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(GZ-7-2023)
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► Ressourcenschonung:

 

Straßen- und Wegebau

 

Vor zwei Jahren wurde die „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“, die sog. Mantelverordnung, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen tritt diese am 1. August 2023 in Kraft.

Somit liegt erstmalig eine bundeseinheitliche Verordnung vor, welche rechtsverbindlich Anforderungen definiert. Neben der Schonung natürlicher Ressourcen soll der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen – insbesondere im Straßen und Schienenverkehrswegebau – sichergestellt werden.

Ein Hauptaugenmerk wird auf die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen gelegt. Vor allem in ländlichen mit untergeordneten Wegen geprägten Gegenden führt dies zu massiven Änderungen.

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Böden am Ursprungsort, nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben und in ihrem natürlichen Zustand am Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bauzwecke verwendet werden kein Abfall. Aber dies ist de facto nicht zu 100 Prozent umsetzbar! Denn Belastungen aus Einträgen der Landwirtschaft oder sogar natürlichen Ursprungs sind keine Seltenheit.

Per Definition sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer, also der Bauherr entledigt, entledigen will oder entledigen muss, Abfälle!

Also Aushubmaterial beim Straßen- und Wegebau einfach deponieren? Nein, für wiederverwertbare Abfälle gilt ein Deponieverbot. Hier steht der Deponiebetreiber in der Nachweispflicht. Gerichte gehen davon aus, dass für den Bauherren Mehrkosten von 50 bis 100% für die Wiederverwendung oder Wiederverwertung absolut akzeptabel sind!

Verfestigung mit Zement als alternatives Verfahren

Alternativ bietet sich ein Verfahren an, welches seit Jahren in Deutschland Anwendung findet: Die Verfestigung mit Zement. Je nach vorhandenem Material kann unter Zugabe von Zement und gegebenenfalls Mineralstoffen eine Tragschicht oder eine Tragdeckschicht hergestellt werden, die in Anlehnung an das Technische Regelwerk für den Straßenbau den Anforderungen des modernen, landwirtschaftlichen Maschinenparks gewachsen ist.

Den Unterschied macht das patentierte Additiv NT BASE® aus. Eine CE-zertifizierte Polymerdispersion der corent AG, welche die Eigenschaften des hydraulischen Bindemittels Zement derart positiv beeinflusst, dass die Nutzungsdauer von Wegen nachweislich deutlich verlängert wird. Die Umweltunbedenklichkeit wurde durch eine Studie des Fraunhofer Institutes (IBP) nachgewiesen. Somit spricht alles für einen Einsatz – auch in umweltsensiblen Bereichen. Und dies ohne Mehraufwand in der Herstellung – alles passiert in einem Arbeitsgang.

Mittlerweile belegen etliche Referenzstrecken im In- und Ausland eindrucksvoll die Vorteile dieser Bauweise.

Beispielsweise wurden im Sommer 2021 mehrere Forstwege im Taunus mit NT BASE® ertüchtigt. Nach nunmehr achtMonaten hat die Belastung aus Verkehr und Frost auf den wassergebundenen Anschlussstücken Ihren Tribut gezollt. Die mit NT BASE® verfestigten Strecken sind nach wie vor vollständig intakt.

Wiederverwendung und Wiederverwertung muss also nicht unnötig teuer sein – sondern kann ökonomisch und ökologisch sinnvoll gestaltet werden.

 

Nicht modifizierter Streckenabschnitt.
Nicht modifizierter Streckenabschnitt.

 

Mit NT BASE® modifizierter Streckenabschnitt.
Mit NT BASE® modifizierter Streckenabschnitt.

 

 

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