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(GZ-6-2023)
GZ-Interview mit Staatsminister Albert Füracker:  Leistungsfähigkeit der Kommunen erhalten
 

► GZ-Interview mit Staatsminister Albert Füracker:

 

Leistungsfähigkeit der Kommunen erhalten

Gezielt Impulse zu setzen, um Bayern als Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken, ist das Ziel bayerischer Finanzpolitik. Dass sich die Kommunen auf den Freistaat verlassen könnten, auch wenn die Herausforderungen angesichts multipler Krisen täglich zunähmen, erläuterte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Gespräch mit GZ-Chefredakteurin Constanze von Hassel.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker, MdL, mit GZ-Chefredakteurin Constanze von Hassel. Bild: Michael Brandl
Bayerns Finanzminister Albert Füracker, MdL, mit GZ-Chefredakteurin Constanze von Hassel. Bild: Michael Brandl

GZ: Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen für die Städte und Gemeinden. Manch einer hat sich gefragt, warum man bei der Steuererklärung selbst aktiv werden muss. Alle erforderlichen Daten liegen doch den Ämtern vor. Warum wurden diese nicht zusammengeführt und dann dem Eigentümer zur Kontrolle vorgelegt?

Albert Füracker: Die Grundsteuer musste auf Forderung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie für die bisherige Grundsteuer auf Grundlage veralteter Daten, in Ostdeutschland Daten von 1935 und in Westdeutschland von 1964. Laut Gesetz hätte man diese Daten alle sieben Jahre aktualisieren und die Einheitswerte fortschreiben müssen. Das ist nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund wäre es keine gute Lösung gewesen, die Bürgerinnen und Bürger jetzt um einen Abgleich mit diesen alten Daten zu bitten. Wir stellen jetzt auch fest, dass bei eingehenden Erklärungen sich in ganz großer Zahl andere Daten ergeben.

GZ: Das Berechnungsverfahren ist ja nun komplett neu.

Füracker: In der Tat. In Bayern kommt ein wertunabhängiges Flächenmodell zum Einsatz. Die sogenannte Grundsteuer B, also die Grundsteuer auf Wohn- und Geschäftsgrundstücke, wird künftig nach einem wertunabhängigen Flächenmodell berechnet. Anders als beim Bundesmodell spielt der Bodenrichtwert dabei keine Rolle. Relevant sind nur die Flächen von Grund und Boden sowie die Wohn- oder Nutzflächen von Gebäuden. Der Aufwand für die bayerischen Bürger ist vergleichsweise gering. In den Ländern, die das Bundesmodell verwenden, wird zum Beispiel alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundsteuer erfolgen – und das wird im Regelfall mit höheren Steuern einhergehen.

Wertunabhängiges Bemessungsmodell

GZ: Eine weitere Erhebung in Bayern ist also nicht nötig?

Füracker: So ist es, denn wir haben ein wertunabhängiges Modell. Nur wenn Sie ihr Grundstück oder Haus künftig verändern oder anders nutzen, ändert sich etwas an der Bemessungsgrundlage und Sie müssen die Änderung dem Finanzamt mitteilen. Das Modell schreibt sich sozusagen selbst fort.

GZ: Bayern hat die Frist bis Ende April verlängert. Warum?

Füracker: Bis zum Ende der Abgabefrist am 31. Januar wurden etwa 70 Prozent der erforderlichen Erklärungen abgegeben. Insbesondere steuerberatende Berufe haben darauf hingewiesen, dass sie neben den „normalen“ Steuererklärungen u.a. mit Corona-Soforthilfen und Energiehilfen sehr ausgelastet sind. In Anbetracht der neuen Situation kommen wir ihnen nun mit der Fristverlängerung entgegen. Unser Ziel ist es, das Steuerverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Im Übrigen erledigen wir dies als Dienstleister für die Gemeinden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben zu 100 Prozent bei der kommunalen Ebene. Letztlich handelt es sich hier um eine Gemeinschaftsleistung, die auch pragmatisches Denken erfordert.

Kommunen legen ihren Hebesatz fest

GZ: Da die Steuer sowieso erst ab 2025 gilt, geht den Kommunen auch nichts verloren.

