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(GZ-3-2017) 
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Von Anlageberatung bis Verbraucherschutz

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II zu Beginn des Jahres wurde eine Zeitenwende in der Anlageberatung markiert. Zur Umsetzung der europäischen Regeln überarbeitet die Finanzaufsicht BaFin derzeit ihre „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion“ (MaComp). Wie der Genossenschaftsverband Bayern in seinem aktuellen Politiknewsletter darlegt, „gehen die Vorschläge der BaFin jedoch weit über die neuen EU-Vorschriften hinaus. So werden Dokumentationspflichten und Bürokratie bei der Annahme von Provisionszahlungen deutlich ausgeweitet.“

Geht es nach dem Willen der BaFin, müssen Wertpapierfirmen ein Zuwendungsverzeichnis, ein Verwendungsverzeichnis sowie ein Maßnahmenverzeichnis führen. Provisionszahlungen sowie deren Verwendung sollen darin „fortlaufend“ erfasst werden. Außerdem sei stets ein Bezug zum „betreffenden Kunden“ herzustellen. Eine übersichtliche Zusammenfassung reicht künftig nicht mehr aus.

Wie das den Kunden nutzen soll, ist nach Auffassung des GVB nicht ersichtlich. Bereits heute seien die in Deutschland geltenden Dokumentationsvorschriften beispielhaft in Europa. Würden die Pläne der Aufsicht umgesetzt, drohe eine Einschränkung der abschlussbasierten Anlageberatung „durch die Hintertür“.

Die nun vorgelegten Vorschläge der BaFin konterkarierten den gesetzgeberischen Willen und seien nachteilig für die Kunden. Schließlich ermögliche der zielgerichtete Einsatz der Provisionen eine kompetente Finanzberatung, die allen Bevölkerungsgruppen flächendeckend zugänglich ist. Einer Übererfüllung von EU-Recht müsse deshalb vorgebeugt werden. Entsprechend sollte die BaFin ihre Pläne zu den Aufzeichnungspflichten korrigieren: Ausreichend sei eine zusammenfassende Dokumentation im Rahmen des Jahresabschlusses.

Auf höchster Ebene wird laut GVB auch die Diskussion geführt, wie der Finanzsektor zum ökologischen Umbau der Wirt- schaft beitragen kann. Als Investoren und Kreditgeber sollen sich vor allem Banken engagieren. Das Europäische Parlament diskutiert bereits über Ideen, wie man Kreditinstitute durch Anpassungen im Bankaufsichtsrecht stärker in die Pflicht nehmen könnte.

Ökologischer Umbau der Wirtschaft

Zwei Vorschläge liegen auf dem Tisch: Für klimafreundliche Finanzierungen – etwa den Bau einer Windkraftanlage – sollen Banken weniger Eigenkapital zurücklegen müssen als für konventionelle Finanzierungen mit vergleichbarem Risikoprofil. Mit dem „Green Supporting Factor“ sollen die Eigenmittelanforderungen für „grüne“ Kredite um fast ein Viertel gesenkt werden – in der Hoffnung, dadurch die Finanzierungskosten für ökologisch nachhaltige Projekte verringern zu können.

Aus Sicht des GVB und seines Präsidenten Jürgen Gros „läuft dieser Vorstoß auf eine Instrumentalisierung der Bankenregulierung für Zwecke des Klimaund Umweltschutzes hinaus“. Regulierung und Aufsicht hätten jedoch zur Aufgabe, die Funktionsfähigkeit und Stabilität einzelner Banken und des Finanzsystems als Ganzes zu sichern. Dazu müssen sie weiterhin allein am Risiko eines Instituts ausgerichtet sein.“

Daneben sollen Finanzinstitute verstärkt Risiken berücksichtigen, die durch den Klimawandel entstehen. Ein besonderes Augenmerk soll auf Finanzierungen liegen, die mit CO2-intensiven Aktivitäten in Verbindung stehen. Perspektivisch, so der Bayerische Genossenschaftsverband, drohe damit ein massiver Aufbau von Bürokratie.

Ohnehin seien politische Eingriffe in die Bankenregulierung und -aufsicht der falsche Weg, um den ökologischen Umbau der Wirtschaft voranzutreiben. Dafür stünden im Arsenal der Fiskal-, Wirtschafts- oder Industriepolitik sinnvollere Instrumente zur Verfügung; zum Beispiel die Bepreisung von CO2-Emissionen. Zudem gebe es In Deutschland und Europa zahlreiche öffentliche Institute und Förderbanken, die staatliche und private Mittel für klimafreundliche Finanzierungen mobilisieren. Diese Modelle hätten sich bewährt, weshalb Bankenaufsicht und Klimapolitik getrennt bleiben sollten.

Finanzieller Verbraucherschutz

Stichwort finanzieller Verbraucherschutz: Seit der Finanzkrise haben Politik und Finanzaufsicht eine Flut an neuen Vorschriften erlassen, die Verbraucher in Finanzfragen besser schützen sollen. So wurden beispielsweise die Anforderungen an die Anlage- und Versicherungsberatung überarbeitet und die Aufklärungsund Dokumentationspflichten für Bankgeschäfte umfassend ausgeweitet.

„Ursprünglich zur Stärkung der Verbraucherrechte gedacht, zeigt sich in der Praxis oftmals, dass die neuen Vorschriften den Bankkunden in Teilen sogar schaden“, so der GVB. So berichteten etliche Volksbanken und Raiffeisenbanken, dass sich immer mehr Kunden über die schiere Flut an Dokumenten beschweren und deren Sinnhaftigkeit in Frage stellen. Jüngstes Beispiel: die neue europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II.

Tatsache sei, dass die gestiegenen Anforderungen die Wertpapierberatung für etliche Regionalbanken zum Draufzahlgeschäft machen. Dies liegt nach Meinung des GVB an den hohen Fixkosten, die aus den umfangreichen Regulierungsanforderungen resultieren. Berechnungen zufolge beliefen sie sich allein für die Genossenschaftsbanken in Deutschland auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr.

Die Konsequenz: Insbesondere kleinere Kreditinstitute könnten sich aus der Wertpapierberatung zurückziehen. Die Kunden müssten dann auf den Rat eines qualifizierten und erfahrenen Bankberaters verzichten und ihre Geldanlage in Eigenregie tätigen.

„Notwendig ist deshalb eine systematische Überprüfung, was die Vorschriften der vergangenen Jahre tatsächlich gebracht haben und wo nachgebessert werden muss. Dafür plädiert auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem jüngsten Jahresgutachten“, betont der GVB. Die nächste Bundesregierung sollte diesem Ratschlag folgen und den finanziellen Verbraucherschutz endlich auf den Prüfstand stellen.

DK

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