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(GZ-5-2023)
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► Hate-Speech-Bilanz 2022:

 

Zunahme an Hass und Hetze

„Hass und Hetze halten sich im Internet auf erschreckend hohem Niveau und sind gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen“, teilte Justizminister Georg Eisenreich mit. Gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und der Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz, Staatsanwältin Teresa Ott, stellte der Minister die Hate-Speech-Bilanz für das Jahr 2022 vor.

„Unsere Hate-Speech-Spezialisten haben im Jahr 2022 insgesamt 2.435 Verfahren neu eingeleitet. Im Jahr 2021 waren es 2.317, vor drei Jahren 1.648 Verfahren“, führte Eisenreich aus. Anklage erhoben wurde in 488 Verfahren, im Vorjahr waren es 450 Verfahren. In 324 Verfahren erging eine Verurteilung oder Strafbefehl, davon sind 260 Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus an der Spitze

Von den 2.435 Verfahren waren 401 fremdenfeindlich (im Vorjahr 347), 387 antisemitisch (218), 64 behindertenfeindlich (25) und 44 christen- oder islamfeindlich (52) motiviert. In 38 Verfahren wurden die Opfer wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität angegriffen, im Vorjahr 86. In 214 Verfahren waren die Geschädigten weiblich, im Vorjahr waren es 280. In vielen Verfahren kann die Motivation aber nicht eindeutig festgestellt werden. Eisenreich zufolge ist die Zahl der Verfahren mit antisemitisch motivierter Hate Speech um 78 % von 218 im Jahr 2021 auf 387 im Jahr 2022 gestiegen und hat ein erschreckendes
Ausmaß erreicht. Corona sei hier die Triebfeder gewesen.

Die bisherige Höchststrafe in Bayern bekam ein Ersttäter, der im Netz unter falschem Namen gegen Politiker und Flüchtlinge hetzte. Er wurde zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut Eisenreich „endet die Meinungsfreiheit dort, wo das Strafrecht beginnt. Selbst bei Ersttätern ist eine Freiheitsstrafe möglich. Außerdem drohen empfindliche Geldstrafen – bei Volksverhetzung beispielsweise mindestens drei Monatsgehälter plus Eintrag ins Führungszeugnis.“

Online-Meldeverfahren

Um Hate Speech effektiv zu bekämpfen, hat das bayerische Justizministerium spezielle Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit verschiedenen Kooperationspartnern eingerichtet. So können Kommunalpolitiker sowie Abgeordnete des Landtags, des Bundestags und des Europaparlaments seit September 2020 in einem Online-Meldeverfahren schnell und einfach Anzeigen und Prüfbitten an die Generalstaatsanwaltschaft München übermitteln.

Insgesamt haben bislang 171 Amts- und Mandatsträger einen Zugang zum Verfahren erhalten. Nach Angaben des Ministers gingen bis zum 7. Februar dieses Jahres 181 Prüfbitten ein. In 152 Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und in 39 Fällen das Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag abgeschlossen. In 27 Fällen gab es Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen und in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung.

Kooperation mit Baden-Württemberg

Darüber hinaus hat die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern zum Schutz der Juden in Bayern 2021 ein Online-Meldeverfahren für Opfer judenfeindlicher Straftaten eingerichtet. Mit der Münchner Fachstelle „Strong!“ kooperiert die Justiz seit Oktober vergangenen Jahres. Auch hat das Justizministerium im Juli 2022 gemeinsam mit dem bayerischen Innen- und Sozialministerium sowie dem Sozialministerium Baden-Württemberg in einer Kooperation mit der baden-württembergischen Meldestelle „REspect!“ eine Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Last but not least wurde mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien das Projekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ ins Leben gerufen. Das Motto: „Erst anzeigen, dann löschen.“ Bereits 116 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell, 81 nehmen aktiv teil.

DK

 

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