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(GZ-3-2024 - 1. Februar)
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► Teichunglück:

 

Ehemaliger Bürgermeister freigesprochen

 

Weil er den Dorfteich nicht hat absichern lassen, wurde vor knapp vier Jahren erstmals in Deutschland ein Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Mehr als sieben Jahre nach dem Tod von drei Kindern im nordhessischen Neukirchen – sie hatten im Sommer 2016 ohne ihre Eltern am Wasser gespielt und ertranken – hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den früheren Rathauschef nun freigesprochen. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Der Bürgermeister a.D. war in erster und zweiter Instanz zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Der Angeklagte legte Revision ein – und so wurde das damalige Urteil aufgehoben. „Es konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Unglück strafrechtlich verantwortlich ist“, begründeten die Richter den Freispruch.

Die bauliche Veränderung am Westufer, die einen Ausstieg erheblich erschwerte, habe zwar dazu geführt, dass Sicherungsmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Es könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen den Tod der Kinder verhindert hätten.

Die damalige Verurteilung des Rathauschefs hatte für erhebliche Verunsicherung in den Kommunen gesorgt. Viele Bürgermeister sperrten die Badestellen vorsorglich und zogen sich damit den Unmut der Bürger zu. Seit Jahren herrscht Rechtsunsicherheit. Der Freispruch des Stadtoberhaupts und das neue Urteil bringen nun mehr Klarheit.

Der Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen, dem rund 400 aktuelle und ehemalige Bürgermeister angehören, begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. „Das ist eine kluge und realitätsbezogene Entscheidung“, erklärte Geschäftsführer Karl-Christian Schelzke. Das jetzige Urteil dürfte vor allem für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht nur eine Entlastung sein. Das Urteil bedeute auch, dass viele traditionell offene Gewässer nicht zwangsweise einzuzäunen sind, unterstrich Schelzke.

DK

 

 

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