(GZ-5-2022) |
In Kooperation mit dem Informationszentrum Mobilfunk |
► Kompliziertes einfach erklärt: |
ABC des Mobilfunknetzausbaus |
Täglich nutzen wir Smartphones und andere mobile Geräte und können uns ein Leben ohne mobile Kommunikation kaum mehr vorstellen. Die Technologie entwickelt sich schnell weiter und das rasant zunehmende mobil übertragene Datenvolumen belegt wie beliebt die Nutzung ist. Aufgrund des Anstiegs des Datenverkehrs ist der weitere Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Um eine zukunftsfähige Mobilfunk-Infrastruktur aufzubauen, müssen zusätzliche Mobilfunkanlagen errichtet werden. Im ABC des Mobilfunknetzausbaus erläutern wir, warum die Netze weiter ausgebaut werden, wie die kommunale Beteiligung beim Ausbau geregelt ist, wie ein Netz geplant wird, was 5G eigentlich ist und welche Auswirkung Mobilfunk auf die Gesundheit hat. |
Teil 6: Netzausbau im Spannungsfeld der Interessen
Im letzten Teil zum Mobilfunknetzausbau erläutern wir genauer, welche Rolle die Kommunen im Spannungsfeld des Netzausbaus ausfüllen können.
Die Rolle der Kommunen
Ein mehrstufiger Prozess regelt die Information und die Mitsprache der Kommunen hinsichtlich des geplanten Netzausbaus. So ist sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden rechtzeitig von dem Vorhaben eines Mobilfunknetzbetreibers Kenntnis erhalten und beim Neubau von Standorten innerhalb eines definierten Zeitfensters ihre konkreten Standortvorschläge in die Planung einbringen können. Sowohl in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) ist die Beteiligung der Kommunen festgelegt, als auch in der Vereinbarung der Netzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden. Durch diese beiden Regelungen erhalten die Städte und Gemeinden die notwendigen Informationen ebenso wie Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Auswahl von neuen Mobilfunkstandorten. Der Mobilfunkpakt Bayern konkretisiert dieses Verfahren.
Übergeordnete Transparenz und Information
Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland wollen den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze möglichst im gesellschaftlichen Konsens durchführen. Sie stellen auf Anfrage ihre lokale Netzplanung dar und stellen diese den betroffenen Kommunen zur Verfügung. Es findet ein regelmäßiger Austausch über den Ausbau- und Planungsstand der Netzinfrastruktur auf regionaler und lokaler Ebene als Maßnahme zur frühzeitigen Einbeziehung der Kommunen statt, sofern die Kommune dies wünscht. Diese etablierte Vorgehensweise bietet den Kommunen konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten bei der regionalen Planung von Mobilfunkstandorten und trägt dazu bei, den einvernehmlichen Ausbau der Netzinfrastruktur zu regeln.
Dachstandort. Foto: Informationszentrum Mobilfunk – Hendrik Zwietasch
Umgang mit konkreten Projekten zum Netzausbau
Geht eine Suchkreisanfrage für einen neuen Standort bei der Kommune ein, ist es empfehlenswert, die Gremien über das geplante Vorhaben zu informieren. Nach verwaltungsinterner Prüfung und eventuell bereits erfolgter Suche nach Alternativen, sollte der entsprechende Ausschuss beziehungsweise der Gemeinderat informiert werden. In der Praxis zeigt sich oft, dass der Mobilfunkdialog meist dann besonders gut funktioniert, wenn die Verwaltung ein Mandat hat, bereits Standortvorschläge zu erarbeiten und es eine abgestufte Befassung der etablierten kommunalen Gremien mit der Mobilfunkthematik gibt. Konkrete Standortvorschläge und Klarheit über die weitere Vorgehensweise können die Schlüssel zu einer erfolgreichen Beteiligung beim Ausbau der Infrastruktur sein.
Leitplanken für die Befassung definieren
Da der zeitliche Rahmen für den Dialog und die Abstimmung über Standorte begrenzt ist, empfiehlt sich eine zeitnahe Kommunikation mit dem betreffenden Netzbetreiber über das geplante Vorgehen. So können noch zusätzliche Informationen für die Gremien eingeholt und der Ablauf verbindlich festgelegt werden.
Wie bei fast allen komplexen Themen, ist es hilfreich, die Leitplanken innerhalb derer die Kommune handeln kann und will, möglichst konkret in Worte zu fassen und unabhängig vom Einzelfall gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren.
Strategien für Kommunen
Leistungsfähige Infrastrukturen sind die Lebensadern unserer Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere digitale Netze. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen und die öffentlichen Verwaltungen die Chancen des Digitalen Wandels für sich nutzen können – nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum und entlang von Verkehrswegen, deswegen wurden die Frequenzauktionen mit sehr konkreten Versorgungsauflagen verknüpft.
