Kommunalverbändezurück

(GZ-13-2016)
Kommunalverbände
► Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetags:
 
Ruf nach seriöser Finanzierung
 

Nach Sitzungen seiner Spitzengremien in Berlin hat der Deutsche Städtetag an Bund und Länder appelliert, sich über die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen endlich zu einigen. Ein eigenes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung war ebenso Thema der Beratungen wie ein modernes Kulturgutschutzrecht, das nationale Kulturgüter schützt und den legalen Handel stärkt.

Die Städte forderten die Länder auf, die Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge rasch und konsequent anzuwenden und in der Praxis möglichst unbürokratisch auszugestalten. Wie die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, betonte, begrüßten die Städte, „dass der Bund drei Jahre lang die Unterkunftskosten im Hartz-IV-System für anerkannte Flüchtlinge voll zu tragen bereit ist und so – wie von uns gefordert – erhebliche zusätzliche Sozialausgaben der Kommunen vermieden werden“.

Kostenklärung

Bund und Länder müssten nun aber nach vielen Beratungsrunden auch gemeinsam einen Weg finden, wie die erheblichen zu erwartenden Integrationskosten bewältigt werden können. Eine schnelle Einigung tut Not. Die besten Integrationskonzepte würden nur Wirklichkeit, wenn geklärt ist, wer sie bezahlt. Ihre Finanzierung dürfe nicht den Kommunen zugeschoben werden.

Integrationspolitik

Die Kommunen verfügten über zahlreiche integrationspolitische Erfahrungen, machte Lohse weiter deutlich. Integration finde vor Ort in den Kommunen statt und die Städte wollen, dass sie gelingt. Doch die große gesamtstaatliche Aufgabe finanziere sich nicht von allein und die Kosten einer unterlassenen oder gescheiterten Integration wären um ein Vielfaches höher.

Bund und Länder müssten ihre Mittel für den Bau bezahlbarer Wohnungen noch stärker anheben, um dem faktischen Bedarf in den Regionen mit knappem Wohnungsangebot gerecht zu werden. Und die Länder müssten sich finanziell stärker für den Bau und Ausbau von Kindergärten und Schulen engagieren, für Schulpsychologen, Dolmetscher, Sozialpädagogen und Sprachförderprogramme in Kitas.

Der Deutsche Städtetag befürworte das Integrationsgesetz des Bundes, hob Lohse hervor: „Für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten mit Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt ist es richtig, die Integration der Menschen frühzeitig und gezielt zu fördern und gleichzeitig eigene Anstrengungen von ihnen zu fordern. Wichtig ist außerdem eine ausgewogene Verteilung anerkannter Flüchtlinge, weshalb die Länder die Wohnsitzauflagen rasch einführen sollten und ohne großen Verwaltungsaufwand. Mit Hilfe von Wohnsitzauflagen können Länder Flüchtlinge so auf Städte und ländliche Gebiete verteilen, wie es den örtlichen Potentialen entspricht und so stärker betroffene Kommunen vor Überforderung schützen.“

Durch die Wohnsitzauflagen könnten die Integration von Menschen erleichtert und soziale Brennpunkte vermieden werden. Sinnvolle Kriterien für die Verteilung seien Kapazitäten bei der Versorgung mit Wohnraum sowie die Lage am örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt, so Lohse. Berücksichtigt werden sollten bei dem Verteilmechanismus auch die Flüchtlinge, die bereits seit dem 1. Januar 2016 anerkannt wurden. Das bedeute nicht, dass diese Menschen umziehen müssten. Vielmehr würde die Personenzahl der bereits Anerkannten in den Städten, in denen sie leben, bei der Verteilung angerechnet.

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages stellte ausdrücklich fest, die Instrumente Sanktionen und Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz sollten fortlaufend darauf geprüft werden, ob sie geeignet und erforderlich sind, die Integration zu unterstützen.

Wichtig seien die im Integrationsgesetz vorgesehenen größeren Möglichkeiten für den Spracherwerb, mehr Orientierungskurse und die Förderung möglichst frühzeitiger Qualifizierung und Beschäftigung. Der Deutsche Städtetag unterstützt die Ansätze des Bundes, Menschen mit Bleibeperspektive eine Beschäftigung zu ermöglichen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu zählten der verbesserte Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III ebenso wie die Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung oder auch das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“, mit dem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden.

Nötig sei allerdings, die kommunale Ebene bei der Ausgestaltung der erweiterten Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge während des Asylverfahrens einzubeziehen und diese Angebote unbürokratisch zu organisieren, betonte die Städtetagspräsidentin. Zudem sollten auch Beschäftigungsangebote für anerkannte Asylbewerber nach dem Übertritt in das sogenannte Hartz-IV-System geschaffen werden.

Unterstützt wird von den deutschen Städten ein eigenes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung. In diesem Zusammenhang begrüßen sie das Anliegen der Bundesregierung, das geltende Recht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Für richtig halten die Städte auch die Absicht, in einem Bundesteilhabegesetz sowohl den Leistungsträgern zu ermöglichen, die Angebote besser zu steuern, als auch den stetigen Ausgabenanstieg der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung innerhalb der kommunalen Sozialhilfe zu dämpfen. Der vorliegende Referentenentwurf erfülle diese Erwartungen allerdings nicht, unterstrich der Deutsche Städtetag.

