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(GZ-4-2017) 
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Für wirksamen E-Government-TÜV

Das DLT-Präsidium hat einen schnelleren Ausbau der digitalen Verwaltung beschlossen. Aus Sicht von Vizepräsident Landrat Joachim Walter „hat Deutschland bei der Digitalisierung teilweise noch erheblichen Nachholbedarf“. Es bedürfe konsequenter Anstrengungen und passender Rahmenbedingungen. 

„Die Digitale Verwaltung muss endlich konsequent von den Bürgern und der Wirtschaft her gedacht werden“ heißt es im DLT-Beschluss. Die Nutzungshürden seien vielfach zu hoch: So können auch sechs Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises nur 4 % der Internetnutzer diesen vollumfänglich mit allen Funktionen nutzen. Benötigt würden Lösungen, die mit geringen Einstiegshürden für die breite Bevölkerung nutzbar sind. Elektronische Identifizierung und Signatur müssten deshalb mittels mobiler Endgeräte (Smartphones) nutzbar sein. Bayern habe jüngst als erstes Bundesland das im Rahmen der elektronischen Steuererklärung millionenfach bewährte Authentifizierungsverfahren als Grundlage für einen neuen Schriftformersatz zugelassen.

Der Deutsche Landkreistag erwartet, dass auch der Bund Lösungen aufzeigt, wie beispielsweise eine mobile Nutzung des neuen Personalausweises oder die im Rahmen der elektronischen Steuererklärung ausgegebenen Zertifikate allgemein und flächendeckend für E-Government-Anwendungen genutzt werden können.

Um Bürger und Unternehmen zu entlasten, müsse es endlich möglich werden, bei der öffentlichen Hand einmal vorhandene Daten flächendeckend nutzen zu können. So können Angaben in Anträgen und Anzeigen vorausgefüllt und ständige Neueingaben und Wiederholungen vermieden werden. Zudem sei in bestimmten Verfahren wie dem Kindergeld ganz auf eine Antragstellung zu verzichten. Dazu muss aus Sicht des Kommunalverbandes zum einen das Datenschutzrecht einen solchen Austausch zwischen den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, zum anderen müssten die bestehenden Register beispielsweise im Melde- und Personenstandswesen, bei der Finanzverwaltung, im Ausländerrecht wie im Wirtschafts- und Handelsrecht für berechtigte Zugriffe der jeweiligen (Fach-)Verwaltungen geöffnet werden.

„Nur so lässt sich, wie z. B. in Österreich, ein ‚Once-Only‘-Prinzip umsetzen, nachdem die Behörden verpflichtet sind, auf vorhandene Daten des Betroffenen aus elektronischen Registern zurückzugreifen.“ Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen müsse bestimmte Daten (Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge) vorlegen, sondern die Behörde fragt diese direkt bei einem elektronischen Register ab. „Wir erwarten, dass der Bund rechtliche und technische Voraussetzungen für das „Once-Only“- Prinzip schafft“, so der Landkreistag.

Mit dem Onlinezugangsgesetz hat der Bund nach Auffassung des DLT weitreichende Befugnisse erlangt, die auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch die Vorgabe einheitlicher Anwendungen, Standards und IT-Sicherheitsanforderungen einzuwirken vermögen. Bürger- und Wirtschaftsnähe sowie kommunale Selbstverwaltung dürften dabei nicht auf der Strecke bleiben. Die Kommunen seien und blieben erste Anlaufstelle für Bürger und Unternehmen. Die Eigenständigkeit kommunaler Portale müsse daher zwingend gewahrt bleiben.

Erwartet wird, „dass der Bund mögliche Verpflichtungen auf das für den Portalverbund wie auch den Einsatz von sog. Nutzerkonten auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt. Sofern die Verpflichtungen und Standards auch die Kommunen betreffen, müssen die daraus resultierenden Kosten ausgeglichen werden.“

Portale, so der Deutsche Landkreistag, entfalteten ihre volle Wirksamkeit oftmals erst durch die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren. Alleine ermöglichten sie keine durchgängige medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Dazu bedürfe es einer Verknüpfung mit den auf kommunaler Ebene eingesetzten Fachverfahren.

Zahllose Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht, insbesondere des Bundes, behindern laut DLT E-Government. Begrüßt werden daher die bisherigen Initiativen, diese Schriftformerfordernisse abzubauen. „Damit allerdings nicht neue Hürden aufgebaut werden, fordern wir einen wirksamen ‚E-Government-TÜV‘. Dieser muss rechtliche Hindernisse für die digitale Verwaltung von vornherein verhindern und dafür sorgen, dass neue Rechtsvorschriften konsequent E-Governmentkonform ausgestaltet werden.“

Plädiert wird dafür, die Einstiegsund Nutzungshürden für Bürger und Unternehmen spürbar abzubauen. Eine solche Rolle könnte bei entsprechender Anpassung seines Auftrages auch der Nationale Normenkontrollrat übernehmen, so das DLT-Präsidium.

DK

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