Mit der Abstimmung am 19. Dezember 2014 wurde im Bundesrat ein Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Damit werden die Kommunen in den Jahren 2015 – 2017 mit einer Summe in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich entlastet. Und ab 2018 soll die Entlastung der Kommunen auf 5 Mrd. Euro jährlich ansteigen.
Darüber hinaus werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode um insgesamt 6 Milliarden Euro entlastet, damit Länder und Kommunen ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können. Davon entfallen 750 Mio. Euro auf den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige in den Jahren 2016 bis 2018. Auf diese Weise unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen so stark, wie keine andere Regierung zuvor. Gerade in der aufkommenden Debatte zum Länderfinanzausgleich ist das keine Selbstverständlichkeit.
Im vergangenen Jahr ist der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern auf ein Rekordvolumen von mehr als neun Milliarden Euro angestiegen. Zum Jahr 2013 ist das ein Plus von 600 Millionen Euro. Der Freistaat Bayern finanzierte mit 4,85 Milliarden Euro mehr als die Hälfte des Länderfinanzausgleichs.
Bund und Länder beraten derzeit über die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen. Vor dem Hintergrund des Auslaufens des geltenden Solidarpakts II für die Aufbauhilfen in Ostdeutschland, müssen bis spätestens Ende 2019 die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Insbesondere gehört dazu, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln. Die Länder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. Bei den anstehenden Beratungen bis zum Auslaufen der jetzigen Regelungen, sollte ein faires System für die Zukunft gefunden werden, indem Länder zu gleichen Teilen ihren Beitrag leisten.
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