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(GZ-8-2023)
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► Kindertagesbetreuung:

 

Bund verzögert Entscheidung

 

Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG, sog. Gute-KiTa-Gesetz) sollen wichtige Stärkungsmaßnahmen für Kindertageseinrichtungen, wie z.B. der Leitungs- und Verwaltungsbonus, fortgesetzt werden. Allerdings verzögert sich die Ausreichung der Bundesmittel aufgrund der späten Entscheidung des Bundes über die Fortsetzung des KiQuTG im Dezember 2022 erheblich.

Aufgrund dessen konnten die Unterstützungsmaßnahmen für bayerische Kindertageseinrichtungen vorerst nicht verlängert werden. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, die vorgesehenen Mittel unter Vorbehalt bereits jetzt zu verausgaben. Der Freistaat geht hier in Vorleistung, um die durch den Bund geschaffene massive Unsicherheit für den Kita-Bereich auszugleichen.

Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesfamilienministerium die bayerischen Pläne zum Einsatz der Mittel wenigstens dem Grunde nach zeitnah billigt. Nur dann können wichtige Personalmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung unterstützt, eine zügige Fortführung der begonnenen qualitativen Maßnahmen gewährleistet und den Einrichtungsträgern und Fachkräften in Bayern die notwendige Planungssicherheit gegeben werden.

Bereits im Hinblick auf das Bundesprogramm Sprach-Kita hat der Bund durch sein Zögern große Unsicherheit in der Kita-Landschaft hervorgerufen.

 

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