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(GZ-13-2019)
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► Grundsteuer-Reform:

 

Wichtiges Etappenziel erreicht

Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände

 

Die Bundesregierung hat den Weg für die umstrittene Reform der Grundsteuer frei gemacht (wir berichteten). Das Kabinett beschloss jüngst den Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz, in der vergangenen Woche wurde er nunmehr in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten - so wie es die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber aufgetragen haben. Danach hat der Bund fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben.

Der Deutsche Landkreistag zeigt sich froh und erleichtert, dass um die lange gerungene Reform der Grundsteuer grundsätzliche Einigkeit der Regierungsfraktionen hergestellt werden konnte. Laut Präsident Landrat Reinhard Sager „endet damit hoffentlich eine lange Hängepartie, in der wir von kommunaler Seite immer wieder darauf gedrängt haben, dass wir bis zum Jahresende unbedingt eine Lösung brauchen. Anderenfalls hätte gedroht, dass diese wesentliche Finanzierungsquelle der Kommunen mit einem Volumen von 14 Mrd. Euro jährlich in Frage steht.“

Bewährtes Prinzip

Was nicht passieren dürfe, sei ein langwieriges Debattieren über neue Aspekte. Beispielsweise dürfe die Überwälzbarkeit der Grundsteuer auf die Mieter nicht infrage gestellt werden: „Das würde ohne Not eine weitere Grundsatzdiskussion heraufbeschwören, die den Reformprozess gefährdet. Wir halten es überdies für zwingend, nicht vom bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter abzugehen. Mieter wie Eigentümer nutzen als Einwohner die kommunalen Infrastrukturen – von Straßen über Bibliotheken bis hin zu Schulen und Kitas.“ Dieses wichtige steuerliche Band zwischen der Gemeinde und allen ihren Einwohnern dürfe nicht zerschnitten werden, betonte der DLT-Präsident.

GAK-Verfassungsänderung umsetzen

Darüber hinaus sei aus Sicht des ländlichen Raums von Bedeutung, im Zuge der anstehenden Änderung des Grundgesetzes für die Grundsteuer nun auch die Verfassungsänderung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umzusetzen. „Es geht um einen von den Ländern bereits im Bundesrat beschlossenen und von verschiedenen Facharbeitsgruppen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse ausdrücklich unterstützten breiteren Förderansatz in der Gemeinschaftsaufgabe“, erläuterte Henneke.

Es sei notwendig, Investitionen in Arbeitsplätze in und außerhalb der Landwirtschaft kraftvoller als bisher zu fördern und außerdem ländliche Infrastrukturen weiterzuentwickeln. „Hierzu liegt seit längerer Zeit ein Vorschlag auf dem Tisch, hinter dem die Länder 16:0 stehen und der vom Vermittlungsausschuss Anfang des Jahres der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse zur wohlwollenden Behandlung zugeleitet worden ist. Das Votum der verschiedenen Facharbeitsgruppen ist eindeutig. Es gibt daher keinen Grund, nun noch weiter zu zögern. Auch hier wird es Zeit, dass wir endlich ‚in die Pötte kommen‘.“

Der Deutsche Landkreistag betrachte daher die verabredete Grundgesetzänderung für die Grundsteuer als gebotenen Anlass, zeitnah zu einer Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten für ländliche Räume zu gelangen. „Damit würden Bundestag und Bundesrat eine seit langem bestehende Baustelle schließen und könnten bereits vor formalem Abschluss der Kommissionsberatungen einen erkennbaren Beitrag zur Beförderung gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten“, stellte Henneke fest. Auch der Deutsche Städtetag hat sich erleichtert über das verabschiedete Gesetzespaket gezeigt. Er sieht darin ein „wichtiges Etappenziel“. Richtig aufatmen könnten die Städte allerdings erst, wenn die Gesetze rechtzeitig vor Jahresende verabschiedet sind, hob Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy hervor.

Öffnungsklausel für die Länder

„Die Öffnungsklausel für die Länder haben wir uns nicht gewünscht. Sie führt dazu, dass wir keine bundeseinheitliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer bekommen werden“, führte Dedy aus. „Doch wir rechnen als Städte nun nicht mit einem Flickenteppich im Bundesgebiet. Wir gehen davon aus, dass ganz überwiegend das wertorientierte Modell des Gesetzentwurfs angewandt wird. Denn es führt zu gerechteren Lösungen, wenn neben der Grundstücksfläche auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird.“

Es bleibe dabei, dass die Reform, wenn das neue Gesetz wirksam wird, nicht zu höheren Einnahmen führen soll. Zu diesem gemeinsamen Ziel der Aufkommensneutralität stünden die Städte. Der einzelne Steuerbescheid dürfte allerdings mal niedriger oder höher ausfallen. „Das lässt sich nicht vermeiden, wenn eine veraltete und verfassungswidrige Berechnungsbasis verfassungskonform gemacht werden muss.“

Gefahr hoher Steuerverluste

„Die Grundsteuer muss gesichert werden, sonst verlieren die Gemeinden über 14 Milliarden Euro Steuern im Jahr“, forderte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB. Der kommunale Investitionsrückstand sei trotz Verbesserung mit 138 Milliarden Euro weiter dramatisch. Das Problem der kommunalen Altschulden sei ungelöst. Straßenausbaubeiträge würden abgeschafft. Gleichzeitig erwarteten die Menschen zu Recht mehr Betreuung, Bildung und Breitband, Infrastruktur, Dienstleistungen und vieles mehr vor Ort.

Dass die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle und als Fundament kommunaler Selbstverwaltung erhalten bleibt, bezeichnete der KPV-Bundesvorsitzende Christian Haase als „beruhigen des Signal an die Kommunen“. Die nunmehr vereinbarte Länderöffnungsklausel eröffne die Chance auf echten Wettbewerbsföderalismus. Die Zuständigkeit für die Grundsteuer lande damit dort, wo sie hingehört – die Kommunen seien Teil der Länder und damit seien diese für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Dazu gehöre auch die Verantwortung für den Fortbestand einer praktikablen Grundsteuer.

Keine längere Hängepartie!

Dass daraus in den kommenden Jahren 16 verschiedene Gesetze entstehen können, kann aus Haases Sicht durchaus sinnvoll sein. Über eigene Landesgesetze ließen sich Unterschiede zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen besser berücksichtigen als bei einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung, bei der Immobilien in Berlin genauso behandelt werden wie Immobilien im Saarland oder in Mecklenburg-Vorpommern. Der Föderalismus in Deutschland sei auf dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut, wonach die unterste Ebene, die ein Problem lösen kann, dies auch machen soll.

Das Prinzip komme jetzt auch bei der Grundsteuer an, so der KPV-Bundesvorsitzende, und ergänzte: „Unser Appell richtet sich nun an alle Beteiligten in Bundestag und Bundesrat, die weiteren Beratungen nicht durch überzogene Forderungen und Bedingungen zu erschweren. Eine längere Hängepartie wie beim Digitalpakt können wir uns bei der Reform der Grundsteuer nicht erlauben.“

DK

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