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(GZ-7-2019)
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► Treffen des Digitalrats:

 

Vom richtigen Umgang mit Daten

 

Der von der Bundesregierung berufene Digitalrat hat sich zu seiner dritten Sitzung in Berlin getroffen. Schwerpunkt der von Kanzlerin Angela Merkel geleiteten Sitzung, an der neben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unter anderem auch die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, teilnahm, war die Umsetzung konkreter Vorschläge zum Thema „Digitaler Staat und E-Government“. Zudem wurde vor allem das Thema „Daten und Gesellschaft“ erörtert.

Das Gremium stimmte darin überein, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen in Bezug auf seine Daten zu schützen, aber gleichzeitig Innovationen wie im Bereich der Gesundheit nicht zu verhindern.

Die Digitalisierung bietet enorme Chancen, wenn sie klug gestaltet wird. Der Bundesregierung ist deshalb ein enger Austausch zwischen Politik und nationalen sowie internationalen Experten wichtig. Aus diesem Grund hat sie den Digitalrat berufen. Er ist bewusst als ein kleines, schlagkräftiges Gremium eingerichtet. Er soll der Regierung die richtigen Fragen stellen, fachlich unterstützen und, wo nötig, auch antreiben.

Anlässlich der Sitzung des Digitalrats sprach sich der Deutsche Landkreistag dafür aus, die Voraussetzungen für eine Verwaltungsdigitalisierung rascher zu schaffen. Laut Präsident Landrat Reinhard Sager „sind nach wie vor nicht alle Kernelemente des Portalverbundes geklärt, der künftig eine elektronische Verwaltung ermöglichen soll.

Ohne einen solchen Rahmen für die IT-Architektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen kann die Digitalisierung nicht wirklich Fahrt aufnehmen. Zudem brauchen wir einen echten Modernisierungsschub in der Verwaltung, der eine durchgängige elektronische Bearbeitung vom Antrag über das Verfahren bis zum Bescheid ermöglicht. Das erfordert eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Belange.“ 575 Verwaltungsleistungen sollen bis 2022 online zur Verfügung stehen. Nach Aussage des DLT-Präsidenten ist dies allein in Anbetracht der bislang abgelaufenen Zeit eine sehr ambitionierte Aufgabe.

Einzellösungen befürchtet

Vor allem ist es nach Sagers Worten bislang noch nicht gelungen, sich im IT-Planungsrat auf eine einheitliche Basisinfrastruktur für den Portalverbund zu einigen. „Die Kommunen bauen derzeit eigene Bürgerportale aus und integrieren diese in Zusammenarbeit mit den Ländern in die Länderportale. Wir befürchten erneut viele landesspezifische Einzellösungen.“ Notwendig sei aber mehr Standardisierung, damit Online-Anwendungen mit den bestehenden „dahinter liegenden“ Verfahren auf kommunaler Ebene zusammen passen und man nicht überall das Rad neu erfinden müsse. Zudem sei eine schlanke Datenaustauschstruktur im Portalverbund grundlegend.
Mit Blick auf die Alltagstauglichkeit kommt es aus Sagers Sicht zudem sehr grundlegend darauf an, benutzerfreundliche und rechtssichere Wege zum Nachweis der Identität zu finden.

„Das ist eine große Hürde für die Akzeptanz bestehender digitaler Verwaltungsangebote. E-Government in Deutschland wird mit dem höchsten Vertrauensstandard über den neuen Personalausweis (nPA) nur funktionieren, wenn dieser mobil und ohne Lesegerät über das Smartphone als App-Lösung verwendet werden kann. Alles andere werden die Bürger als zu kompliziert und nicht zeitgemäß ablehnen.“

Um Bürger und Unternehmen zu entlasten, müsse es schließlich möglich werden, bei der öffentlichen Hand einmal vorhandene Daten flächendeckend zu nutzen. „Der Bund sollte jetzt zügig die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das ‚Once-Only‘-Prinzip schaffen. Danach sind die Behörden verpflichtet, auf vorhandene Daten des Betroffenen aus elektronischen Registern zurückzugreifen.

Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen sollten Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge vorlegen müssen, sondern diese sollten – wenn vom Antragsteller gewünscht – von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden.“ Der DLT unterstütze daher die Überlegungen des Bundes, einen Kerndatensatz pro Person zu schaffen.

„Wir können uns eine grundsätzliche Ausrichtung an dem österreichischen Modell mit bereichsspezifischen Personenkennziffern vorstellen“, unterstrich der Präsident.

DK

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