Fachthemazurück

(GZ-12-2023)
gz fachthema
GZ-Plus-Mitgliedschaft

► DWA-Politikmemorandum:

 

Wasserwirtschaft in Krisenzeiten

 

Weiterentwicklung der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie, Anpassung an den Klimawandel und Erhöhung der wasserwirtschaftlichen Resilienz gegenüber Starkregen und Trockenheit: In ihrem aktuellen Politikmemorandum, das an die wasser- und umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen übergeben wurde, setzt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) klare Schwerpunkte.

National beziehen sich die Forderungen der DWA im Politikmemorandum vor allem auf die Klimaanpassung und die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie. Gefordert wird vom Bundestag eine unterstützende Entschließung, um für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie auch über die Legislaturperiode hinaus eine hohe Verbindlichkeit zu schaffen.

„Wir brauchen ein verpflichtendes Starkregenrisikomanagement (SRRM), vergleichbar mit dem europarechtlich vorgegebenen Hochwasserrisikomanagement. Beide müssen zwingender Bestandteil der Bauleitplanung werden“, heißt es. „Das SRRM muss auf einer flächendeckenden Analyse und Kartierung von Starkregengefahren basieren, die auf bundeseinheitlichen Bewertungsstandards aufbauen – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – und für die Bevölkerung ‚lesbar‘ sind. Auf dieser Basis ist die Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung zu verbessern und es braucht mehr Anreize zur Eigenvorsorge der Bürger. Der Schutz von Menschenleben ist das Ziel.“

Versicherungspflicht für Wohngebäude prüfen

Parallel dazu sollte jedoch eine Versicherungspflicht für Wohngebäude geprüft werden.

In besonders gefährdeten Gebieten müsse ein generelles absolutes Bauverbot durchgesetzt werden. Dies könne Bestandteil eines Zonenmodells nach Gefährdungslagen mit unterschiedlich strengen Anforderungen sein. Daneben seien der technische Überflutungsschutz in Form von Hochwasser-, Regenrückhaltebecken oder Deichen und Mauern auszubauen und die dazu nötigen Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Beiträge zum Hochwasserschutz

Talsperren leisteten in Abhängigkeit von ihrer Funktionalität schon heute einen erheblichen Beitrag zum Hochwasserschutz. Eine stärkere Verfügbarmachung der bereits bestehenden meteorologischen und hydrologischen Daten und der flächendeckende Aufbau von Hochwasserprognosemodellen könnten einen zusätzlichen Beitrag zur Steuerung von Hochwasserrückhalteräumen leisten. Das Katastrophenmanagement sollte priorisiert und fortentwickelt werden sowie in einen Wissenstransfer mit der Wasserwirtschaft eingebunden sein.

Einen vollständigen Schutz gegen Überflutungen werde es nicht geben können. Für eine notwendige Risikominderung ist es aus Sicht der DWA besonders wichtig, die Vorsorge bereits mit dem Rückhalt in der Fläche zu beginnen. Ein naturnaher Landschaftswasserhaushalt mit speicherfähigen Böden und renaturierten oder reaktivierten Auen sollte geschaffen werden, weil damit nicht nur die Überflutungsvorsorge, sondern auch die Vorsorge gegen Trockenheit und Dürre und der Biodiversitätsschutz gestärkt wird.

Regeneration des Landschaftswasserhaushalts

Eine wasserbewusste Stadt schützt nicht nur vor den Folgen von Starkregen, die wasserbewusste Stadt hält Wasser auch in der Stadt zurück. Denn eine nachhaltige Klimaanpassung bedingt auch die Vorsorge gegen Dürre und Trockenheit. „Um auch langfristig in Deutschland allen Nutzergruppen jederzeit und sicher Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen zu können, brauchen wir zudem eine Regeneration des Landschaftswasserhaushalts“, heißt es. „Die Flächenversiegelung muss deutlich verringert, Moore müssen renaturiert und wieder vernässt werden. Für eine ökologische Gewässerentwicklung müssen entsprechende Flächen bereitgestellt werden, Uferstreifen zur Kühlung der Gewässer müssen durchgehend bewachsen sein. Und auch die Wiederverwendung von Wasser, auch von gereinigtem und speziell aufbereitetem Abwasser, muss bundesweit in Landwirtschaft, Industrie und auch in Kommunen zur Bewässerung von öffentlichen Grünanlagen möglich sein.“

Kommunalabwasserrichtlinie

Bei der Weiterentwicklung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, die derzeit von der EU-Kommission vorangetrieben wird, steht für die DWA vor allem die erweiterte Produktverantwortung im Fokus. Schädliche Spurenstoffeinträge in die Gewässer müssten vermieden, wenigstens aber reduziert werden. Der Kommissionsvorschlag, weitergehende sog. vierte Reinigungsstufen auf Kläranlagen vorzugeben, sei grundsätzlich richtig. Mit Blick auf die hohen Kosten und die deutlich steigenden Energiebedarfe, die damit verbunden sind, sei eine flächendeckende Einführung jedoch nicht sinnvoll. Richtig sei ein risikobasierter Ansatz, diese Reinigungsstufen dort vorzusehen, wo sie gewässer- und nutzungsbezogen einen substanziellen Beitrag zum Gewässerschutz leisten.

Da die Vermeidung von schädlichen Einträgen sinnvoller ist als ihre aufwändige Elimination, seien flankierende Maßnahmen mit einem ganzheitlichen Blick auf Produktionsketten und Eintragspfade unerlässlich. Die Entwicklung und Implementierung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Stoffe, die im Wasserkreislauf Probleme bereiten, sei notwendig und müsse mit Vorgaben zur Spurenstoffelimination verknüpft sein. Die auf europäischer Ebene diskutierten neuen Vorgaben für Stickstoff und Phosphor seien anspruchsvoll. „Zu streng sind sie, wenn es in Deutschland beim nationalen Sonderweg der Überwachung mittels Kurzzeitproben bleibt. Hier muss es zu einer Vereinheitlichung nach den europarechtlich vorgesehenen Überwachungsmethoden kommen, um eine Vergleichbarkeit der Anforderungen zu gewährleisten.“

Als „richtig“ wird die Einführung der Abwasserüberwachung für Gesundheitsparameter bewertet. Sie sollte für Krankheitserreger vorgesehen werden können, die nach der Beurteilung der WHO eine besondere Bedrohung darstellen. Im Rahmen der Umsetzung sei die Finanzierung über die Gesundheitsvorsorge zu sichern.

„Anspruchsvolle Vorgaben, ausreichende Finanzmittel und moderne Anlagen sind für den nachhaltigen Gewässerschutz absolut notwendig, aber nicht ausreichend“, so die DWA. Die Wasserwirtschaft benötige gut ausgebildete Fachkräfte in den Betrieben, Büros und Behörden. Der Fachkräftemangel sei seit langem in der Wasserwirtschaft sehr spürbar. Deshalb brauche es eine nationale Fachkräfteoffensive, die von Bund, Ländern und Verbänden gemeinsam getragen wird.

DK

 

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung