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(GZ-17-2018)
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►  bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung:

 

Fokus auf Mautpflicht und Verpackungsdesign

 

Nach Ansicht von Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, hat die Mautpflicht auf Bundesstraßen zu einer „nicht unerheblichen Belastung unserer mittelständischen Mitgliedsunternehmen geführt“. Die Entsorgungsdienstleistungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen bezögen sich meist in einem relativ engen Radius und seien daher auf die Nutzung der Bundesstraßen zwingend angewiesen. 

Daher fordert der bvse eine grundsätzliche Mautbefreiung für die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche, entsprechend der Sonderregelung für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.

„Nachdem wir bereits den Bundesverkehrs- und den Wirtschaftsminister in dieser Sache angeschrieben haben, werden wir nun auch weiter bei den Parlamentsvertretern für diese Lösung werben“, kündigte Rehbock an. Er bedauert, dass die Bundesregierung bisher die vom bvse vorgeschlagene Mautbefreiung ablehne. Keinesfalls dürfe es jedoch zu einer Mautbefreiung nur für kommunale Fahrzeuge kommen. Das würde zu einer gravierenden Benachteiligung gegenüber den kommunalen Entsorgungsunternehmen führen, die in einer weiteren Kommunalisierungswelle münden könnte, warnt der bvse.

Verärgert reagierte der bvse auch auf die Initiative von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die Hardware-Nachrüstung nur für kommunale dieselbetriebene Nutzfahrzeuge zu bezuschussen. Rehbock zufolge „sind wir einig im Ziel einer verbesserten Luftreinhaltung. Wir warnen aber davor, mit solchen Zuschüssen die Wettbewerbssituation der Kommunen im Bereich der Abfallwirtschaft einseitig zu stärken.“

Wettbewerbsverzerrung

Gerade mittelständische Unternehmen würden massiv unter einer solchen Wettbewerbsverzerrung leiden, denn viele kommunale Unternehmen stünden im Wettbewerb mit der immer noch mittelständisch strukturierten privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft, gab Rehbock zu bedenken.

Der bvse wirbt daher dafür, kommunale Fahrzeuge nicht einseitig zu Lasten der privaten Entsorgungsbranche zu privilegieren. „Wir halten es für unabdingbar, dass nicht nur kommunal betriebene Lkw in eine mögliche Förderung einbezogen werden, sondern auch eine entsprechende Förderung für dieselbetriebene Nutzfahrzeuge der Privatwirtschaft eingeführt wird. Schließlich wäre die Privatwirtschaft von geplanten oder durchgeführten Umstellungen ebenfalls sofort betroffen, da sie beispielsweise auch als kommunaler Drittbeauftragter die Vorgaben der Auftraggeber umsetzen muss“, erklärte der Hauptgeschäftsführer.

Begrüßt wird vom bvse hingegen die von der Zentralen Stelle vorgelegte „Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von systempflichtigen Verpackungen“. Mit diesem Ratgeber würden die zentralen Kriterien für das recyclinggerechte Design von Verpackungen definiert.

„Aus unserer Sicht ist damit das Ziel erreicht worden, Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von systempflichtigen Verpackungen aufzustellen. Das ist eine ganz wichtige Hilfestellung für Produktentwickler und Hersteller, denn die deutlich erhöhten und sehr anspruchsvollen Recyclingquoten lassen sich in Zukunft, gerade im Kunststoffbereich, nur erreichen, wenn grundlegende Änderungen, insbesondere beim Verpackungsdesign, vorgenommen werden“, betonte Rehbock.

Unnötige Missverständnisse

Der bvse warnt allerdings vor dem Gebrauch des Begriffes „hochwertiges werkstoffliches Recycling“. Da es für diesen Begriff keine Legaldefinition gebe, weder in der EU-Abfallrahmenrichtlinie noch im Verpackungsgesetz, lade dies zu unnötigen Missverständnissen ein.

„Um die Quotenvorgaben des VerpackG umzusetzen, benötigen die Beteiligten die Breite aller Verwertungsverfahren, also auch die sprichwörtliche Parkbank“, stellt der bvse fest. Es sei zielführender, im Text der Orientierungshilfe durchgängig die Bezeichnung „Recyclingfähigkeit“ zu verwenden. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass sowohl die Mischkunststoff-Recyclate wie auch die hieraus hergestellten Endprodukte nicht als „minderwertig“ eingestuft werden.

DK

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