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(GZ-1/2-2019)
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► Gemeinden motivieren mit Kampagnen zum energetischen Sanieren und Energiesparen:

 

Energieberatung für Bürger

 
Bis zum Jahr 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland weitgehend klimaneutral sein. Da Gebäude besonders langlebig sind, müssen frühzeitig die Weichen gestellt werden. Sinnvoll sind langfristige Sanierungsstrategien, die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen und der Ausbau erneuerbarer Energien.

Sigrid Goldbrunner. r
Sigrid Goldbrunner. r

Wie können bayerische Gemeinden dazu beitragen, dass mehr Wohngebäude energetisch saniert werden? Ein wichtiger Baustein ist eine neutrale und unabhängige Energieberatung, die auf die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Haus- und Wohnungseigentümern eingeht. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet in Zusammenarbeit mit Kommunen in Bayern Beratungsaktionen und Kampagnen an, um Bürgern Impulse zum energetischen Sanieren zu geben.

60 Prozent der CO2-Emissionen gehen von Wohnhäusern aus. Daher ist in vielen kommunalen Energiekonzepten das Ziel verankert, die Bürger zu informieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ihre eigenen Gebäude energetisch fit zu machen.

Die Aktionsschwerpunkte im Überblick

Die Verbraucherzentrale und der VerbraucherService bieten Gemeinden zeitlich begrenzte Beratungsaktionen an. In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten macht die Kommune in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale auf ein Schwerpunktthema aus dem Bereich des privaten Energieverbrauchs aufmerksam. Mögliche Themen sind: Energetisches Sanieren für Einsteiger, Eignung des eigenen Gebäudes für Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie, Speicher), Dämmung (baulicher Wärmeschutz und sommerlicher Hitzeschutz), Heizungstechnik (optimale Einstellung, Wärmepumpe, Pufferspeicher, Pelletheizungen), Fördermittel oder Raumklima (Schimmelproblematik).

Für die Beratungsaktionen stehen folgende Elemente zur Verfügung, die jeweils für die Kommune angepasst werden: Vorträge, Energieberatungstage in der Gemeinde mit Terminvereinbarung, Energie-Checks bei den Bürgern zu Hause, ein Energieberatungs-Stand auf einer lokalen Veranstaltung wie beispielsweise einem Wochenmarkt oder einer Messe und eine Hotline zur telefonischen Beantwortung von Fragen.

Ein Energieberater der Verbraucherzentrale hält die Vorträge, führt die Energieberatung in der Gemeinde durch, betreut Stände bei Veranstaltungen und berät an der Hotline. Aufgrund der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind diese Leistungen für die Gemeinde und die Bürger kostenlos.

Energie-Checks bei den Bürgern zu Hause

Lediglich für die Energie Checks zu Hause fällt ein Eigenanteil von 30 Euro pro Check an, der von der Gemeinde übernommen werden kann. Je nach Aktionsschwerpunkt werden im Rahmen solcher Checks für die Eigentümer die Gebäudehülle und die Heizungsanlage überprüft.

Vertiefte Fragen rund um die Haustechnik, insbesondere die Einstellung der Heizung, lassen sich anhand von Messungen beantworten. Besitzer von solarthermischen Anlagen können deren Effizienz kontrollieren lassen. Darüber hinaus wird zum Einsatz von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen beraten. Nach dem Check erhält der Ratsuchenden per Post einen Kurzbericht. Darin bewertet der Berater die Situation vor Ort und gibt Anregungen für Energiesparpotenziale und Effizienzmaßnahmen.

Positive Erfahrungen der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale unterstützt die Gemeinde bei der Durchführung der Beratungsaktion mit kostenlosen Marketingmaterialien wie Flyer, Broschüren, Plakaten und Anzeigen. Außerdem werden Textbausteine und Artikel für Veröffentlichungen rund um das Aktionsthema zu Verfügung gestellt. Die Steuerung und Organisation der Kampagne liegt bei der Gemeinde.

„Wir haben sehr gute Erfahrungen mit konzentrierten Energieberatungsaktionen gemacht. Viele Bürger fühlen sich gut beraten und setzen daraufhin Maßnahmen um“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin der Verbraucherzentrale Bayern. Interessierte Kommunen können sich unter goldbrunner@vzbayern.de bei der Verbraucherzentale Bayern melden.

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