Die öffentliche Hand verfügt über eine Vielzahl von Daten und Informationen. Geburtsdatum, Wohnort, Familienstand – all das und noch viel mehr ist dem Staat bekannt und in verschiedenen Registern hinterlegt. Dennoch ist es (fast) immer erforderlich, ein Verwaltungsverfahren aus eigenem Antrieb und unter Beibringung einer Vielzahl dem Staat bereits bekannter Daten und Informationen zu initiieren. Nicht selten müssen diese Daten händisch und unter Verwendung schriftlicher Formulare wieder und wieder beigefügt, geprüft und singulär unter Inkaufnahme von Medienbrüchen verarbeitet werden.
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