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(GZ-8-2016)
Kommunale Praxis
Gerda Hasselfeldt zu Gast bei der KPV:
 
Schulterschluss mit Kommunen
 

KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss in München

Hasselfeld bei der KPV

V. l.: Dr. Tholen Eekhof, Gerda Hasselfeldt, Stefan Rößle und Jörg Kunstmann. Bild: DK

Die Welt ist aus den Fugen geraten. Inwieweit sich dies auch auf die innenpolitische Situation auswirkt, machte die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und Erste Stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, MdB Gerda Hasselfeldt im Gespräch mit dem KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss in München deutlich.

Unter Leitung des KPV-Landesvorsitzenden Landrat Stefan Rößle ging Hasselfeldt auf aktuelle Probleme ein, bei denen ein enger Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen besteht. Mit Blick auf die Flüchtlingsfrage verwies die Abgeordnete darauf, dass diese „nicht nur eindimensional zu lösen ist“. Je weniger auf europäischer Ebene Signale gesetzt würden, umso größer sei der Druck im nationalen Bereich – siehe Grenzsicherung - tätig zu werden.

Drittes Asylpaket

Wie Hasselfeldt betonte, schnüre die Bundesregierung derzeit ein drittes Asylpaket, das die Ausarbeitung eines sog. Integrationsgesetzes beinhaltet (siehe nebenstehenden Artikel). Momentan sei in Deutschland „eine Entspannung bei den Flüchtlingszahlen“ festzustellen, was Bundesinnenminister Thomas de Maizière zu der Ankündigung veranlasst habe, über den 12. Mai hinaus keine Verlängerung der Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchzuführen. Nach Hasselfeldts Ansicht ist diese Äußerung weder glücklich noch zwingend notwendig gewesen. Zudem habe sie zu einigen Irritationen geführt, gerade auch im Hinblick auf sicherheitspolitische Gesichtspunkte.

Als das stärkste Investitionsprogramm für Infrastruktur, das es je gab, bezeichnete Hasselfeldt in ihren weiteren Ausführungen den kürzlich vorgelegten Bundesverkehrswegeplan 2030. Gute Straßen, Wasserstraßen und Schienenwege seien für Deutschland als hochentwickeltes und exportorientiertes Industrieland von existenzieller Bedeutung. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 schaffe die Grundlage dafür, dass Deutschland weiterhin eines der besten Verkehrsnetze der Welt hat.

Investitionssteigerung

Der Entwurf sieht vor, dass bis 2030 mehr als 260 Milliarden Euro in mehr als 1.000 Projekte in Straßen, Wasserstraßen und Schienenwege investiert werden sollen. Davon entfallen 49,4 % auf die Straße, 41,3 % auf die Schiene und 9,3 % auf Wasserstraßen. Für Bayern sind Investitionen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro vorgesehen - eine Steigerung der Investitionen im Vergleich zum BVWP 2003 um fast 70 Prozent.

Im Unterschied zu früheren Plänen sind im BVWP 2030 alle Projekte des vordringlichen Bedarfs finanziell unterlegt. Der BVWP ist damit eine realistische und finanzierbare Gesamtstrategie für die Infrastruktur in Deutschland.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 setzt auf fünf wesentliche Innovationen:

  • Klare Finanzierungsperspektive: Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, so dass alle Projekte des vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden können.
  • Erhalt vor Aus- und Neubau: 69 % der Gesamtmittel fließen 2016-2030 in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56 %).
  • Klare Prioritäten: Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes: 75 Prozent der Mittel für Straßenprojekte gehen in großräumig bedeutsame Vorhaben, 25 Prozent in die regionale Erschließung.
  • Engpassbeseitigung: Fokussierung der Investitionen auf die Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen, um den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 1.700 km Engpässe auf Autobahnen und rund 700 km Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.
  • Breite Öffentlichkeitsbeteiligung: Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der seit 21. März für sechs Wochen öffentlich ausliegt. Auch der Umweltbericht zum BVWP 2030 wird veröffentlicht. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der BVWP 2030 überarbeitet und vom Kabinett beschlossen.

Eingliederungshilfe zu modernem Teilhaberecht weiterentwickeln

Stichwort Bundesteilhabegesetz: Hasselfeldt zufolge haben sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.

Personenzentrierung

Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Zudem wird die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderungen so geregelt, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.

Entlastung der Kommunen

Wie die CSU-Politikerin erläuterte, liegt noch kein Referentenentwurf vor; gleichwohl soll das Bundesteilhabegesetz mit einer deutlichen Entlastung der Kommunen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.  
Mit Blick auf das geplante Wertstoffgesetz wies Gerda Hasselfeldt darauf hin, dass beim mittlerweile zweiten Arbeitsentwurf die kommunalpolitischen Belange noch nicht entsprechend berücksichtigt seien und überdies keine Not bestehe, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Wertstoffgesetz

Das Wertstoffgesetz soll künftig die Verpackungsverordnung ablösen und Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und sonstigen beim privaten Endverbraucher anfallenden Erzeugnissen aus Kunststoffen und Metallen schaffen. Die Rückgewinnung und die Wiederverwertung dringend benötigter Rohstoffe sind für die Wirtschaft und die Gesellschaft von besonderer Bedeutung.

Nachbesserungen gefordert

Mit der Resolution zum Wertstoffgesetz „Ab in die Tonne!“ hatte der Bayerische Landkreistag bereits Ende des vergangenen Jahres seiner Kritik Ausdruck verliehen und deutliche Nachbesserungen gefordert. Der  Arbeitsentwurf beschränkt nach Auffassung des Kommunalverbandes die Einwirkungsmöglichkeiten der Kommunen auf die Unternehmen des Dualen Systems noch stärker als das geltende Recht. Dabei zeige die Erfahrung, dass die Qualität der Wertstoffsammlung bzw. -verwertung durch Private aus Wettbewerbsgründen eher sinkt. Bei schlechter Leistung sehe der Arbeitsentwurf aber nur ein Rügerecht für die Kommunen vor. Eingreifen dürften sie demnach nicht – und das, obwohl die Bürgerinnen und Bürger sie als Ansprechpartner sehen.

Privatisierung

Statt den ökologischen Gedanken zu fördern, führe der Entwurf zu einer Privatisierung weiterer Abfallbereiche, zu einer bundesweiten Einheits-Tonne und zu Verlusten auf kommunaler Seite sowie in den Geldbörsen der Bürgerinnen und Bürger, heißt es in der Resolution. Der Entwurf bringe ein bestens funktionierendes System – die bayerischen Wertstoffhöfe - in Gefahr.

Erfreulich war hingegen Hasselfeldts abschließende Mitteilung, wonach der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 mit insgesamt 150 Mrd. Euro entlastet. Allein in diesem Jahr sind es 20 Milliarden Euro, die der Bund zusätzlich zur Verfügung stellt - und das obwohl auch 2016 die schwarze Null steht und keine neuen Schulden im Bundeshaushalt vorgesehen sind. Neben der Kostenbeteiligung für Asylbewerber und Flüchtlinge gibt der Bund vor allem mehr Geld für Familien und Kinder, mehr Geld für die Bildung und mehr Geld für sozial Schwache.

DK

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