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(GZ-5-2019)
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Kommunalwahl am 15.3.2020

 

Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beschloss die Bayerische Staatsregierung, die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15. März 2020 durchzuführen.

Der Innenminister hatte hierfür Stellungnahmen sämtlicher kommunaler Spitzenverbände – Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag und Bayerischer Gemeindetag – eingeholt.

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden in den 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern nicht nur die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte für sechs Jahre neu gewählt, sondern auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und Ersten Bürgermeister.

Da die letzten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im März 2014 stattfanden und die Wahlperiode sechs Jahre beträgt, sind die nächsten Wahlen im März 2020 durchzuführen. Den genauen Termin bestimmt nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz die Staatsregierung.

Wie Herrmann erläuterte, soll der Wahltermin nach langjährig bewährter Staatspraxis auf einen Tag gelegt werden, der den Interessen der Parteien und Wählergruppen entgegenkommt, den Aufwand für Gemeinden und Landkreise für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen berücksichtigt und den Bürgerinnen und Bürgern schließlich eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erlaubt.

Insbesondere sollen daher weder wesentliche Teile der Wahlvorbereitung, noch der Wahltermin selbst oder darauffolgende Stichwahlen in die Zeit von Schulferien fallen. Das Innenministerium wird den Wahltermin nun in den kommenden Tagen amtlich bekannt machen.

 

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