Generell gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten für Kommunen beim Umgang mit einem konkreten Suchkreis. Der häufigste Fall ist, dass sich eine Kommune mit dem Ziel, einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu erreichen, aktiv an der Standortsuche und der Abstimmung beteiligt. Dieser Weg ermöglicht der Kommune die größte Mitsprache beim Ausbau der Infrastruktur. Wird dabei im ersten Anlauf kein Konsens gefunden, kann es einen weiteren Einigungsversuch geben. Verbleibt ein Dissens über die nutzbaren Standortoptionen oder lehnt die Kommune den Suchkreis und die Abstimmung generell ab, muss der Netzbetreiber ohne Unterstützung der Kommune einen geeigneten Standort suchen, um eine zeitgemäße Versorgung zu gewährleisten. Äußerst sich die Kommune gar nicht und verhält sich passiv, endet damit die Phase der kommunalen Abstimmung ohne kommunale Aktivität und der Netzbetreiber führt die Realisierung dann unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fort.
Die Kommune als Anlaufstelle
Die Kommune als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger hat die Chance, das lokale Informations- und Dialogbedürfnis richtig einzuschätzen und mit aktiver Kommunikation Konflikten vorzubeugen bzw. diese zu minimieren. Die Chance auf eine Verständigung steigt, wenn abweichenden Haltungen mit Respekt begegnet wird. Es führt allerdings eher zu einer Zuspitzung der Konflikte in der Kommune, wenn diese Haltung auf Seite besorgter Bürger als Bestätigung für deren eigene Ängste missverstanden werden kann. Eine Kommune kann die lokalen Besonderheiten und Befindlichkeiten meist sehr gut einschätzen, kennt potentiell verfügbare Liegenschaften und hat damit wichtige Stellschrauben für den erfolgreichen Infrastrukturausbau vor Ort in der Hand. Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Informationszentrum Mobilfunk einen Info-Baukasten erarbeitet, in welchem umfassende Informationen für kommunale Entscheider zu finden sind.
Weitere Informationen unter:
www.kommunalinfo-mobilfunk.de und www.informationszentrum-mobilfunk.de
Teil 5: Mobilfunk und Gesundheit
Wirkung elektromagnetischer Felder
Alle Funkdienste nutzen zur Informationsübermittlung elektromagnetische Felder. Diese werden technisch erzeugt und über Antennen ausgesendet beziehungsweise empfangen. Elektromagnetische Felder gehören zum Bereich der sogenannten nicht ionisierenden Strahlung. Eine wichtige Eigenschaft dieser Felder ist, dass ihre Energie nicht ausreicht, um bei der Durchdringung von Stoffen Atome oder Moleküle in einen elektrisch geladenen Zustand zu versetzen (zu ionisieren). Die Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf Lebewesen hängt von der Frequenz und der Intensität ab. Hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie auch beim Mobilfunk zum Einsatz kommen, dringen nur wenige Zentimeter in den Körper ein. Sie werden größtenteils an der Hautoberfläche absorbiert. Die dabei entstehende leichte Temperaturerhöhung kompensiert der Körper, indem er die Wärme über den Blutkreislauf abtransportiert. Diese Wärmewirkung ist die bislang einzige wissenschaftlich anerkannte und belegte Wirkung mit gesundheitlicher Relevanz.
Um zu gewährleisten, dass Handys, Smartphones oder Tablets jederzeit ohne gesundheitliche Gefährdungen genutzt werden können, hat der Gesetzgeber verbindliche Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit festgelegt. Diese basieren auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand, um vor möglichen gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer Felder zu schützen.
Stand der Forschung
Über biologische und gesundheitliche Wirkungen von Mobilfunkfeldern wird seit 20 Jahren intensiv geforscht. Vor allem die Frage, ob schwache elektromagnetische Felder einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben könnten, wird untersucht. Es gibt Versuche im Labor mit Zellen und Tieren, um möglich Effekte nachzuweisen und zu verstehen. Auch Laborstudien mit Menschen – zum Beispiel zur Wahrnehmung von Feldern oder zum Schlafverhalten – werden durchgeführt.
Medizinische Daten, die aus Befragungen oder Statistiken stammen, werden in sogenannten epidemiologischen Studien ausgewertet. Einen umfassenden Überblick über den aktuellen Forschungsstand bietet das EMF- Portal des Forschungszentrums für Elektro- Magnetische Umweltverträglichkeit der RWTH Aachen (www.emf-portal.de/). In der Literaturdatenbank des EMF-Portals sind derzeit rund 35.000 wissenschaftliche Publikationen abrufbar und ca. 7.000 Zusammenfassungen einzelner wissenschaftlicher Arbeiten zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder.