Füracker: Unser Ziel ist es, den Kommunen im Jahr 2024 alle Messbeträge zu übermitteln. Sie haben dann nur die Aufgabe, ihren neuen Hebesatz entsprechend festzulegen. Das wird sicher nochmals Diskussionen nach sich ziehen. Ich kann den Kommunen nur dringend empfehlen, die Reform nicht zu nutzen, um mehr Steuereinnahmen zu erzielen, sondern mit dem neuen Hebesatz Aufkommensneutralität herzustellen. Wie sich die Grundsteuer in den nächsten Jahren entwickelt, ob die Kommunen dann weiter anheben oder senken, bleibt im Ermessensbereich der Kommunen. Und bekanntermaßen ist der Kontakt der Menschen zu den Kommunen enger als zur Staatsverwaltung. Insofern ist diese Zuordnung schon passend.

GZ: Neben der Grundsteuer macht auch die Erbschaftsteuer Eigentum gerade in Bayern extrem teuer, ja oftmals unbezahlbar. Vor allem bei Mietobjekten droht der Verkauf und damit die Verteuerung der Mieten. Sind diese Sorgen berechtigt und wenn ja, wie begegnet der Freistaat diesen Problemen?

Füracker: Die Sorgen sind leider berechtigt. Hier gibt es tatsächlich auch einen Konnex zur Grundsteuer und zu unserem Grundsteuermodell. Wir sehen jetzt die Folgen, wenn bei Substanzsteuern die monetären Werte zugrunde gelegt werden. Bei der neuen Grundsteuer haben wir das in Bayern künftig nicht mehr. Vor Jahren bereits hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben, bei der Erbschaftsteuer eine realistische Bewertung des Verkehrswerts vorzunehmen. Bundesfinanzminister Lindner hat die neue Grundbesitzbewertung heimlich, still und leise in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Zum 1. Januar dieses Jahres wurden die neuen Bewertungsregeln eingeführt, wodurch Immobilien bei der Bemessung der Erbschaftssteuer näher am Verkehrswert und damit im Regelfall erheblich höher bewertet werden.

GZ: Hätte man diesen Effekt verhindern können?

Füracker: Die deutschlandweit gleich hohen und seit 2009 nicht mehr veränderten Freibeträge anzuheben, wäre ein einfaches Mittel, diesen Effekt zumindest abzumildern – und es wäre nur fair und ehrlich. Ebenso plädieren wir für eine regionalisierte Erbschaftsteuer, insbesondere, dass die Länder die Höhe der Freibeträge selbst festlegen können. Die Bayerische Staatsregierung hat daher eine verfassungsrechtliche Prüfung beschlossen. Das eigentliche Dilemma besteht darin, dass nur der Deutsche Bundestag nach geltender Rechtslage diese Freibeträge verändern kann und nicht die Länder selbst, da es sich um ein Bundesgesetz handelt. Deswegen kämpfen wir hier auch weiter. Ich kann niemandem, der ein Elternhaus erbt und selbst nicht einzieht, erklären, dass er es verkaufen muss, damit er sich die Erbschaftsteuer leisten kann. Das kann nicht im Sinne der Menschen sein.

GZ: Stichwort Länderfinanzausgleich: Trotz einer Neuordnung ist Bayern weiter stark belastet. Wird es eine neue Klage geben?

Füracker: Klares Ja. Fünf Geberländer haben den elf finanzschwächeren Bundesländern im vergangenen Jahr 18,5 Milliarden Euro gezahlt. Mit über 9,8 Milliarden Euro trug Bayern hierzu mehr als die Hälfte bei. Das ist ein Missverhältnis, das sich trotz der Neuregelung, dem so genannten Finanzkraftausgleich, ergeben hat. Es gibt Punkte im Ausgleichssystem, die aus unserer Sicht verfassungswidrig sind und die wir überprüfen lassen werden. Es ist an der Zeit, endlich zu klären, weshalb Bayern vor der Zahlung des Finanzkraftausgleichs ein sehr starkes Bundesland im Vergleich zu den anderen ist und nach der Zahlung andere Länder, die von uns Geld erhalten haben, mehr Geld pro Kopf zur Verfügung haben als wir. Da können die Maßstäbe für die Bemessung und Berechnung des Finanzkraftausgleichs so nicht richtig sein. Ich muss diese Zahlungen der bayerischen Bevölkerung auch erklären können. Im Moment bin ich kaum mehr in der Lage, das zu tun.

GZ: Zum kommunalen Finanzausgleich: Die bayerischen Kommunen sind immer gut versorgt worden, auch während der diversen Krisen. Wagen Sie einen kurzen Ausblick?

