Kommunalverbändezurück

(GZ-11-2023)
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► DStGB-Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft:

 

Transformation braucht Augenmaß

 

Die prekäre Finanzlage der Kommunen sowie die transformativen Herausforderungen in Zeiten multipler Krisen standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des DStGB-Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft im hessischen Lauterbach. „Die kommunal kaum steuerbare Ausgabenexplosion nimmt den Kommunen zunehmend die Luft zum Atmen“, betonte der Oberbürgermeister von Neuburg an der Donau, Dr. Bernhard Gmehling, als Vorsitzender des Gremiums.

So führt auf kommunaler Ebene allein der Tarifabschluss zu Mehrbelastungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Hinzu kommen sich weiter potenzierende flüchtlingsbedingte Mehrausgaben, merklich höhere Ausgaben für Energie sowie allgemeine Preissteigerungen infolge der Inflation. Dies betrifft insbesondere auch den Baubereich. Mit Blick auf den kommunalen Investitionsrückstand von nunmehr rund 166 Milliarden Euro sowie den zwingend notwendigen zusätzlichen Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen, Mobilität und Digitalisierung ist dies laut Gmehling auch mit Blick auf die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland äußerst besorgniserregend.

Konkret sei zwingend eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei Aufnahme, Versorgung und Integration Geflüchteter notwendig. „Bund und Länder dürfen die Kommunen bei den flüchtlingsinduzierten Mehrkosten nicht im Regen stehen lassen. Wir brauchen ein atmendes System, das eine dauerhafte Finanzierung abhängig von der Geflüchtetenzahl sicherstellt“, unterstrich der Ausschussvorsitzende.

Steigende Sozialausgaben, massiver Investitionsrückstand

Finanzschwache Kommunen litten besonders unter den dynamisch steigenden Sozialausgaben, einem massiven Investitionsrückstand sowie hohen Zinslasten. Ihnen fehle stellenweise jeglicher Spielraum für Investitionen. Darunter leide die Standortqualität und in der Folge gehe die Schwere zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen weiter auseinander. Die Länder, aber auch der Bund, müssten sich noch stärker ihrer Verantwortung stellen und auch finanziell dazu beitragen, dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse näher zu kommen.

Wie der gastgebende Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller bemerkte, „dürfen die späteren Aussichten auf beruflichen Erfolg in Deutschland nicht durch den Wohnort determiniert werden. Auch darf der ländliche Raum nicht weiter abgehängt werden. Im Gegenteil können die ökonomischen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit nur gemeinsam im Zusammenspiel von Stadt und Umland gemeistert werden.“

Transformation des Wärmesektors

Ein großer Kraftakt für die Kommunen und kommunalen Unternehmen ist die Transformation des Wärmesektors in Deutschland hin zu einer klimaneutralen Versorgung bis zum Jahr 2045. „Die Städte und Gemeinden erkennen die Notwendigkeit einer klimaneutralen Energieversorgung für die Erreichung der Klimaziele, allerdings muss der erforderliche Transformationsprozess unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort gestaltet und grundsätzlich allen Kommunen finanziell und rechtlich ermöglicht werden“, erklärte Gmehling.

Städte und Gemeinden stünden hinter der Wärmewende. Als zentrale Akteure bei der Umsetzung vor Ort sei den Kommunen dabei auch klar, dass sie mit Plan und Augenmaß erfolgen muss. Dafür brauche es realistische Um- und Ausbaupfade für Wärme- und Gasnetze, die Planungssicherheit für Kommunen und Energieversorger gewährleisten. Insbesondere müssten die Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien in Wärme- und Gasnetzen erreichbar sein.

Echte Technologieoffenheit

Da die Wärmeversorgung in Zukunft im Wesentlichen dezentral stattfinden wird, muss sie aus Sicht des DStGB auf die verschiedenen lokalen Gegebenheiten zugeschnitten werden können. Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das anstehende Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wolle die Bundesregierung Rahmenbedingungen schaffen, die dies ermöglichen. Dabei sei die Verzahnung des GEG mit einem kommunalen Wärmeplanungsgesetz dringend erforderlich, da hier verfrühte Vorfestlegungen den Ergebnissen einer zukünftigen Wärmeplanung entgegenstehen könnten.

„Deshalb sind eine echte Technologieoffenheit sowie praxisgerechte Umsetzungsfristen im Gesetz zu gewährleisten, die es Kommunen bei ihrer Wärmeplanung ermöglichen, alle technischen Potenziale für die Wärmewende zu nutzen“, machte Gmehling deutlich. So verhindere eine zu starke Fokussierung auf eine einzelne Technologie wie die Wärmepumpe etwa im Gebäudebestand einen optimalen Mix der unterschiedlichen Versorgungsinfrastrukturen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme. In bestehenden Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden sei die Wärmepumpe oft keine realistische technische Option, sondern funktioniere nur im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung.

Gerechte Teilhabe für Kommunen

Überdies müsse jede Kommune, unabhängig von ihrer Größe und Verpflichtung zur Wärmeplanung, von den Fördermitteln für die Wärmeplanung in gleicher Weise profitieren können. Dabei gelte es, Inkongruenzen in der Fördersystematik zu vermeiden, etwa indem Fördermittel auch im Falle einer verbindlichen Einführung der Wärmeplanung weiterhin in Anspruch genommen werden können. „Darüber hinaus muss zwingend sichergestellt werden, dass Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft mit Blick auf die klimaneutrale Transformation ihres Gebäudebestandes umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, forderte Gmehling abschließend.

DK

 

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