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(GZ-22-2018)
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► Bundeskabinett verabschiedet Energiesammelgesetz:

 

Licht und Schatten

 

Das Bundeskabinett hat den Startschuss für das lang erwartete Energiesammelgesetz gegeben. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier begrüßt das Vorhaben, Kritik kommt von den Verbänden. Der neue Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz sieht die im Koalitionsvertrag vorgesehene Sonderausschreibung für Windenergie an Land und Photovoltaik vor. Es werden aber auch weitreichende Änderungen am KWK-Gesetz und am EEG vorgenommen. Ziel der Koalition ist es, das Energiesammelgesetz bis zum Ende des Jahres zu verabschieden.
 

Zahlreiche Maßnahmen

Im Energiesammelgesetz sind zahlreiche Maßnahmen integriert. Die Sonderausschreibungen in Höhe von 4 GW je Technologie für Wind (Land) und PV erfolgen zusätzlich zur laufenden Ausschreibung von 2019 bis 2021. Mit dem Netzausbeschleunigungsgesetz (NABEG) wird der Netzausbau forciert. Bei der Windenergie wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt, die das nächtliche Dauerblinken beendet. Bei der Photovoltaik ändert sich für PV-Anlagen bis 40 kW nichts, für Neuanlagen im Segment 40 bis 750 kW wird die EEG-Förderung um bis zu 20 Prozent deutlich reduziert.

Die EEG-Privilegierung (40 % EEG-Umlage) für KWK-Neuanlagen gilt wieder für fast alle Anlagen (98 %), und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2018. Des Weiteren wird ein neuer Anlagenbegriff eingeführt, der die teilweise Modernisierung größerer Dampfsammelschienen KWK ermöglicht. Auch wird eine Übergangsregelung für PV- und KWK-Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden.

Damit wird verhindert, dass Anlagen, die nun erworben werden, aufgrund von EU-Recht ab April 2019 auf den neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen. Letztendlich wird die an die beihilferechtlichen Genehmigungen angepasste Kapazitätsreserve nun zum 1. Oktober 2020 eingeführt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der parlamentarische Prozess endlich gestartet wird.

Es sei gut, dass die im Koalitionsvertrag beschlossenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV) auf den Weg gebracht werden. Bei den Vorschlägen zu der Energieeffizienz-Technologie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die wesentlich für die Wärmewende und damit für die deutschen Klimaziele ist, gehen laut VKU zahlreiche Vorschläge jedoch in die falsche Richtung. Im Wärmesektor entstehen rund ein Drittel aller energiebedingten Emissionen. Ziel muss daher sein, die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare und emissionsarme Quellen umzustellen.

KWK als zentrales Element

Die KWK sei dafür das zentrale Instrument – insbesondere in den Städten sei sie die einzige Möglichkeit erneuerbare Wärme im großen Stil einzuspeisen. Doch einige im Entwurf vorgesehene Änderungen würden die Klimaschutztechnologie hemmen anstatt sie zu fördern, so der VKU. Dem Klimaschutz werde ein Bärendienst erwiesen. Der Verband plädiert für den Dreiklang „Bestandsanlagen angemessen fördern, Umrüstung von Kohle auf Gas anreizen und Perspektiven für den Zubau schaffen“.

„Es ist gut, dass das lang überfällige Energiesammelgesetz nun endlich aufs parlamentarische Gleis gesetzt wurde. Allerdings verschenkt der Kabinettentwurf vor allem bei der Kraft-Wärme-Kopplung viel Energiewende-Potenzial“, hob auch der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke hervor. So sollte dem steigenden Anteil erneuerbarer Gase im Gasnetz auch bei der Förderung von KWK-Anlagen Rechnung getragen werden. Die geplante Nicht-Anrechenbarkeit der Mitverbrennung erneuerbarer Gase in KWK-Anlagen auf den zur Eigennutzung erzeugten Strom sende dabei ein völlig falsches politisches Signal aus.

Das Mitverbrennen erneuerbarer Gase dürfe nicht behindert, sondern müsse explizit angereizt werden, um auch den Wärmesektor weiter zu defossilieren. Gleichzeitig sollte die Nutzung grüner Gase aus Power-to-Gas-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz durch den zeitlich begrenzten Teil-Wegfall der EEG-Umlage angereizt werden. Dadurch könnten die notwendigen Skaleneffekte in der Kostendegression für diese zentrale Energiewende-Technologie erreicht werden. „Zudem schlagen wir vor, den Anteil erneuerbarer Gase im Gassystem etwa durch eine verpflichtende Mindestquote für erneuerbare Gase oder einen CO2-Preis zu steigern“, betonte Linke.

Warnung vor Kollateralschaden

Der Ökostromanbieter Naturstrom AG warnt seinerseits vor einem Kollateralschaden des Energiesammelgesetzes. Die vorgesehenen Kürzungen wären für Mieterstrom ein schwerer Schlag ins Kontor, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat, erklärte Dr. Tim Meyer, Vorstand der Naturstrom AG. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein und konterkariert alle Bestrebungen, den Photovoltaikzubau nachhaltig zu stärken und die Energiewende in die Innenstädte zu bringen.“

Neben der Kritik an den geplanten Anpassungen des Mieterstrommodells fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE), eine Reform des EEG: Grundsätzlich sei es an der Zeit, andere Investitionsmodelle jenseits des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu erarbeiten.

Weiterentwicklung des EEG

„Damit die erneuerbaren Energien mittelfristig in einen selbsttragenden Markt kommen, muss das EEG zu einem über die Nachfrage funktionierenden marktaffinen System mit wettbewerblich ermittelten Preisen weiterentwickelt werden. Treiber dieser Nachfrage werden die dezentrale Versorgung sowie die Sektoren Wärme und Mobilität sein, die eine Sogwirkung aus dem Markt erzeugen“, erläuterte Busch. Um das Regierungsziel 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen, müssten das bisherige Ausbautempo noch erheblich gesteigert und die Potenziale jenseits des EEGs freigesetzt werden, forderte Busch.

Im Ergebnis bestehe nun zwar für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zumindest bis zum Jahr 2021 eine gewisse Planungssicherheit, aber die mittel- bis langfristige Planung werde weiter herausgeschoben, urteilte Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). „Leider wurde die Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien für das Jahr 2030 vertagt, so dass es unklar bleibt, wie die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien konkret aussehen sollen“, kritisierte Peter. Das Erreichen der Klimaschutzziele ohne deutlich höhere Ausbauvolumina der Erneuerbaren Energien sei undenkbar.

DK

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