Füracker: Die Kommunen hatten in den vergangenen Jahren deutlich bessere Steuereinnahmen, als man zunächst erwartet hatte. Auch dieses Jahr dürften sie Rekordsteuereinnahmen und -investitionen verzeichnen. Die Einnahmenseite ist also nicht das ganz große Problem. Die Staatsregierung unterstützt durch den Finanz-
ausgleich mit über 11 Milliarden Euro. Von 71 Milliarden Euro im Landeshaushalt geben wir etwa 20 Milliarden Euro an die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen weiter. Das ist ein wuchtiges Signal. Was aber die Kommunen sehr beklagen und uns letztlich alle trifft, sind die hohen Ausgaben und die Fülle an Aufgaben. Ich nenne nur das Problem mit den Energie- und Baupreisen.

Insgesamt müssen wir uns alle überlegen, wie wir bestmöglich und effektiv investieren. Es gilt, über Standards zu sprechen – siehe Kinderbetreuung im Grundschulalter. Die Frage ist doch: Muss wirklich alles neu gebaut werden oder genügen nicht auch Bestandsgebäude? Wir sollten nicht nur darüber diskutieren, wer was bezahlt, sondern auch die Höhe der Kosten berücksichtigen. Denn egal, ob die Kommunen oder der Freistaat Bayern zahlen: Wir reden hier immer vom Geld der Steuerzahler.

Böse Überraschungen aus Berlin

GZ: Thema Glasfaserausbau. Im Oktober vergangenen Jahres wurde völlig überraschend das Gigabitförderprogramm des Bundes gestoppt. Wussten Sie davon?

Füracker: Nein. Meine Mitarbeiter waren für Gespräche in Berlin und dort hat man sie über den Stopp informiert. Der Bund entschied sich kurzfristig, wegen fehlender Haushaltsmittel die Reißleine zu ziehen. Allein in Bayern waren hunderte Gemeinden betroffen, die bereits in das Bundesverfahren eingestiegen waren und sich darauf verlassen hatten, die Fördergelder ausbezahlt zu bekommen.

GZ: Ein Start des neuen Programms könnte im April erfolgen. Das neue Bundesprogramm umfasst 4 Milliarden Euro, davon ist 1 Milliarde für Anträge aus dem alten Programm eingeplant. 3 Milliarden Euro werden, und das ist neu, nicht nach Königsteiner Schlüssel verteilt, sondern nach Versorgungsgrad und Wirtschaftlichkeit. Was bedeutet die Neuregelung für den Freistaat?

Füracker: Wir haben uns mit dem Bund auf ein Grundkonzept geeinigt, verhandeln aber noch die Details. Demnach sollen Stadtstaaten und Flächenländer künftig unterschiedlich auf Fördermittel des Bundes zum Gigabitausbau zugreifen können. Allerdings sollen zum Teil nur die wenigen sehr schlecht ausgebauten Gebiete Deutschlands profitieren, was wiederum diejenigen benachteiligt, die in der Vergangenheit bereits zügig ausgebaut und für ihre Bürger eine solide Basisversorgung erreicht haben. Bayern muss hier aufpassen. Wie sich das Ganze auf den Planungsstand der einzelnen Kommunen auswirkt, vermag ich noch nicht exakt abzuschätzen. Tragisch wäre, wenn unsere Kommunen wieder von vorne beginnen müssten und damit wertvolle Zeit verlieren würden. Dies gilt es zu verhindern.

Zur Klarstellung: Bayern hat beim Glasfaserausbau nichts falsch gemacht. Gemäß Telekommunikationsgesetz sind nicht wir, sondern eindeutig der Bund zuständig und die Telekommunikationswirtschaft im privatisierten Markt. Es ist schon paradox: Vor 25 Jahren hat man privatisiert, jetzt müssten wir subventionieren, damit die ländlichen Räume nicht abgehängt werden.

Seit 2014 hat der Freistaat an freiwilligen Leistungen bereits über 2,1 Milliarden Euro ins System gegeben, dazu kommen über 550 Millionen Euro kommunale Gelder. Fakt ist: Ohne die Förderung Bayerns, wären wir im Daten-Nirvana. Der Bund muss jetzt seiner Aufgabe nachhaltig und zuverlässig gerecht werden. Wenn Geld zugesagt wird, muss es auch fließen.

GZ: Ändert sich dadurch etwas an den bayerischen Förderprinzipien?

Füracker: Unsere Gigabit-Förderrichtlinie läuft weiter auf Hochtouren. Wir waren hier Vorreiter, denn Bayern konnte als erste Region in Europa auch den Gigabitausbau von Anschlüssen in so genannten grauen NGA-Flecken fördern, also Orten, wo bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Mbit/s verfügbar war.

