Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2018)
gz deutscher landkreistag

► Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistags:

 

Mehr qualifizierte Zuwanderung!

 
In der aktuellen Debatte zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) plädiert der Deutsche Landkreistag für eine konsequentere Ausgestaltung der Altersfeststellung. Wie Präsident Landrat Reinhard Sager nach einer Präsidiumssitzung im Enzkreis erläuterte, zeige sich immer mehr, „dass das derzeitige rechtliche Instrumentarium nicht ausreicht, um das Alter eines gegebenenfalls volljährigen Flüchtlings soweit medizinisch möglich eindeutig festzustellen. Der Rechtsrahmen ist klarer zu fassen, darüber hinaus ist die Altersfeststellung in der Regel verpflichtend zu machen und die Möglichkeiten einer medizinischen Untersuchung sind zu erweitern.“

Steht nicht eindeutig fest, dass es sich um Minderjährige handelt, ist das jeweilige Jugendamt gehalten, eine medizinische Untersuchung zu veranlassen. Diese ist allerdings von der Zustimmung des Betroffenen abhängig und spart nach dem Willen des Gesetzgebers z. B. Untersuchungen der Genitalien aus. Auch das bei allen möglichen Verletzungen übliche Röntgen wird bezogen auf die Handknochen teilweise kritisiert.

Unterschiedliche Vorgaben

Laut DLT-Präsident Sager gibt es darüber hinaus seitens der Bundesländer sehr unterschiedliche Vorgaben zum Verfahren: So verzichten etwa Länder wie Baden-Württemberg faktisch vollständig auf medizinische Untersuchungen, wohingegen Bayern oder Hamburg diese als wirksames Mittel zur Altersfeststellung betrachten.

Die Vorbehalte und die teilweise sehr restriktiven Maßgaben auf Länderseite könnten die Landkreise nicht nachvollziehen: „Sinnvoller wäre es, Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland gelangen, in aller Regel einer Alterseinschätzung durch einen Arzt zu unterziehen. Auch sind wir dafür, erforderliche Methoden für zulässig zu erklären, die die körperliche Unversehrtheit nicht wesentlich tangieren. Dies muss der Bundesgesetzgeber im SGB VIII eindeutiger regeln.“

Großes öffentliches Interesse

Man könne nicht einerseits ein staatliches Interesse an der Feststellung des Lebensalters von Flüchtlingen haben, diese Frage dann aber nicht mit der nötigen Konsequenz behandeln, fuhr Sager fort. „Die gilt auch für die Einwilligung der betreffenden Person in medizinische Untersuchungen zur Altersfeststellung. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an einer Altersfeststellung und der geringen Intensität der medizinischen Untersuchung sollte die Einwilligung der betreffenden Person nicht mehr notwendig sein.“
Bei seiner Sitzung sprach sich der Kommunalverband auch dafür aus, die Möglichkeiten qualifizierter Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt zu erweitern und klarer zu fassen. Sager zufolge ist Deutschland auf die Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen, in Zukunft noch mehr als heute. Dies gelte gerade auch für die sehr mittelstandsstarken ländlichen Räume in den Landkreisen. Daher sei es richtig, ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte zu schaffen.

Trennung von humanitärer Aufnahme und qualifizierter Zuwanderung

Vizepräsident Landrat Joachim Walter ergänzte, dass die Trennung von humanitärer Aufnahme und qualifizierter Zuwanderung erhalten bleiben müsse. „In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass jenseits der Zuwanderung von Fachkräften eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen erfolgen muss. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von humanitärer Aufnahme und die Bereitschaft, Schutzsuchende hierzulande willkommen zu heißen und zu integrieren. Integration und Rückführung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Wir müssen in beide Richtungen besser werden.“

