Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-9-2017)
Kommentar von Josef Mederer
 
► Josef Mederer, Bezirketagspräsident:
 
Ehrliches Miteinander zwischen Kommunen und Freistaat

Liebe Leserinnen und Leser,

nach langen Diskussionen mit der Staatsregierung konnte die kommunale Familie im Dezember vergangenen Jahres einen Kompromiss durchsetzen, was die Kostenerstattung für unbegleitet eingereiste Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige betrifft.

Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen die bei ihnen vor Ort entstehenden Kosten den Bezirken in Rechnung. Für die unbegleiteten minderjährigen jungen Ausländer übernimmt der Freistaat die vollen Kosten; für die im Laufe der Zeit volljährig gewordenen, aber noch in Jugendhilfemaßnahmen betreuten Ausländer beteiligt sich der Freistaat mit 40 Euro pro Fall und Tag an der Rechnung.

Im Sommer will man sich noch einmal zusammensetzen und schauen, ob dieser Kompromiss unter den richtigen finanziellen Annahmen ausgehandelt worden ist. Dieser war, gerade im Verbund mit der Revisionsklausel, aus meiner Sicht das bestmöglichste Ergebnis, das wir von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in den Verhandlungen mit den Ministerien erreichen konnten, und auch das nur dank der Intervention unseres Ministerpräsidenten.

Doch nun stellt sich in der praktischen Umsetzung dieses Verhandlungsergebnisses eine ganz andere Hürde als großes Problem heraus: Wie kann dieser Kompromiss so realisiert werden, dass die Bedürfnisse und die Erwartungen sämtlicher Beteiligter berücksichtigt werden? Die Staatsregierung ist logischerweise an einer zügigen Abrechnung der angefallenen Kosten interessiert. Also sollten die Kosten möglich bald nachdem sie entstanden sind, auch mit dem Freistaat abgerechnet und der 40-Euro-Anteil pro Tag und Fall den Bezirken wieder erstattet werden. Dem stehen auf der anderen Seite aber die gesetzlichen Verjährungsfristen gegenüber, die durch willkürlich gewählte Ausschlussfristen ersetzt werden sollen. So ist beispielsweise vorgesehen, dass die Bezirke die Ansprüche nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Quartal, indem der Anspruch entstanden ist, Zeit haben, gegenüber dem Freistaat die Erstattung anzumelden. In der Praxis würde dies beispielsweise bedeuten, dass für einen jungen Volljährigen, der sich von April bis Juni in einer Einrichtung der Jugendhilfe befindet, die Bezirke lediglich bis 31. Dezember Zeit haben, um die Erstattung abzurechnen. Ansonsten würde der Anspruch verfallen und die Bezirke hätten keine Erstattungsansprüche. Gesetzlich können jedoch die Jugendämter bis zu vier Jahre rückwirkend ihrerseits Erstattungsansprüche gegen die Bezirke geltend machen.

In der Praxis ist die vom Freistaat geforderte Frist also nicht realistisch. Wenn man sich alleine betrachtet, mit welchem zeitlichen Nachlauf das bisherige Altverfahren, das die Fälle bis zum 1. November 2015 betrifft, abgewickelt wird, so würde eine solche Regelung die hart erkämpfte 40- Euro-Regelung geradezu ad absurdum führen und quasi ins Leere laufen lassen. Wer selbst in der kommunalen Verwaltung arbeitet oder Verantwortung trägt weiß, dass diese Abrechnungszeiträume nicht einzuhalten sind. Wir brauchen Planungssicherheit und diese gibt es nur mit den gesetzlichen Fristen. Deshalb fordern wir diese auch gegenüber dem Freistaat ein.

Ebenso fordern wir aber auch bereits hinsichtlich des anstehenden Termins zur Überprüfung der Revisionsklausel ein offenes und ehrliches Miteinander. Die seinerzeit proklamierten 80 Euro, die pro Fall und jungem Erwachsenem in Jugendhilfemaßnahmen im Schnitt anfallen, bewahrheiten sich in der Praxis nicht. Die derzeit bestehenden Kosten sind höher und folglich muss auch der Freistaat seiner damals getätigten Aussage, sich zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen, Taten folgen lassen und die Mehrkosten erstatten. Die kommunale Familie arbeitet schwer daran, die Kosten zu begrenzen. Jeder einzelne Landrat und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind sich hier ihrer Verantwortung sehr bewusst, einerseits den jungen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe vernünftige Startchancen zu ermöglichen, aber andererseits die Kosten im Blick zu behalten. Es wäre also zu kurz gesprungen, wenn Kinder und Jugendliche, die Hilfe benötigen, nur deshalb keine Unterstützung bekommen, weil wir uns untereinander die Finanzverantwortung zuschieben. Hier ist der Freistaat in seiner Gesamtverantwortung gefordert und muss dieser auch gerecht werden.

Ihr Josef Mederer, Bezirketagspräsident

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