Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-20-2022)
Eva Weber, stv. Landesvorsitzende der KPV Bayern, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg. Bild: © Stadt Augsburg/Martin Augsburger
 

► Eva Weber, stv. Landesvorsitzende der KPV Bayern, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg:

 

Wer anschafft, der zahlt – oder?

Liebe Leserinnen und Leser,

der Beginn der Corona-Pandemie war gleichzeitig der Beginn der großen Zahlen. Die Corona-Hilfspakete haben sich ein ums andere Mal übertroffen, Milliardenbeträge purzelten durch die Nachrichten wie Äpfel im Herbst von den Bäumen. Ganz schwindelig von all den Zusagen und Programmen stellten auch wir Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erstaunt fest, wie schnell und vor allem wie viele Hilfen in einer Krisensituation durch den Staat leistbar waren.

Ähnliches erleben wir seit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Von einer Zeitenwende wird gesprochen, Sondervermögen wird gebildet und seit dem Durchschlagen der Energiekrise dreht das Wort „Entlastungspaket“ inzwischen die dritte Runde. Ohne Frage: Die Bürgerinnen und Bürger landauf landab brauchen Unterstützung; und zwar zielgerichtet und nicht mit der Gießkanne – über das Energiegeld in Höhe von 300 Euro habe ich mich persönlich sehr geärgert, gehöre ich schließlich nicht zu der Bevölkerungsgruppe, die diese Hilfe vom Staat braucht. Die Ausweitung der Wohngeldberechtigen ist dafür sicher ein geeignetes Mittel und vom Grundsatz nicht zu kritisieren. Bei der Einführung des Bürgergelds sieht es schon anders aus, weil das System des Förderns und Forderns nun endgültig verlassen wird.

Ganz unabhängig von der politischen Bewertung der einzelnen Maßnahmen ist aber festzustellen, dass viele der in Berlin verkündeten Entlastungen gerade auf dem Säckel der Kommunen ausgetragen werden. Alleine die Erweiterung der Wohngeldberechtigen bedeutet für meine Stadt Augsburg eine Verdreifachung der Bezieherinnen und Bezieher. Dies zieht zwangsläufig eine satte Erhöhung des Personalkörpers nach sich. Oder um es mal an Zahlen festzumachen: Plus 28 dauerhafte Vollzeitäquivalente mit einem Personalkostenvolumen in Höhe von knapp 2 Millionen Euro. Von den Sachkosten sprechen wir noch gar nicht. Und das einfach mal so. Zum 1. Januar 2023.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Fachkräftemangel auch in der öffentlichen Verwaltung durchschlägt und das zusätzlich benötigte Fachpersonal auf dem Markt nicht verfügbar ist, stellt sich die Frage, wie die kommunale Ebene diese Mehrkosten schultern soll. Leider hat die letzte Runde zwischen den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und dem Bundeskanzler dazu auch keine Antwort gebracht, obwohl die kommunalen Spitzenverbände eine Klärung dringend angemahnt haben.

In Zeiten, in denen wir Kommunen selbst mit hohen Energiepreisen zu kämpfen haben, uns die Jugendhilfekosten aufgrund der Corona-Nachwirkungen stark strapazieren und Themen wie Mobilitätswende, Klimaschutz, Kita-Ausbau, Grundschulkindbetreuung oder Investitionen in Infrastruktur eh schon mit viel Kreativität gelöst werden müssen, sind die „Entlastungsbeschlüsse“ der Bundesregierung für die kommunale Ebene eine kalte Dusche. Die Kommunen im Regen stehen zu lassen und sich als Ampel-Regierung selbst dafür auf die Schulter zu klopfen, wie gut die Krisenbewältigung funktioniert, das ist für uns alle – die wir am Ende der finanziellen Nahrungskette stehen – wirklich bitter.

Da bleibt mir nur mit Karl Valentin zu sprechen: Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist!

Ihre Eva Weber, stv. Landesvorsitzende der KPV Bayern, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg

 

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