Nach den Worten von Vizepräsident Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister aus Nürnberg, „ist ein eigenes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung außerhalb der Sozialhilfe richtig und wird auch von den Städten gefordert. Das neue Gesetz muss dem Grundsatz der Inklusion Rechnung tragen, also der gleichberechtigten Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle Leistungsrechte und alle Lebensbereiche. Diskriminierungen bei Leistungen oder Lebenschancen wegen einer Behinderung sind nicht hinnehmbar und müssen endlich abgeschafft werden. Hierzu müssten sich die jeweiligen Lebensbereiche wie die gesundheitliche Versorgung und die Schulen stärker für die Belange der Menschen mit Behinderungen öffnen.“

Konkret lobte Maly die im Gesetzentwurf angestrebte Trennung der Fachleistungen für Menschen mit Behinderung von Leistungen für ihren Lebensunterhalt, auch wenn im Einzelnen eine noch schärfere Abgrenzung notwendig erscheint.

Nehme man den zentralen Leitgedanken der UN-Behindertenkonvention nach Inklusion ernst, müssten sich vor allem die Regelsysteme der Sozialversicherungen für Menschen mit Behinderung mehr öffnen, um die Belange dieser Menschen von vornherein und ohne die Inanspruchnahme von Sondersystemen wie der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen: „Der Gesetzentwurf verspricht dagegen neue Leistungen, beispielsweise für Mobilität und Assistenz, die mehr Menschen als bisher nutzen werden. Dies wird voraussichtlich bei den Trägern der Eingliederungshilfe und damit vor allem bei den Kommunen für erhebliche Mehrkosten sorgen, ohne dass ein Ausgleich vorgesehen ist. Dabei darf es nicht bleiben“, forderte Maly.

Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen betrugen im Jahr 2014 insgesamt 16,4 Milliarden Euro und steigen jedes Jahr um rund 1 Milliarde Euro weiter an. Mit dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf kann diese Ausgabendynamik keinesfalls eingedämmt werden, da den Leistungsausweitungen in der Eingliederungshilfe keine entsprechenden Einsparpotentiale durch die Verpflichtung vorrangiger Leistungsträger oder durch bessere Steuerungsmechanismen gegenüberstehen.

Die neuen Regelungen lassen vielmehr massive Mehrkosten für die Träger der Eingliederungshilfe und auch bei der Hilfe zur Pflege befürchten, die durch die veranschlagten Minderausgaben keinesfalls kompensiert werden können. Konkret geht es dabei vor allem um folgende Punkte:

  • Der leistungsberechtigte Personenkreis wird neu definiert und dabei ausgeweitet, so dass mehr Menschen zukünftig Leistungen in Anspruch nehmen können.
  • Der Gesetzentwurf sieht neue Leistungen vor, beispielsweise neue Formen bei der Hilfe zur Arbeit. Das Budget für Arbeit wird flächendeckend eingeführt, neben den seit langem bestehenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden andere Leistungsanbieter zugelassen. Dadurch werden mehr Menschen als bislang Leistungen in Anspruch nehmen. Die Schätzung des Ministeriums geht lediglich von 100 Millionen Euro ab 2020 aus. Die Städte sehen dagegen ein erhebliches Kostenrisiko, da gerade die Personenkreise, die die Werkstätten nicht nutzen, die neuen Alternativen aufgreifen werden. Auch im Bereich der Bildung, der Mobilität und der Assistenz werden neue Leistungen eingeführt, anstatt die vorrangigen Leistungssysteme auf die Belange von Menschen mit Behinderungen auszurichten.
  • Auch die Annahme, die Träger der Eingliederungshilfe könnten durch mehr Effizienz ab 2020 Mehrkosten in Höhe von 100 Millionen Euro ausgleichen, kann der Deutsche Städtetag nicht nachvollziehen.
  • Außerdem sieht der Entwurf vor, die anrechnungsfreien Beträge beim Einkommen und Vermögen zu erhöhen und prognostiziert dafür Mehrkosten von 351 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Städte rechnen damit, dass die Kosten erheblich höher liegen, weil deutlich mehr neue Leistungsberechtigte hinzukommen dürften als im Gesetzentwurf angenommen.

„Die Städte fordern neben inhaltlichen Korrekturen eine seriöse und nachvollziehbare Berechnung der finanziellen Auswirkungen des Referentenentwurfs, also eine Kostenfolgenabschätzung. Ziel muss es sein, neue Leistungen seriös gegen zu finanzieren“, stellte der Vizepräsident fest.

Befürwortet wird von den deutschen Städten die Neuregelung des Kulturgutschutzrechts mit dem Ziel, den illegalen Handel mit Kulturschätzen zu verhindern, den legalen Handel zu stärken sowie nationales Kulturgut vor der dauerhaften Ausfuhr zu schützen. Gleichzeitig betonen sie die große Bedeutung von Sammlern und Künstlern für das kulturelle Leben in den Städten.

Wie Verbandspräsidentin Lohse anlässlich der zweiten und dritten Lesung im Bundestag bemerkte, seien Städte Orte der Kreativität, Kunst und Kultur und unterstützten den Schutz des kulturellen Erbes. Sammler und Künstler seien für das reiche kulturelle Leben in den Städten mit ihren Museen unverzichtbar. Wichtig sei deshalb, dass die Länder, wie bisher auch, mit Augenmaß vorgehen und nur wenige, außerordentlich wichtige Werke auf die Liste des national wertvollen Kulturgutes setzen und dabei die Eigentumsrechte von Sammlern berücksichtigen.

Mit der Gesetzesnovelle werden sinnvollerweise mehrere Vorgängergesetze zusammengefasst und modernisiert. Eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 wird zudem endlich in nationales Recht umgesetzt. So soll der deutlich angestiegene illegale Handel, insbesondere mit antiken Kulturgütern aus Vorderasien, Asien und Afrika, bekämpft werden.

DK

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