Wie ist die Einschätzung nationaler und internationaler Expertengremien?
Die Forschungsergebnisse werden von Wissenschaftlern diskutiert und dienen als Ansatzpunkt für neue Fragestellungen und Studien. Nationale und internationale Expertengremien sichten kontinuierlich den aktuellen Forschungsstand und erstellen zusammenfassende Bewertungen der Studienlage. Politische Entscheidungsträger nutzen diese Forschungsberichte wiederum als Leitfaden zur Festlegung gesetzlicher Richtlinien.
Auf Basis der aktuellen Forschungsergebnisse kommen die Expertengremien wie die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) oder das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übereinstimmend zu dem Schluss, dass bei Einhaltung der Grenzwerte eine sichere Nutzung der Mobilfunktechnologie für alle Personengruppen gewährleistet ist. Dennoch empfehlen sie die Durchführung weiterer Forschungsarbeiten, vor allem hinsichtlich der Langzeiteffekte des Mobilfunks auf den Menschen.
Gelten die Erkenntnisse auch für 5G?
Die aktuell beim 5G-Ausbau verwendeten Frequenzen liegen im bereits heute genutzten Bereich des elektromagnetischen Spektrums. Die derzeit vorhandenen Forschungserkenntnisse haben also auch für 5G weitgehend Gültigkeit. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen auch für den 5G-Standard grundsätzlich anwendbar.
Das BfS zieht in einer aktuellen Publikation folgendes Fazit: „Es gibt – bei umfangreicher Datenlage – keine wissenschaftlich gesicherten Belege für negative Gesundheitseffekte durch 5G unterhalb der bestehenden Grenzwerte. Den stets verbleibenden Unsicherheiten in der wissenschaftlichen Risikobewertung wird über Forschung Rechnung getragen. Das BfS wird auch weiterhin die wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen kontinuierlich verfolgen, um zeitnah reagieren zu können, wenn sich an dieser Bewertung etwas ändern sollte.“ (https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/emf/standpunkt-5g.html)
Weitere Informationen unter:
www.kommunalinfo-mobilfunk.de und www.informationszentrum-mobilfunk.de
Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. Foto: Informationszentrum Mobilfunk – Hendrik Zwietasch
Teil 4: Was ist 5G?
Evolution von LTE zu 5G
Oft ist vom „neuen 5G-Standard“ die Rede. Dabei schwingt dann mit, dass bei dem jüngsten Mobilfunkstandard alles neu wäre. Doch auch, wenn 5G vieles besser kann als seine technischen Vorgänger, ist nicht alles anders: Tatsächlich entstehen technische Standards immer auch zu guten Teilen aus Weiterentwicklungen ihrer jeweiligen Vorgänger. Das gilt auch für den Schritt von 4G zu 5G. Dabei trafen die Netzbetreiber auch schon Jahre vor ihren 5G-Einführungen Vorbereitungen, die auf die künftige Erweiterung ausgelegt waren. Schrittweise bewegte sich die Technik auf diese Weise in Richtung Zukunft.
Was ist neu?
Anwendungsspezifische Netze
Der Hauptunterschied von 5G zu den Vorgängernetzen besteht darin, dass sich die Netzarchitektur noch stärker nach den Anforderungen der Anwender vor Ort richtet: Ob in einem Gewerbegebiet ein breitbandiges Netz mit hohen Datenraten, an einem Verkehrsweg ein schnelles Netz mit Fokus auf extrem kurzen Antwortzeiten und hoher Zuverlässigkeit oder in einer Werkshalle ein Netz zur Verfügung gestellt wird, das eine extrem große Zahl von Geräten und Menschen gleichzeitig miteinander arbeiten lässt, hängt von den konkreten Anforderungen vor Ort ab. Die drei wesentlichen Anwendungsbereiche sind das ultra-schnelle mobile Breitband (Enhanced Mobile Broadband), die Kommunikation zwischen Maschinen und Anwendungen (Massive Machine Type Communications) sowie ein Hoch-Zuverlässigkeitsnetz mit kurzen Antwortzeiten (Ultra-Reliable and Low Latency Communications).
Auf dem Weg zur vollen 5G-Funktionalität helfen flexible Lösungen: Mit dem sogenannten „Dynamic Spectrum Sharing“ (DSS) wird ein Parallelbetrieb von 5G und 4G (LTE) auf derselben Antenne und vor allem im gleichen Frequenzbereich möglich. Die im Versorgungsgebiet angemeldeten Endgeräte nutzen dann jeweils die von ihnen unterstützte Funktechnologie. Mit 5G wird neben den weiter benötigten Dachstandorten auch die kleinzellige Netzarchitektur ausgebaut.
