Kommunalverbändezurück

(GZ-18-2018)
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► Bundes-KPV:

 

Für kontrollierten Interessenausgleich

 

Die Debatte um eine allgemeine Dienstpflicht, die Wiedereinführung der Wehrpflicht und die Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes standen im Zentrum der jüngsten Tagung von Bundesvorstand und Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) in Berlin.

Nach den Worten des KPV-Bundesvorsitzenden und Kommunalpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, „ist für uns Kommunale in der Union klar, dass wir ein Instrument brauchen, um der geänderten Sicherheitslage – im In- und Ausland – und den häufiger auftretenden Gefahrensituationen, wie beispielsweise Extremwetterlagen, kompetent entgegentreten zu können. Und, wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, dann muss der Prophet eben zum Berg kommen. Wir brauchen mehr Menschen, die im Zivil- und Katastrophenschutz ausgebildet sind, die vor Ort anpacken können sobald es notwendig ist. Dies geht dann einher mit einem positiven Effekt auf den Zusammenhalt zwischen den Bürgern und verstärkt das Band zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft.“

Ein erster Entwurf der KPV auf dem Weg zu einem neuen Grundsatzprogramm bis 2020 sieht vor, im Dialog mit möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen, ob im Rahmen einer „Allgemeinden Dienstpflicht“ ein verbindlicher Grunddienst für junge Erwachsene mit dem Schwerpunkt Zivil- und Katastrophenschutz aufgebaut werden kann.

Bürgerrechte und -pflichten

Haase zufolge sollte Jeder die Erfahrung machen, dass nicht nur Bürgerrechte, sondern auch Bürgerpflichten bestehen, ohne die unsere Gesellschaft auseinander driftet. Jeder möge sich fragen, was er der Gemeinschaft geben kann oder wie er in der Lage wäre, andere zu helfen und sie zu schützen. Es bedarf größerer Achtung und eines Heranführens an der Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft. Und es bedarf einer besseren Kultur der Anerkennung und der positiven Verstärkung.“ Unabhängig davon, ob ein Allgemeiner Dienst verpflichtend oder auf Freiwilligkeit beruht, müssten attraktive Angebote geschaffen werden, die für die persönliche Entwicklung und die Gemeinschaft von großem Nutzen sind.

Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft

Mit Blick auf den für den Bundesparteitag vorgesehenen Antrag „Wirtschaft für den Menschen – Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert“ erklärte der KPV-Bundesvorsitzende: „Ein ganz entscheidender Teil des Selbstverständnisses der CDU und somit auch der KPV ist das Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft. Wir begrüßen und befürworten deshalb den Antrag des Parteivorstands. Das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft beinhaltet auch, dass dort nicht allein die freien Kräfte des Marktes walten, sondern ein kontrollierter und funktionierender Ausgleich der Interessen der Marktteilnehmer gewährleistet ist.“

Die Globalisierung zeige, dass die Marktkräfte einen staatlichen Ordnungsrahmen benötigen. Der faire Ausgleich der Interessen von Anbietern und Nachfragern, der effiziente Einsatz der immer knapper werdenden Ressourcen, der Schutz der Umwelt und des Klimas müssten durch unsere Wirtschaftsordnung sichergestellt werden. Die Europäische Union stelle unter den Anforderungen des europäischen Binnenmarkts die Erfüllung von kommunalen Aufgaben immer wieder in Frage und schränke die Handlungsspielräume der Kommunen und ihrer Unternehmen ein.

Öffentliche Aufgaben bürgernah und sozialverträglich erfüllen

Die KPV steht laut Haase für Strukturen, die es Kommunen erlauben und ermöglichen, eine bürgernahe, flächendeckende und sozialverträgliche Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf hohem Niveau zu gewährleisten. Die kommunale Daseinsvorsorge sichere die Lebensqualität der Menschen gerade dann, wenn Marktmechanismen versagen. Nur so würden Verantwortung und Entscheidungsfreiheit vor Ort gestärkt und die Menschen vor Ort entschieden selbst, welche Leistungen in welcher Form angeboten werden.

Haase wies zudem darauf hin, „dass wir in kommunaler Selbstverwaltung den Kanon der Leistungen der Daseinsvorsorge bestimmen, die Qualität der Leistung kontinuierlich überprüfen und Versorgungssicherheit, Preistransparenz und Sozialverträglichkeit sicherstellen müssen“. „Wir wissen, dass es zum Erhalt, Umbau und Ausbau der Infrastruktur in den Kommunen erheblicher Investitionen bedarf“, führte der Vorsitzende weiter aus. Der Investitionsstau sei eine Bürde für die zukünftigen Generationen und eine indirekte Verschuldung. „Deswegen wollen wir mehr Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur und die Finanzierung und Refinanzierung erleichtern. Eine weiter voranschreitende Privatisierung mit ihren negativen Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung ist nicht alternativlos.“

Zu den Auswirkungen des im vergangenen Jahr reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) erklärte Haase: „Das Ziel, alle Kinder alleinerziehender Elternteile bei ausbleibendem Barunterhalt (durch Leistungen nach dem UVG oder dem SGB II) zu unterstützen, wurde erreicht. Über 300.000 Kinder erhalten nach der Reform von 2017 zusätzlich die Leistungen nach dem UVG. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei insgesamt 1.102.566.209 Euro. Der Bund trug davon verabredungsgemäß einen Anteil von gut 405 Millionen Euro (erhöht auf 40 Prozent). Die Vergrößerung des Kreises der Anspruchsberechtigten hat zu einem erheblichen Mehraufwand und somit zu deutlichen Mehrausgaben der betroffenen Kommunen geführt, die die Länder im Zweifel ausgleichen müssen.“

Die KPV fordert, dass die Regelung, die für die über 12-Jährigen gilt, auch auf die Gruppe der unter 12-jährigen Kinder ausgeweitet wird: Im Alter von 12 bis 18 Jahren wird ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur dann wirksam, wenn das Kind keine Leistungen nach SGB II bezieht oder das alleinerziehende Elternteil über ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt. Dies sei insofern zielführend, als dass bei rund 87 Prozent der Betroffenen Unterhaltsvorschusszahlungen beim ALG II angerechnet werden, sodass keine finanzielle Besserstellung erfolgt, die einen bürokratischen Mehraufwand rechtfertigen würde. Damit werde Doppelbürokratie abgebaut und die Kommunen würden deutlich entlastet.

Intensiv diskutiert werden derzeit die Vergabebedingungen und Auktionsregeln bzgl. der anstehenden 5G-Frequenzvergabe. Nach Haases Auffassung reichen die bisher vorliegenden Planungen der Bundesnetzagentur zum G5-Ausbau allerdings nicht aus, um die Verabredungen des Koalitionsvertrages umzusetzen. Aus dem Koalitionsvertrag gelte die Vorgabe, dass es neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung gibt. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, ignoriere diese Vorgabe und behaupte, dass die zur Vergabe anstehenden 5G-Frequenzen für eine weitergehende Flächenversorgung nicht geeignet seien.

„Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen wir so leider nicht“, machte der KPV-Chef deutlich. „Wir fordern den Präsidenten der Bundesnetzagentur auf, sich den politischen Vorgaben des Koalitionsvertrages unterzuordnen. Wir fordern, dass der G5-Ausbau flächendeckend erfolgt bis in jeden Haushalt und jede Gemeindestraße.“

DK

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