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(GZ-14-2017)
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► Klaus-Jürgen Edelhäuser / Bayerische Ingenieurekammer-Bau:
 
Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz: Regeln, Normen und Ansätze zur energetischen Modernisierung
 

SD Edelhaeuser 2

Klaus-Jürgen Edelhäuser, Bayerische Ingenieurekammer-Bau. RED

Steigende Energiepreise und Klimaschutzziele beeinflussen laut Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser seit vielen Jahren das Bauwesen. Wesentliche Maßstäbe liegen darin, die Wärmeverluste zu reduzieren, beispielsweise durch eine Verbesserung der Wärmedämmung der Außenbauteile, sowie der Wärmebereitstellung beispielsweise durch Nutzung regenerativer Energien. Dies spiegelt sich auch in den stetig steigenden Anforderungen der gesetzlichen und normativen Vorgaben wieder.

Bei der energetischen Modernisierung von Bestandsbauten haben die Kommunen eine Vorbildfunktion. Diese Vorbildfunktion besteht aber auch im Umgang mit dem gebauten kulturellen Erbe, also im Umgang mit Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Gebäude.

Rechtliche und technische Anforderungen

Während die Einhaltung von gesetzlichen und normativen Vorgaben bei der Errichtung von Neubauten sowie bei der Modernisierung von Bestandsbauten weitgehend unproblematisch ist, können bauliche oder technische Veränderungen bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz oft nur eingeschränkt realisiert werden. Die rechtlichen Aspekte und normativen Vorgaben müssen allerdings auch hier berücksichtigt werden: 

Keine klare rechtliche Definition

Zunächst stellt sich die Frage nach der Begriffsbestimmung. Während der Begriff des Denkmals rechtlich klar definiert ist, sieht es bei der sogenannten „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“ gem. § 24 EnEV anders aus. Hierfür gibt es derzeit keine klare rechtliche Definition. Vielmehr kann diese erst durch die Beschreibung individueller, ortsbezogener Situationen auch an rechtlicher Substanz gewinnen. So sind beispielsweise in vielen Städten und Gemeinden durch das Ortsrecht, z.B. durch Baugestaltungssatzungen, bereits wichtige Festlegungen getroffen. Auch lassen sich Siedlungen, bauliche Anlagen und Stadträume identifizieren, die bezüglich ihres Erscheinungsbildes, ihrer Bauweise, ihres Materials oder ihrer Struktur das Stadt- und Ortsbild in besonderer Weise prägen.

Bei der Modernisierung von historischen Bestandsbauten und besonders erhaltenswerter Bausubstanz muss die Qualität des Bestands besondere Berücksichtigung finden. Diese ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. So darf keine Kulisse entstehen, sondern die historischen Gebäude müssen in ihrer Haptik und Optik erhalten bleiben.

Doch auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind zu beachten: Laut § 24 EnEV kann zwar von den Anforderungen der Verordnung abgewichen werden, wenn „(…)bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen(...)“. Das bedeutet aber nicht, dass es einen „Freibrief“ für Baudenkmäler gibt. Grundsätzlich muss immer überprüft werden, ob die Anforderung der EnEV erfüllt werden können.

Darüber hinaus sind neben den Anforderungen der EnEV auch die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 sowie die Anforderungen des EEWärmeG zu berücksichtigen.

Bewertung des Bestands

Aussagen zu Modernisierungsmöglichkeiten bei historischen Gebäuden können erst dann getroffen werden, wenn der Bestand ausführlich genug untersucht und bewertet wurde. Von besonderer Bedeutung sind neben der Wertigkeit der Oberflächen auch die Flächenanteile und die genauen Aufbauten der Bauteile, z.B. Inhomogenitäten von Bauteilen. Von besonderer Relevanz sind dann auch die genauen bauphysikalischen Eigenschaften der vorhandenen Baustoffe – also beispielsweise die thermischen Kennwerte sowie das Feuchteverhalten. Nicht zu vergessen sind die Erfassung von eventuellen Schäden und Mängeln im Bestand sowie die raumklimatischen Bedingungen. Um eine Planungs- und gleichzeitige Kostensicherheit zu erlangen, bedarf es einer ausführlichen Anamnese des Bestands. 

Energieeffizienz: Optimieren statt maximieren

Die Wahl der Modernisierung ist dann auf die Qualität des Bestands abzustimmen. Nimmt man das Beispiel Dämmung, so gilt grundsätzlich das Motto „Optimieren statt maximieren“. Die ersten Zentimeter einer Dämmung sind am effektivsten. Eine Verdoppelung der Dämmung bedeutet nicht eine Halbierung der Wärmeverluste. Oft kann schon mit einer moderaten Innendämmung wie z.B. einem Dämmputz, eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz erzielt werden. Beim Thema Dämmung, insbesondere bei der Innendämmung, sind Betrachtungen zum Feuchteschutz unerlässlich. Diese sollten auch die kapillaren Feuchtetransportvorgänge sowie äußere Feuchtelasten, z.B. Schlagregen, einbeziehen. Das macht besondere Nachweise in der Regel unverzichtbar.

Neben der Dämmung ist auch die sogenannte Zonierung von Gebäuden eine weitere Möglichkeit, die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden deutlich zu verbessern. Dabei werden die zu beheizenden Raumvolumina reduziert, beispielsweise durch Herausnahme von Verkehrsflächen. Dadurch kann der Energiebedarf und –verbrauch deutlich reduziert werden, auch ohne Bauteile mit einer Dämmung auszustatten.

Die richtige Wahl der Baustoffe

Bei den Modernisierungsmaßnahmen und bei der Wahl der Baustoffe sollten auch die Nachhaltigkeitsaspekte beachtet werden. Zu bedenken ist hierbei, ob und in welchem Umfang die Baustoffe zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet oder – im ungünstigsten Fall – entsorgt werden können und müssen. 

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau steht bei allen Fragen rund um Energie- und Modernisierungsfragen hinsichtlich Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz mit entsprechenden Experten und umfangreichen Informationsmaterialien zur Seite.

 RED

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