Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie und der Schadstofflisten für Oberflächengewässer und Grundwasser als Teil des „Null-Schadstoff“ Paktes veröffentlicht. Neu ist, dass die erweiterte Herstellerverantwortung verankert wird. Erstmals sollen Hersteller von Arzneimitteln und Chemikalien, deren Produkte die Gewässer verunreinigen, in die Pflicht genommen werden. Insgesamt umfasst das Paket ein Bündel Maßnahmen, um den gleichnamigen Aktionsplan zum besseren Schutz der Umwelt- und Gewässerschutz umzusetzen. Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Positionen zu den Vorschlägen erarbeiten.
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