Kommunalverbändezurück

(GZ-5-2017)
gz bayerischer staedtetag
► Pressekonferenz Bayerischer Städtetag:
 
Nein zu gymnasialem Mischmodell
 

Für eine rasche Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium hat sich der Bayerische Städtetag in München ausgesprochen. Bei einer Pressekonferenz wies der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages, Nürnbergs OB Ulrich Maly darauf hin, dass für die Sachaufwandsträger rasch Planungssicherheit hergestellt werden müsse. Mischmodellen von acht- und neunjährigem Gymnasium erteilte er eine klare Absage.

„Die Bürgermeister sind des Hin und Her überdrüssig“, erklärte der Verbandsvorsitzende. Die Kommunen benötigten Klarheit über die Laufzeit des Gymnasiums. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags erwartet von der Staatsregierung, dass das Konnexitätsprinzip zur Anwendung kommt: Zusätzliche Investitionskosten einer Gymnasialreform müssten den Kommunen ersetzt werden. Wenn der Freistaat das neunstufige Gymnasium einführt, habe er für die Mehrkosten bei der Umstellung aufzukommen.

Kompliziert und zu teuer

Nach Malys Auffassung „waren die Ideen für flexible Lösungen alle gut gemeint, sind aber zu kompliziert und zu teuer“. Die Kommunen als Sachaufwandsträger dürften nicht mit unterschiedlichen Gymnasialmodellen im Stich gelassen werden. Dies würde schwer organisierbare Parallelstrukturen in der Gymnasiallandschaft schaffen. Zudem könnten Konkurrenzsituationen zwischen Gymnasien entstehen. Benötigt würden verlässliche Strukturen in der Schullandschaft.

Der Städtetagschef verwies zudem auf Gespräche mit Wirtschaftsvertretern, denen die Berufseinsteiger nach G8 und dem teilweisen Wegfall von Wehrpflicht und Zivildienst zu jung seien. Zur Gestaltung des reformierten G9 meinte er: „Ich wünsche mir einen Lehrplan, der jungen Menschen auch noch Zeit zum Leben lässt.“

Stichwort Wohnungsbau: Da sich in stark verdichteten Räumen die Mobilisierung von Bauland schwierig gestaltet, schlägt der Städtetag vor, dass Landwirte zeitlich befristet eine steuerliche Ermäßigung für Grundstücksveräußerungen an Kommunen erhalten: Erzielt ein Landwirt Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit aufgrund einer Veräußerung von Grundstücken an die Gemeinde, müssten die Reinvestitionsmöglichkeiten (laut Paragraph 6b Einkommensteuergesetz EStG) erweitert werden und befristete Steuervergünstigungen gewährt werden.

Darüber hinaus muss Maly zufolge ein Grundfreibetrag zweckgebunden für Grundstücksveräußerungen an Städte und Gemeinden und deren kommunale Wohnungsunternehmen für den Mietwohnungsbau geschaffen werden, der das Baugrundstück für das mehrgeschossige Wohnhaus und die erforderliche Infrastruktur, Ausgleichsflächen für Natur- und Landschaftsschutz sowie für den Flächenerwerb zum Hochwasserschutz umfasst. Die steuerlichen Begünstigungen sollten nur befristet gewährt und bei anhaltendem Bedarf verlängert werden. Der Bayerische Städtetag hat die Staatsregierung gebeten, dieses Anliegen gegenüber dem Bund zu unterstützen.

Flächen für den Wohnungsbau mobilisieren

Maly: „Wir müssen alles, was an geeigneten Flächen zur Verfügung steht, für den Wohnungsbau mobilisieren.“ Bund, Freistaat und Kommunen müssten ihren Grundstücksbestand nach geeigneten Bauplätzen durchsuchen und Baulücken systematisch erfassen; dazu gehörten auch Grundstücke wie ehemalige Kasernengelände und Militärflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und Flächen der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY). Möglicherweise seien dabei neue Wege zu gehen, weil bestehende Instrumente wie etwa das Baugebot nicht wirksam sind.

Folgende Instrumente können nach Ansicht des Städtetags eine Verbesserung bringen: Erweiterung der Vorkaufsrechte im Baugesetzbuch für Flächenbevorratungen, um neue Quartiere entwickeln zu können; stärkere Berücksichtigung sozialer und struktureller Belange bei der Veräußerung von Konversionsliegenschaften durch die BImA; Gleichstellung von Gemeinden bei der Genehmigungsfreistellung im Grundstücksverkehrsgesetz mit Bund und Freistaat sowie Harmonisierung des Vollzugs des Artenschutzes.

