „Bayern ist größtes Zahlerland – nach jüngster Schätzung sowohl nach absoluten Beträgen mit rund neun Milliarden Euro als auch in der Pro-Kopf-Betrachtung mit etwa 687 Euro pro Einwohner“, unterstrich Füracker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Das früher als Länderfinanzausgleich bezeichnete System der Umverteilung von finanzstarken zu armen Ländern umfasse für 2021 insgesamt voraussichtlich rund 17 Milliarden Euro.

„Bayern ist Stabilitätsanker in Deutschland“, machte der Minister deutlich. Seit es den bundesstaatlichen Finanzausgleich gebe, habe der Freistaat in den Anfangsjahren zwar auch 3,4 Milliarden Euro erhalten, mittlerweile aber mehr als 98 Milliarden Euro eingezahlt. Seit nunmehr 13 Jahren komme Bayern für rund die Hälfte des gesamten Ausgleichvolumens auf und beweise damit größte Solidarität. „Wir müssen hier die Entwicklung und den Einfluss der Pandemie weiter beobachten und darauf achten, dass wir dauerhaft grobe Missverhältnisse vermeiden“, so Füracker.

In den vergangenen Jahren ist der Anteil des bayerischen Beitrags immer weiter angestiegen. Während er 2018 noch bei 6,67 Milliarden Euro lag, waren es 2019 bereits 6,70 Milliarden Euro und 2020 7,8 Milliarden Euro. Neben Bayern gehörten 2020 noch Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zu den Geberländern. Hauptprofiteur war die Stadt Berlin mit rund 3,5 Milliarden Euro.

DK

 

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