Eine weitere neue Eigenschaft ist das Beamforming mit sogenannten adaptiven Antennen. Sie können ihre Signale in der ungefähren Richtung der Empfänger bündeln. Beamforming sorgt dafür, dass die Funksignale mit größerer Genauigkeit dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Dadurch breitet sich das Signal sich nicht mehr wie früher fast kugelförmig in alle Richtungen aus, wodurch nur ein kleiner Teil beim Empfänger ankam. Vielmehr kann die aufgewendete Energie gezielt dafür genutzt werden, dass das Signal in Richtung des Empfängers übertragen wird.
Das Netz der Zukunft muss sehr anpassungsfähig sein, um möglichst allen Anforderungen gerecht zu werden. Der 5G-Standard verspricht mehr Durchsatz, Kapazität und gleichzeitig sinkende Kosten pro übertragenem Datenvolumen.
Bedeutung des LTE- und Glasfaserausbaus für 5G-Versorgung
Bis 5G in Deutschland vollständig nutzbar ist, müssen jedoch weitere Voraussetzungen geschaffen werden. Hier kommt dem Glasfaserausbau eine besondere Bedeutung zu, denn ohne eine Anbindung der Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz können die vielen Vorteile der neuen Technologie kaum genutzt werden. Neben der Versorgung über Makrozellen werden bei 5G durch Small Cells (Kleinzellen) insbesondere in Ballungsräumen vor allem Kapazitätsengpässe beseitigt und einzelne kleinere Versorgungslücken geschlossen. Dies wird dazu führen, dass die notwendigen Mobilfunkstandorte näher an die Nutzer gebracht werden müssen.
Mit dem Aufbau von 5G-Netzen werden somit gleichzeitig neue Anforderungen an den Ausbau der Glasfasernetze gestellt, diese bilden einen entscheidenden Baustein für die schnellen 5G-Übertragungen. Denn ohne Glasfaser ist 5G kaum denkbar: Die steigenden Datenmengen müssen in hoher Geschwindigkeit von der Basisstation angeliefert beziehungsweise abgeführt werden. Auch die für viele 5G-Anwendungen erforderlichen kurzen Latenzen lassen sich im Regelfall über eine Glasfaser-Anbindung an die Kern-Infrastruktur der Mobilfunk-Netzbetreiber am besten erreichen.
Frequenzen und Versorgungsauflagen
2019 führte die Bundesnetzagentur eine 5G-Frequenzauktion durch. In diesem Rahmen wurden 41 Frequenzblöcke im Bereich zwischen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert. Allerdings wurden diese Frequenzen grundsätzlich technologienneutral vergeben. Es ist den Mobilfunkanbietern grundsätzlich freigestellt, ob sie die von ihnen neu ersteigerten Frequenzen für 5G oder für ältere Mobilfunkstandards verwenden. Da 4G und 5G die höchste Effizienz bieten, liegt es nahe, dass auf neuen Frequenzen vorwiegend diese Standards eingesetzt werden. Weitere Frequenzen im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz stellt die Bundesnetzagentur privaten Unternehmen für den Betrieb lokaler Breitbandnetze, sogenannter Campusnetze zur Verfügung.
Dachstandort. Foto: Informationszentrum Mobilfunk – Hendrik Zwietasch
Die Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen 2019 war an konkrete Versorgungsauflagen gekoppelt: Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen.
Um das Ziel der Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, wurden in der Mobilfunkstrategie diverse Maßnahmen fixiert: Etwa die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder Maßnahmen zur Stärkung von Akzeptanz für den Mobilfunkausbau vor Ort. Außerdem sollen vermehrt Gebäude und Flächen des Bundes und der Länder für Standorte genutzt werden. Die Einhaltung der Versorgungsauflagen wird von der Bundesnetzagentur überprüft.
Weitere Informationen unter:
www.kommunalinfo-mobilfunk.de und www.informationszentrum-mobilfunk.de
Teil 3: Wie wird ein Mobilfunknetz geplant?
Täglich nutzen wir Smartphones und andere mobile Geräte und können uns ein Leben ohne mobile Kommunikation kaum mehr vorstellen. Die Technologie entwickelt sich schnell weiter und der steigende Datenverkehr macht den weiteren Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Im ABC des Mobilfunknetzausbaus erläutern wir genauer, warum die Netze weiter ausgebaut werden, wie die kommunale Beteiligung beim Ausbau geregelt ist, wie ein Netz geplant wird, was 5G eigentlich ist und welche Auswirkung Mobilfunk auf die Gesundheit hat.
