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(GZ-24-2018)
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► Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:

 

144 Millionen Euro für Bayerns Kommunen

 

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat in Nürnberg die Bedarfszuweisungs- und Stabilisierungshilfebescheide an die Vertreter der Kommunen übergeben.

Bayernweit erhalten 141 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der ein Rekordvolumen von über 9,5 Milliarden Euro in 2018 erreicht.

Hilfe zur Selbsthilfe

Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden.

Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen.

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