Beim Bundesförderprogramm hat der Bund bisher 50 Prozent bezahlt und wir haben mit bayerischen Steuergeldern weitere 40 Prozent aufgestockt. Mein Ziel ist es, dass die Bundesförderung in Bayern endlich funktioniert und wir wie alle anderen Länder auch das Bundesgeld erhalten. Man stelle sich vor, mit bayerischen Steuergeldern wird in anderen Bundesländern ausgebaut. Und der Hauptsteuerzahler kann davon nicht profitieren. Deswegen brauchen wir das Bundesförderprogramm. Wir werden die Kofinanzierung sicherstellen, damit die bayerischen Kommunen im Ergebnis Fördersätze in Höhe von 90 Prozent erhalten, so wie sie es gewohnt waren.

GZ: Neben dem Breitbandausbau ist das BayernWLAN ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur des Freistaats. Seit 2015 gibt es ein öffentliches Netz von WLAN-Hotspots. Jedermann kann ohne Anmeldung rund um die Uhr, ohne Volumenbegrenzung und mit Jugendschutzfilter im Internet surfen. Für bayerische Kommunen gibt es eine Unterstützung. Die Kosten für den laufenden Betrieb müssen sie dann selbst tragen. Wie ist der Stand der Dinge? Was müssen interessierte Kommunen wissen?

Bayern-WLAN

Füracker: Wir sprechen hier von einer echten Erfolgsstory. Mittlerweile existieren mehr als 41.000 kostenlose WLAN-Hotspots. Jeden Monat verzeichnen wir darauf bis zu zwölf Millionen Zugriffe. In das Projekt aufgenommen wurde auch die Unterstützung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Inzwischen sind bereits über 2.000 Busse mit BayernWLAN ausgerüstet. Kommunen, die Interesse an der Einrichtung von BayernWLAN für örtliche und regionale Projekte haben, unterstützt der Freistaat mit jeweils bis zu 10.000 Euro. Ansprechpartner ist das BayernWLAN Zentrum.

Cyber-Sicherheit in Gefahr

GZ: Stichwort Information-Technology-Sicherheit. Auch Kommunen werden vermehrt zum Ziel von Cyberangriffen. Überregionale Aufmerksamkeit erfuhr 2016 erstmals der Fall der unterfränkischen Stadt Dettelbach, die damals noch Lösegeld zahlte, um wieder Zugriff auf ihre Daten zu erlangen. In den vergangenen Jahren sind in diesem Deliktbereich steigende Fallzahlen zu beobachten. Nun gibt es in Bayern das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI), das ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Heimat- und Finanzministeriums gehört. Welche präventiven Dienstleistungen können bayerische Kommunen hier abrufen?

Füracker: Bayern hat vor mehr als fünf Jahren als Vorreiter und erstes Bundesland diese eigenständige IT-Sicherheitsbehörde gegründet. Damit sind wir das bayerische Pendant zum BSI. Da das LSI für seine umfangreichen Aufgaben weiter Verstärkung benötigt, bauen wir aktuell bis zu 200 Sicherheitsexperten auf, vor allem am Hauptstandort in Nürnberg.

Konkret beraten wir Kommunen in allen Fragen, die sich um Daten und IT-Sicherheit drehen. Wir bieten auch einen Warn- und Informationsdienst für Staatsbehörden, Kommunen und Betreiber kritischer Infrastrukturen zu Schwachstellen und laufenden Angriffswellen an. Daneben sind wir auch im internationalen IT-Sicherheitsnetzwerk „Trusted Introducer“ akkreditiert. Mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ bestätigen wir auf Wunsch Kommunen eine Mindestabsicherung in puncto Informationssicherheit. Zudem bieten wir kostenlose Sensibilisierungskurse an und haben eine Handreichung zum Notfall-Management zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus unterstützen wir seit längerem den Bereich der kritischen Infrastrukturen und erschließen diesen branchenweise. Im Fokus stehen dabei kleine Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft wie Wasserversorger und Krankenhäuser. Insgesamt stellen wir fest, dass es hier ganz erhebliche Bedarfe gibt und die Resonanz auf unsere Angebote sehr positiv ist.

GZ: Apropos Schutz der Datennetze: Über wie viele Angriffe pro Tag reden wir?

Füracker: Beim staatlichen Netz werden täglich über 2 Milliarden Datensätze auf mögliche Angriffe analysiert und tausende Angriffe abgewehrt.

GZ: Sollte sich ein Fall mit einer erpresserischen Forderung wie in Dettelbach wiederholen, was würden Sie der betroffenen Kommune raten? Zahlen oder nicht zahlen?

Füracker: Klare Antwort: nicht zahlen.

GZ: Herr Minister, vielen Dank für das Gespräch!

DK

 


TV-Beitrag von TV-Bayern.

 

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