Welche Anforderungen an Mobilfunkstandorte gibt es?
Um mit Smartphones – insbesondere in Notfällen – erreichbar zu sein, bedarf es einer umfassenden Infrastruktur. Weil die Nachfrage nach einer qualitativ hochwertigen Netzversorgung steigt, müssen die Mobilfunkbetreiber ständig in ihre Netze investieren. Die Ermittlung von geeigneten Standorten für Basisstationen ist ein komplizierter und abstimmungsintensiver Vorgang. Hierbei gilt es, auf Basis einer sorgfältigen Funknetzplanung sowohl technische als auch rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen.
Die wichtigste Voraussetzung bei der Suche nach einem geeigneten Standort ist, dass der neue Mobilfunkstandort seine Versorgungsziele erreicht und sich in die bestehende Netzarchitektur einfügen lässt. Die Anforderungen an die Örtlichkeit lassen sich so zusammenfassen: Der Standort muss die baulichen Erfordernisse wie Höhe, Statik, Flächenbedarf, Zugang usw. erfüllen und dabei im gegebenen Kostenrahmen bleiben. Zusätzlich muss der Standort unter anderem baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Bestimmungen erfüllen. Nicht zuletzt muss auch der Eigentümer der geplanten Baumaßnahme zustimmen.
Im Regelfall plant und realisiert jeder Mobilfunknetzbetreiber sein eigenes Netz. Dies ist vom Kartellrecht vorgeschrieben und soll den Wettbewerb im Mobilfunkbereich sicherstellen. Passive Infrastruktur wie Antennenträger auf Dächern oder freistehende Masten werden oftmals beziehungsweise regelmäßig gemeinsam genutzt.
Wie funktioniert die Planung von Mobilfunknetzen?
Entscheidend bei der Planung von Mobilfunknetzen ist die Berechnung der Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen, die die Grundlage der Funkübertragung sind. Im Gegensatz zu Radio- und Fernsehsendern macht die Planung von großen Versorgungsgebieten keinen Sinn, da die Endgeräte mit ihren geringen Sendeleistungen die Distanz zur Station überbrücken können müssen. Wegen der engen geografischen Begrenzung der Funkzellen werden die Antennen in vergleichsweise geringer Höhe angebracht. Daher ist es erforderlich, bei der Planung eines Standortes mit großer Genauigkeit vorzugehen.
Bei der Funknetzplanung sind darüber hinaus weitere Einflussgrößen zu berücksichtigen. Die Funksignale können durch natürliche Hindernisse oder Gebäude, aber auch durch Witterungseinflüsse abgeschwächt oder abgelenkt werden. Für den Bereich der mobilen Telekommunikation sind dafür Computermodelle entwickelt worden. Sie können die Funkausbreitung beispielsweise in Abhängigkeit von der Geländeform und der Bebauung simulieren und darstellen. Bei der Planung einer einzelnen Basisstation legen die Funknetzplaner zunächst einen sogenannten Suchkreis fest. Dieser berücksichtigt die geografischen Bedingungen vor Ort.
Auch die zum Teil sehr unterschiedliche Auslastung eines Netzes muss für den Zeitraum eines Tages, einer Woche sowie eines Jahres berechnet werden. Dieser „Kapazitätsaspekt“ ist bereits bei Ortschaften mit einigen wenigen tausend Einwohnern oftmals entscheidend für die Frage nach der Anzahl der erforderlichen Standorte für eine zeitgemäße Versorgung, auch wenn bereits eine grundsätzliche Funkabdeckung vorhanden ist.
Was ist eine Standortbescheinigung?
Die vom Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur zu beantragende Standortbescheinigung dient der Sicherstellung des Immissionsschutzes am Standort. Sie wird meist kurz vor Beginn der Bauphase beantragt und muss zwingend vorliegen, bevor die Station den Betrieb aufnimmt. Aus den Bauplänen und anhand der technischen Daten ermittelt die Bundesnetzagentur die Sicherheitsbereiche für die Standortbescheinigung jedes Standortes. Dabei wird aus den Grenzwerten abgeleitet, welche Bereiche zwischen Menschen und den Sendeanlagen freigehalten werden müssen. Diese und die Details zur Antennenkonfiguration werden in der Standortbescheinigung aufgeführt. Für Kommunen besteht die Möglichkeit, in einem passwortgeschützten Bereich der Bundesnetzagentur zusätzliche Informationen zu den installierten Funksystemen und den Sicherheitsabständen einzusehen.1
Wie ist der Schutz der Bevölkerung geregelt?
Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch elektromagnetische Felder hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) gesetzlich verankert worden. Mit der 1997 in Kraft getretenen und 2013 novellierten Verordnung schuf Deutschland als erstes EU-Land rechtlich verbindliche Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.
Bei der Festlegung der in Deutschland gültigen Grenzwerte ist der Gesetzgeber den wissenschaftlichen Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) gefolgt und beruft sich zusätzlich auf die Einschätzung der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK), sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Verordnung verpflichtet die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland, die Grenzwerte an allen Orten, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, einzuhalten. Das gilt zum Beispiel für Wohnhäuser, aber auch für Schulen, Kindergärten, Spielplätze oder Krankenhäuser.
Die Bundesnetzagentur überprüft die Einhaltung in unregelmäßigen Abständen und ohne Ankündigung. Darüber hinaus führt die Bundesnetzagentur Immissionsmessungen durch. Die Ergebnisse aller Messungen samt Ortskoordinaten und Sicherheitsabständen der Mobilfunksendeanlagen sind in einer Standortdatenbank für die Öffentlichkeit frei zugänglich.2 Die Daten zeigen, dass fast alle Anlagen, auch in den Städten, im zeitlichen Mittel die Grenzwerte nicht einmal zu 1% ausschöpfen.
Weitere Informationen unter:
www.kommunalinfo-mobilfunk.de und www.informationszentrum-mobilfunk.de
1) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/EMF/EMF-Datenportal/emf_datenportal_node.html
2) https://emf3.bundesnetzagentur.de/
Teil 2: Kommunale Beteiligung beim Mobilfunknetzausbau
Wie informieren die Netzbetreiber die Kommunen?
Ein mehrstufiger Prozess regelt die Information und die Mitsprache der Kommunen hinsichtlich des geplanten Netzausbaus. So ist sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden rechtzeitig von dem Vorhaben eines Mobilfunknetzbetreibers Kenntnis erhalten und innerhalb eines definierten Zeitfensters ihre konkreten Standortvorschläge in die Planung einbringen können. Sowohl in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)1 ist die Beteiligung der Kommunen festgelegt, als auch in der Vereinbarung der Netzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden2. Durch diese beiden Regelungen erhalten die Städte und Gemeinden bundesweit die notwendigen Informationen ebenso wie Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Auswahl von neuen Mobilfunkstandorten. Der zugehörige Mobilfunkpakt in Bayern konkretisiert dieses Verfahren noch ein wenig weiter.
Bild: Informationszentrum Mobilfunk - Hendrik Zwietasch
Beteiligung der Kommunen bei der Standortwahl
Die 26. BImSchV regelt unter anderem den Betrieb von Hochfrequenzanlagen. Da Mobilfunkbasisstationen zu den Hochfrequenzanlagen zählen, gelten für sie die in der Verordnung definierten Grenzwerte. Ziel der Grenzwertfestlegung ist es, die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung im Umfeld von Sendeanlagen zu gewährleisten. Die Anlagen dürfen die Grenzwerte auch bei höchster Auslastung und unter Berücksichtigung der Immissionen anderer, in der Umgebung gelegener Funkanlagen nicht überschreiten. Die 26. BImschV legt in Paragraph 7a außerdem die "Beteiligung der Kommunen" fest. Betreiber von Funkanlagen sind durch den Paragraphen dazu verpflichtet, Kommunen in die Standortwahl neuer Anlagen einzubeziehen und deren Vorschläge zu berücksichtigen.
Standortalternativen innerhalb des Suchkreises
Plant ein Netzbetreiber eine neue Sendeanlage, erhält die Kommune einen Suchkreis für den neuen Standort. Dieser Suchkreis definiert den Raum innerhalb dessen ein geplanter Standort sein muss, um das Versorgungsziel zu erreichen. Der Prozess ist so angelegt, dass der Kommune ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme verbleibt und die endgültige Standortentscheidung noch offen ist. Die Kommune kann ihrerseits Standortvorschläge für neue Sendeanlagen unterbreiten. Diese müssen in dem Suchkreis liegen, den der Mobilfunknetzbetreiber auf Grundlage seiner Netzplanung ermittelt hat, um die erforderliche Versorgungsverbesserung zu erreichen. Das Dialogangebot ist für die Netzbetreiber verpflichtend, für die Kommune ist die Beteiligung freiwillig.