Wie der Verbandschef erläuterte, seien an vielen Orten die Eigentümer derzeit nicht bereit, unbebaute Grundstücke zu verkaufen. Die Gründe sind laut Maly vielfältig: „Teils werden Grundstücke für die Nachkommenschaft vorgehalten. Teils werden Grundstücke wegen des überhitzten Immobilienmarkts mit rasant steigenden Preisen als Spekulationsobjekte in Erwartung eines höheren Gewinns zurück gehalten. Teils fehlt es wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase an Möglichkeiten, den erlösten Wert anderweitig sicher zu anzulegen. Teils hemmt die Steuer, die auf den Verkaufserlös anfällt, den Willen zum Verkauf eines Grundstücks. Besonders Landwirte zeigen sich zurückhaltend beim Verkauf nicht mehr benötigter Flächen, weil dadurch hohe Steuern ausgelöst werden. Dies gilt im städtischen Umland ebenso wie im Stadtkern. Beispielsweise befinden sich im Stadtgebiet Nürnberg viele nicht mehr bewirtschaftete Hofstellen, die man überwiegend wegen des befürchte-ten Steueranfalls nicht verkauft.“

Gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen

Beim weiteren Thema Integrationskosten rief Maly den Freistaat dazu auf, die Kommunen nicht im Stich zu lassen. Schließlich schulterten sie zuverlässig ihren Anteil bei der Unterbringung und Integration von Menschen auf der Flucht. Ohne die kommunalen Leistungen hätten Bund und Land in den vergangenen Jahren die Herausforderungen von Zuwanderung und Integration nicht meistern können.

„Bayerns Kommunen haben sich darauf verlassen, dass der Staat sie bei den Kosten nicht im Stich lässt. Er muss dauerhaft zeigen, wie er die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen finanziell gestaltet“, betonte der Vorsitzende und ergänzte: „Integration geschieht in den Städten und Gemeinden. Wenn Integration funktionieren soll, sind weniger der Bund und die Länder gefordert, sondern an erster Stelle die Kommunen. Da die Kommunen ihre Integrationsaufgaben in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Kultureinrichtungen, Ehrenamt und Sportstätten erfüllen, müssen sich Bund und Länder an den aufgewendeten Kosten stärker beteiligen.“

Wie Maly deutlich machte, „erkennen wir die Leistungen des Freistaats an, verweisen aber auf eine Tatsache: Trotz der staatlichen Leistungen bleiben hohe Belastungen für die kommunalen Haushalte. Wir werden weiterhin hartnäckig die kalte Kommunalisierung von Integrationskosten kritisieren. Der Freistaat muss die Kommunen angemessen an seinem Teil der Bundesmittel von 6 Milliarden Euro beteiligen. Wenn die Kommunen ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen sollen, sind sie auf die Mittel von Bund und Freistaat angewiesen.“

Bei Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung im Dezember 2016 konnte Maly zufolge eine erste Linderung erreicht werden: Die bayerischen Bezirke erhalten für 2017 und 2018 eine Entlas-tung von insgesamt 112 Millionen Euro für die bislang vom Freistaat nicht erstatteten Nettoausgaben für unbegleitete junge volljährige Flüchtlinge in der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Mitte 2017 soll eine Bestandsaufnahme zur Kostenentwicklung stattfinden. Damit beteiligt sich der Freistaat Bayern an den Kos-ten der Jugendhilfe für unbegleitete junge Flüchtlinge, die volljährig geworden sind und weiteren Betreuungsbedarf haben.

Nach den Worten des Städtetagsvorsitzenden „ist dies eine nur halbwegs befriedigende Lösung. Das ist besser als nichts, hilft den Kommunen aber nicht dauerhaft weiter: Denn der Freistaat ist trotz dieser Finanzspritze nach wie vor das einzige Bundesland, das die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlinge teilweise kommunalisiert: Dies geschieht über die Bezirksumlage, die kreisfreie Städte und Landkreise bezahlen; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind über die Kreisumlage betroffen.“

Die Bezirke seien aufgrund der Entlastung, die der Freistaat inzwischen für 2017 und 2018 zugestanden hat, angehalten, nicht an der Umlageschraube weiter nach oben zu drehen, so Maly. Entlastungen der Bezirkshaushalte und Steigerungen der Umlagekraft sollten Spielraum für eine Senkung der Umlagesätze bei Bezirken und Landkreisen eröffnen.

DK

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