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(GZ-11-2023)
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► SVB und GVB:

 

Sicherungssysteme der Regionalbanken erhalten

 

Als Lehre aus den jüngsten Bankenturbulenzen in den USA und der Schweiz dringt EZB-Vizepräsident Luis de Guindos auf einen grenzübergreifenden Schutz der Gelder von Bankkunden in Europa. Seine jüngsten Forderungen nach einer weiteren Vergemeinschaftung der Einlagensicherung stoßen indessen auf Unverständnis bei den bayerischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Nach den Worten des Präsidenten des Sparkassenverbandes Bayern, Prof. Dr. Ulrich Reuter, „war zu erwarten, dass diese Bankenturbulenzen neuerlich Rufe nach einer Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung nach sich ziehen würden. Aber der alte Gedanke wird auch durch die jüngsten Geschehnisse nicht richtiger. Eine volle Vergemeinschaftung über alle europäischen Kreditinstitute hinweg ist und bleibt unsinnig.“

Denn die Sparkassen, wie auch die Genossenschaftsgruppe, verfügten über eigene, gut funktionierende Institutssicherungssysteme, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen zum Schutz ihrer Kundschaft hinausgehen, weil sie nicht nur die Kundeneinlagen, sondern schon im Schritt zuvor die Existenz der Institute, absichern, so Reuter. Diese im Rahmen der Europäischen Bankenregulierung anerkannten Systeme leisteten einen unschätzbaren Beitrag zur Stabilität des heimischen Bankensektors in allen Regionen. Eine solche Sicherungssystematik sei aber nicht mit der Vollvergemeinschaftung vereinbar.

„Statt also die von bayerischen Regionalbanken zurückgelegten Mittel in einen gemeinsamen europäischen Topf zu werfen, mit dem die Risiken europaweit aktiver Großbanken abgesichert würden, sollten solche Pläne – wenn überhaupt – ohne Einbeziehung oder Schwächung der Sparkassensysteme geschmiedet werden. Europa muss auch hier Subsidiarität und Regionalität Vorrang geben: Unser regionales Geschäftsmodell braucht keine europaweite gemeinschaftliche Absicherung.“

Nach Angaben des Genossenschaftsverbands Bayern stellten die regionalen Kreditinstitute im Freistaat inzwischen mehr als eine Milliarde Euro für den Einlagenschutz bereit. Diese Mittel würden mit der geplanten Umsetzung von EDIS nicht mehr nur dem Erhalt der Leistungsfähigkeit des bayerischen Finanzsystems, sondern zur Stabilisierung von Kreditinstituten in ganz Europa dienen – ohne Einfluss auf deren Risikoneigung ausüben zu können. Dies widerspreche dem Haftungsprinzip und setze gefährliche Fehlanreize für Banken und Staaten.

Der deutsche Bankensektor habe in den vergangenen Jahren zahlreiche Anstrengungen unternommen, Risiken zu reduzieren und Sicherungspolster aufzubauen. Dieses Engagement würde durch eine Vergemeinschaftung der Risiken in EDIS konterkariert. Wie von der Bundesregierung gefordert, sollte sich die EU stattdessen darauf konzentrieren, Bankrisiken abzubauen und die Abwicklung maroder Institute zukunftssicher aufzustellen. Dazu gehöre auch eine risikogerechte Behandlung von Staatsanleihen in den Bankbilanzen.

„Seit Jahrzehnten haben sich Sicherungssysteme wie die genossenschaftliche Institutssicherung als effektives Mittel zum Schutz der Einlagen von Bankkunden erwiesen. Noch nie hat ein Kunde seine Einlagen durch eine Bankenpleite verloren. Das zeigt sich auch in dem hohen Vertrauen, das Bürger und Unternehmen der genossenschaftlichen Bankengruppe entgegenbringen“, unterstreicht der GVB. Der Vorteil der Institutssicherung liege darin, dass sie präventiv wirke: Sie setze darauf, Bankpleiten von vornherein zu verhindern, wohingegen EDIS lediglich den Entschädigungsfall abdeckt. „Es ist widersinnig, diese bewährte und leistungsfähige Lösung durch ein zentrales EU-System zu ersetzen. Sollte es trotz aller Bedenken dennoch zu einer EU-Einlagensicherung kommen, sollten die Institutssicherungssysteme ausgenommen werden“, unterstreicht der Genossenschaftsverband.

DK

 

 

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