Die Netzbetreiber sagen zu, Vorschläge der Kommune zu Standorten vorrangig und ergebnisoffen zu prüfen sowie diese bei funktechnischer und wirtschaftlicher Eignung vorrangig zu realisieren. Sollten die kommunalen Standortvorschläge innerhalb des Suchkreises aus funktechnischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht geeignet sein, ist der Mobilfunknetzbetreiber aufgefordert, dies der Kommune zu begründen und bei Vorliegen entsprechender Möglichkeiten maximal zwei weitere konkrete Einigungsversuche zu unternehmen. Der gesamte Abstimmungsprozess für einen konkreten Standort soll innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sein und möglichst einvernehmlich erfolgen. In Bayern ist der Prozess etwas stärker strukturiert, hier wird unter anderem erwartet, dass es innerhalb von dreißig Tagen eine erste kommunale Rückmeldung gibt, die signalisiert, ob die Kommune sich aktiv in das Verfahren einbringen möchte.
Kommunale Liegenschaften als Standortoption
Angesichts der Bedeutung der Mobilfunkinfrastruktur auch für die Kommunen sollen kommunale Liegenschaften zur Installation neuer Sendeanlagen genutzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützten die Mobilfunkbetreiber in diesem Anliegen ausdrücklich. Dazu wurden Musterverträge über die Nutzung kommunaler Liegenschaften zum Zwecke des Baus und des Betriebs von Mobilfunkanlagen erarbeitet, die im Bedarfsfall aktualisiert werden.3
Kommunikation und Partizipation
Es findet ein regelmäßiger Austausch über den Ausbau- und Planungsstand der Netzinfrastruktur auf regionaler und lokaler Ebene als Maßnahme zur frühzeitigen Einbeziehung der Kommunen statt. Deshalb besteht das grundsätzliche Angebot jedes Mobilfunknetzbetreibers, zu bedarfsorientierten Gesprächen und schriftlichen Abstimmungen zum aktuellen Ausbau- und Planungsstand. Für einen direkten und schnellen Informationsaustausch auf der Fachebene benennt jeder Mobilfunknetzbetreiber gegenüber den Kommunen einen zuständigen Ansprechpartner, der für Fragen der Mobilfunktechnik und für konkrete Fragen zu Standorten zur Verfügung steht.
Bild: Informationszentrum Mobilfunk - Hendrik Zwietasch
Geht eine Suchkreisanfrage bei der Kommune ein, ist es empfehlenswert, die Gremien über das geplante Vorhaben zu informieren. Nach verwaltungsinterner Prüfung und eventuell bereits erfolgter Suche nach Alternativen, sollte der entsprechende Ausschuss beziehungsweise der Gemeinderat informiert werden. In der Praxis zeigt sich oft, dass der Mobilfunkdialog meist dann besonders gut funktioniert, wenn die Verwaltung ein Mandat hat, bereits Standortvorschläge zu erarbeiten und es eine abgestufte Befassung der etablierten kommunalen Gremien mit der Mobilfunkthematik gibt.
Weitere Informationen unter:
www.kommunalinfo-mobilfunk.de und www.informationszentrum-mobilfunk.de
https://www.stmuv.bayern.de/themen/strahlenschutz/elektromagnetische_felder/mobilfunkpakt/index.htm
1) https://www.bmu.de/gesetz/26-verordnung-zur-durchfuehrung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes
2)https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/mobilfunkvereinbarung-regelt-jetzt-auch-kleinzellenausbau
3)https://www.dstgb.de/themen/mobilfunk/mustervertraege-mobilfunkanlagen
Teil 1: Warum werden die Netze weiter ausgebaut?
Rasanter Anstieg des Datenvolumens im Mobilfunk
Die Bedeutung von Mobilfunk in unserem Alltag lässt sich eindrucksvoll an den Nutzungszahlen ablesen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht dazu jährlich umfangreiche Statistiken. Über die Mobilfunknetze in Deutschland wurden im letzten Jahr rund 155 Mrd. abgehende Gesprächsminuten geführt. Die Wachstumsrate der Mobiltelefonie beträgt im Corona-Jahr 2020 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Sendeanlage außerorts. Bild: Informationszentrum Mobilfunk – Foto: Hendrik Zwietasch
Noch stärker angestiegen ist allerdings das übertragene Datenvolumen im Mobilfunk: Die Menschen in Deutschland nutzen ihre Smartphones neben dem Telefonieren vermehrt für die mobile Datenübertragung. Das mobile Datenvolumen stieg 2020 trotz geringerer Mobilität im Pandemiejahr steil an: Es lag Ende 2020 bei knapp 4 Mrd. GB (2019: 2,8 Mrd. GB). Das entspricht einem monatlich genutzten Datenvolumen von knapp 3,1 GB je aktiv genutzter SIM-Karte.