Die Landkreise seien nach wie vor von den Folgen der deutlichen Erhöhung der Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge betroffen. Dabei handle es sich um eine Zuwanderung aus humanitären Gründen, nicht um eine gesteuerte, auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Einwanderung. Zugleich erfordere u. a. der demografische Wandel mehr qualifizierte Zuwanderung, um die Entwicklung und den Wohlstand auch zukünftig zu sichern, unterstrich Sager. Dies gelte gerade auch für die stark von Mittelstand und Handwerk geprägten ländlichen Räume, die für über 50 % der deutschen Bruttowertschöpfung stehen. „Anders als in der Vergangenheit kann die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt nicht vorrangig auf Hochqualifizierte beschränkt werden. Vielmehr benötigt Deutschland auch im nicht akademischen, handwerklichen und pflegerischen Bereich zusätzliche Arbeitsmarktmigration.“

Integrationsleistungen im Heimatland realisieren

Die nach wie vor aufrecht zu erhaltende klare Trennung zwischen humanitärer Aufnahme und gesteuerter Arbeitsmigration müsse auch darin zum Ausdruck kommen, dass die entsprechenden Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte nur aus dem Ausland heraus beantragt werden können, fügte Sager hinzu. Zudem seien wesentliche Integrationsleistungen wie etwa der Spracherwerb bereits im Heimatland zu realisieren.

Vizepräsident Walter zufolge müssen Deutschland und Europa die Fähigkeit erhalten, den Zuzug humanitärer Zuwanderer stärker zu steuern, als dies insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 der Fall war. Dazu zählten nicht zuletzt auch die schnelle Durchführung von Asylverfahren und die konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen. Dies sei Bedingung dafür, „dass unser Land auch in Zukunft seiner humanitären Verantwortung gegenüber den tatsächlich Schutzbedürftigen gerecht werden kann“.

Keine Gewalt gegen öffentlich Bedienstete!

Mit Blick auf zunehmende Beleidigungen, Drohungen und tätlichen Angriffen gegenüber Amtsträgern und Verwaltungsmitarbeitern hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages  die Resolution „Keine Gewalt gegen öffentlich Bedienstete!“ beschlossen. Wie Präsident Sager erklärte, „sind derartige Attacken unerträglich und müssen mit unserem rechtsstaatlichen Instrumentarium konsequent geahndet werden. Wir müssen über das Strafrecht hinaus aber vor allem auch im täglichen Miteinander immer wieder deutlich machen, dass wir so etwas in unserer Gesellschaft keinesfalls dulden.“

Kein neues Phänomen

Dass Landräte und andere Amtsträger in der Öffentlichkeit diffamiert werden, sei kein neues Phänomen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise oder auch den sog. Reichsbürgern sei aber eine deutliche Zunahme von Vorkommnissen zu verzeichnen. Gleiches gelte für Fälle tätlicher Gewalt. „So wurde erst kürzlich der Landrat des Kreises Pinneberg als ‚Nazischwein‘ bezeichnet. Und zwar von einem Bürger, bei dem zuvor 114 Waffen und eine Tonne Munition eingezogen worden waren. Dass er den Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als ‚Parasit‘ bezeichnet hat, brachte einem anderen Täter eine Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe von 500 Euro ein. Nicht geahndet wurde dagegen die Drohung, gegen den Landrat oder seine Kinder Gewalt anzuwenden“, erläuterte Sager.

Meinungsfreiheit ist kein Freibrief

Vor diesem Hintergrund hätten die Landräte in ihrer Resolution deutlich formuliert, dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit zwar selbstverständlich ein hohes Gut sei. „Aus der Meinungsfreiheit folgt jedoch kein Freibrief für beleidigende oder verleumderische Äußerungen oder gar für die Drohung mit Gewalt“, verdeutlichte der DLT-Präsident.

Großes Engagement für die Bürger

Die Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen würden sich mit großem Engagement für die Bürger einsetzen. Dazu gehörten manchmal auch Behördenentscheidungen, mit denen die Betroffenen nicht einverstanden seien.

„Kränkungen, ehrverletzende Äußerungen oder Verleumdungen sind nicht hinnehmbar. Sie wiegen besonders schwer, wenn sie in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Das Internet bietet viele Möglichkeiten, Beleidigungen, Drohungen oder Aufrufe zur Gewalt in anonymer Form zu kommunizieren. Daher sind die Betreiber entsprechender Plattformen und der sozialen Medien aufgefordert, solche Inhalte im Einzelfall auch zu löschen“, stellte Sager abschließend klar.

DK

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