Aus den Kommunenzurück

(GZ-11-2018)
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► Augsburg (bö):

 

Bezirke als Modell der Zukunft

Neue Dokumentation bekräftigt den hohen Stellenwert der Höheren Kommunalverbände

2018 gibt es in Bayern viele politische Anlässe zum Erinnern und Feiern: 40 Jahre Gebietsreform, 100 Jahre Freistaat, 200 Jahre Verfassungsstaat Bayern. Zwar entstand das Buch, das nun beim Bezirk Schwaben vorgestellt wurde, anlässlich eines anderen, wenige Jahre zurückliegenden Jubiläums, doch es fügt sich inhaltlich gut in diese Jubiläumsreihe. Sind doch die bayerischen Bezirke eine Besonderheit der Verfassung, deren geschichtliche Wurzeln gar bis 1828 zurückreichen.

GZ 11 2018 Bezirke als Modell

Buchpräsentation mit Vertretern des Bezirks und der Universität Augsburg – von links im Bild: Professor Josef Franz Lindner, Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert, Professorin Marita Krauss, Professor Christoph Becker und Bezirksheimatpfleger Dr. Peter Fassl Bild: Daniel Beiter, Bezirk Schwaben

2014 fand in Kloster Irsee zum 60-jährigen Bestehen des Bezirks Schwaben eine hochkarätig besetzte Tagung mit Fachleuten aus der ganzen Bundesrepublik statt, bei der die Rolle der Höheren Kommunalverbände in Deutschland, zu denen auch die Bezirke zählen, beleuchtet wurde. 

 Das Buch „Die Höheren Kommunalverbände in Deutschland – Modell der Zukunft“ dokumentiert die dabei gehaltenen Vorträge und einen Teil des Gedankenaustausches. Der Band, erschienen in der Reihe „Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte“ im LIT Verlag, wurde nun von den Herausgebern, Bezirksheimatpfleger Dr. Peter Fassl und Professor Dr. Christoph Becker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Augsburg, beim Bezirk Schwaben vorgestellt.

Identitätsstiftende Leistung

In den vergangenen Jahren wurden die Bezirke immer weiter durch Aufgabenzuweisungen gestärkt, zuletzt durch die Zuordnung der ambulanten Hilfe zur Pflege“, betonte Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. „Durch die Bündelung der Kompetenz im Sozialhilferecht, was die weiteren kommunalen Ebenen entlastet, aber auch durch ihre besondere Rolle als Förderer regionaler Kultur mit ihrer identitätsstiftenden Leistung kann man mit Fug und Recht sagen: Die Bezirke sind ein Modell der Zukunft.“

Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe 

Entscheidend sei jedoch auch, wie die dritte kommunale Ebene von Bund und Land in die Lage gesetzt werde, ihre Aufgaben finanziell zu erfüllen. Den Anstieg der Kosten beispielsweise in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in den vergangenen Jahren könne die kommunale Ebene nicht alleine schultern, „speziell für die bayerischen Bezirke hat hier das Bundesteilhabegesetz keine Entlastung gebracht“, so Reichert.

Indes müsse man, insbesondere wenn man an die jüngere deutsche Geschichte denke, hervorheben, wie wichtig ein föderalistisches und demokratisches Element wie das der Bezirke im Staatsaufbau sei, „insbesondere wenn es um den Schutz und die Fürsorge von Menschen mit Behinderung geht.“

Das Plus an Demokratie in Bayern

Professor Josef Franz Lindner, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg, der für den Tagungsband auch einen Aufsatz über „Die Bezirke im bayerischen Staatsaufbau“ verfasst hat, wiederholte bei der Buchpräsentation zum Stellenwert der Bezirke: „Zur klassischen mittelbaren demokratischen Legitimation der Regierung als Staatsbehörde tritt für einen beachtlichen Anteil an gerade auch sensiblen Aufgaben die unmittelbare Legitimation durch die Bezirksbürger beziehungsweise den Bezirkstag hinzu.“ Dies bedeutet: Die Bezirke sind das Plus an Demokratie in Bayern, das diesen Kommunalverband als gewählte Selbstverwaltungsebene auch von vergleichbaren Institutionen in anderen Bundesländern unterscheidet.

Auskunft darüber finden Interessierte im Tagungsband in den Beiträgen beispielsweise von Wolfgang Kirsch, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände oder auch von Senator e.h. Roland Klinger, dem Verbandsdirektor des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg.

Verfassungsrechtlich stark verankert

Wie Lindner ausführte, seien die Bezirke nicht nur als Organ stark verfassungsrechtlich verankert, sondern auch durch ihre sozialpolitische und gesellschaftliche Stellung. Er verwies dabei auf den Artikel 3 der Bayerischen Verfassung, der als Staatsziel die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land beinhalte. „Das ist keine Verfassungslyrik, sondern hat objektiv bindenden Rechtscharakter“, so der Jurist. Der Staat alleine könne diesen Auftrag nicht erfüllen, „Gleichwertigkeit schafft man auf kommunaler Ebene.“ Hier und als Garant demokratischer Vielfalt in Bayern liege die Stärke der Bezirke.

Wichtige Träger sozialstaatlicher Verantwortung

Professorin Marita Krauss vom Lehrstuhl für Bayerische und Schwäbische Landesgeschichte erinnerte an den Ursprung der Bezirke: „Mit ihnen sollte auf Ebene der Mittelbehörde ein demokratisches Gegengewicht zur mächtigen Ministerialbürokratie geschaffen werden.“ Die Bezirke seien wichtige Träger sozialstaatlicher Verantwortung, so in der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung und in der Behindertenhilfe, „aber sie nehmen ebenso in der Kultur- und Heimatpflege einen wichtigen gesellschaftspolitischen Auftrag für und mit der Stimme ihrer Bürger wahr.“

Garanten kommunaler Selbstverwaltung

Ein Fazit, das Dr. Helmut Rönz vom Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte Bonn in seinem Buchbeitrag bezogen auch auf die weiteren deutschen Höheren Kommunalverbände zieht: „Insofern sind auch heute Regionalverbände das, was sie seit fast 200 Jahren sind: Garanten kommunaler Selbstverwaltung, bürgerschaftlicher Partizipation, Sinnbild unserer subsidiären Verfasstheit und Aufsicht sowie Träger und Forscher regionaler Identität.“

Informationen zum Buch: „Die Höheren Kommunalverbände in Deutschland - Modell der Zukunft“, Christoph Becker, Peter Fassl (Hg.), LIT Verlag Dr. W. Hopf Berlin 2017, ISBN 978-3-643-12919-2 (gebunden), ISBN 978-3-643-32919-6 (PDF)

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