Die Errichtung und der Betrieb kommunaler Schwimmbäder sei eine Aufgabe der jeweiligen Gemeinden und Städte, verdeutlicht Winter.
„Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei ihrer Aufgabe. Zum Beispiel bei Baumaßnahmen an Schulschwimmbädern bereits mit bis zu 80 Prozent, in begründeten Einzelfällen sogar mit bis zu 90 Prozent. Lösungen erreicht man nur durch einen harmonischen Dialog, nicht durch unrealistische Maximalforderungen, wie sie die Oppositionsfraktionen gerne formulieren“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags.
Lösungen durch harmonischen
Dialog In einer Arbeitsgruppe werden die Kommunalen Spitzenverbände daher gemeinsam mit den beiden Staatssekretären aus dem Finanz- und dem Innenministerium ausloten, wie eine künftige Förderung aussehen könnte. Winter selbst hat den Kommunalen Finanzausgleich als Vorsitzender des Haushaltsausschusses mitverhandelt und wird auch in die künftigen Gespräche eingebunden sein.
Elterliche Eigen- und Mitverantwortung
Bei der Förderung der Schwimmfähigkeit sind nicht nur die Kommunen gefordert. „Organisationen wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder die Wasserwacht übernehmen hier sehr viel Verantwortung“, macht Rüth deutlich.
„Eine große Eigen- und Mitverantwortung haben aber auch die Eltern. Deshalb unterstützt die Staatsregierung auch Initiativen, die den Eltern Wege aufzeigen, wie ihre Kinder das Schwimmen erlernen können.“
„Der Freistaat hat einmal mehr bewiesen, dass er finanzschwache Kommunen bei ihren Herausforderungen nicht untergehen lässt“, so die beiden CSU-Abgeordneten zum Abschluss ihrer Ausführungen.
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