Moderne Mobilfunkstandards wie LTE (4G) und 5G sind die beste Antwort auf die steigende Nachfrage nach mobiler Datenübertragung. Denn sie gehen mit den Ressourcen effizienter um als frühere Mobilfunktechnologien, da Datenpakete nicht nur schneller, sondern zielgerichteter und mit geringerem Energieeinsatz übertragen werden können als dies bisher möglich war.
Lizenzauflagen beim 5G-Netzausbau
Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) formuliert den Anspruch für die Versorgung Deutschlands mit mobiler Kommunikation so: Notwendig seien Mobilfunknetze, in denen unterbrechungsfreies Telefonieren und die klassische Nutzung von mobilem Internet möglich sind. Daher war die Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen 2019 an konkrete Versorgungsauflagen gekoppelt: Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Zusätzlich sollen bis Ende 2022 mindestens 500 Basisstationen in weißen Flecken netzbetreiberübergreifend aufgebaut werden. Für neue Netzbetreiber gelten abweichende Versorgungsauflagen. Dies hat bei den etablierten Netzbetreibern und übergeordnet betrachtet zur Folge, dass der Schwerpunkt beim Bau ganz neuer Standorte eher im ländlichen Bereich liegt, wo er auch zuvor politisch eingefordert wurde.
Die Netzbetreiber investieren bereits massiv, um allen Auflagen und konkreten Kundenanforderungen gerecht zu werden: Ein nahezu flächendeckendes 5G-Netz wird Schritt für Schritt auf Basis der bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut. Dadurch wird sich auch die Versorgung mit LTE verbessern. Mit der LTE-Abdeckung entsteht die notwendige Grundlage für eine konsequente Aufrüstung der Netze auf 5G. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in der Mobilfunkstrategie diverse Maßnahmen fixiert oder auf den Weg gebracht: Etwa zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder von Maßnahmen zur Erläuterung des Nutzens des Mobilfunkausbaus vor Ort. Außerdem sollen vermehrt Gebäude und Flächen des Bundes und der Länder für Standorte genutzt werden. Die Einhaltung der Versorgungsauflagen wird von der Bundesnetzagentur überprüft.
Breitband-Infrastruktur als Wettbewerbsvorteil von Kommunen
Für Kommunen ist eine gute Infrastruktur ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Ein großer Vorteil ist dabei, dass die Bereitstellung schneller mobiler Internetzugänge über 4G und 5G in der Regel auch die Versorgung mit Glasfaserleitungen voraussetzt. Denn die stetig wachsenden Datenmengen müssen nicht nur per Funk zu den Endgeräten übertragen werden, sondern auch schnell von den Mobilfunk-Basisstationen abgeführt beziehungsweise dorthin angeliefert werden.
Der Ausbau der mobilen und festnetzgebundenen Breitbandinfrastruktur mit den Komponenten Mobilfunk (4G und 5G) und Glasfaser-Festnetz ist für Kommunen ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Er unterstützt gleichermaßen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben wie auch die von jungen Familien. Zudem ist eine leistungsfähige Kommunikations-Infrastruktur die Basis dafür, bestehende kommunale Dienstleistungen zu verbessern (etwa den öffentlichen Nahverkehr oder das Rettungswesen) oder diese zu digitalisieren.
Sendeanlage innerorts. Bild: Informationszentrum Mobilfunk – Foto: Hendrik Zwietasc
5G kann zudem eine Alternative für die sogenannte „letzte Meile“ der Festnetzanbindung sein: Die Mobilfunkstandorte werden per Glasfaser angeschlossen und leiten in diesem Fall das schnelle Internet dann per 5G-Mobilfunk in Haushalte oder Firmenstandorte weiter. Dieses Zusammenwachsen und Zusammenwirken der Netze ist eine wichtige Grundlage für die Gigabit-Gesellschaft.
All dies erfordert den kontinuierlichen Ausbau der Kapazitäten. Bestehende Mobilfunkstandorte müssen modernisiert und erweitert werden, zur Verbesserung der Versorgung ist aber auch die Errichtung neuer Mobilfunkstandorte erforderlich. Für die Standort-Planung und -Erschließung bedeutet dies: Bestehende Mobilfunkstandorte müssen mit neuer Technik ausgerüstet werden.
Beabsichtigt ein Netzbetreiber die Erweiterung einer vorhandenen Anlage, wird die Kommune darüber schriftlich informiert. Ist – meist im Zusammenhang mit der Lizenzerfüllung – die Errichtung eines ganz neuen Mobilfunkstandortes notwendig, wird dafür über einen sogenannten Suchkreis das Areal dargestellt, in dem dieser platziert werden könnte und das weitere Vorgehen mit der Kommune abgestimmt.
Weitere Informationen unter:
www.kommunalinfo-mobilfunk.de und www.informationszentrum-mobilfunk.de
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