Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-13-2020)
Kommentar von Dr. Klemens Gsell
 

► Dr. Klemens Gsell, Stv. Landesvorsitzender der KPV Bayern, Stadtrat und Altbürgermeister der Stadt Nürnberg:

 

Grenzübergreifende Planung auf kommunaler Ebene

Liebe Leserinnen und Leser,

unsere Verwaltung und Planung kann sehr effektiv sein. Das beweisen wir gerade wieder in Deutschland bei der Herausforderung Pandemie. Hier arbeiten Gesundheitsbehörden der Kommunen und des Staates sehr intensiv zusammen und verteilen die Informationen, treffen Abstimmungen über Aufgaben und regeln Ressourcenzuteilung und Kostenfolgen ohne langwierige Verfahren.

Leider ist diese vorbildliche Leistung nicht immer Stand-ard der bayerischen Realität. Deutlich wird dies immer mehr bei den grenzüberschreitenden Infrastrukturplanungen. Seien es Stromtrassen oder Verkehrswege (Auto- oder Bahn); die Informations- und Entscheidungswege sind oftmals unterbrochen. Dazu kommt an vielen Stellen eine Vertretung von Partikularinteressen auch durch Verwaltungsebenen oder Gebietskörperschaften, die Verfahren hemmt und in lange Zeiträume verschiebt Jeder aktive Kommunalpolitiker kennt solche Streitthemen mit den Nachbarn in seinem Kreis oder Bezirk.

Leider sind das auch oft Probleme, die einzelne Bereiche der Gemeinden unattraktiv machen und Verzögerungen, die zu langdauernden Belastungen der Bürger führen. Beispiele sind oft nicht einmal die bekannten Ortsumgehungen oder ähnliche Fragen. Auch Infrastruktur im Bereich der Verkehrswende leidet darunter. Eine Stadtbahn ins Umland könnte oftmals vielen Pendlern eine Alternative zum Auto auf den Einfallstraßen bieten. Doch sind Trassen dafür genauso strittig wie die Stromtrassen für die Windenergie.

Meist gilt in diesen Fragen eine schwierige Abstimmung zwischen Kommunen und staatlichen Planfeststellungsbehörden. „Toll“ wird es dann, wenn Nachbarkommunen unterschiedliche Rechtsansichten auch noch ausklagen. Mehrheitsentscheidungen, Interessenabwägung auf größerer Gebietsebene sind in solchen Fällen meist nicht zu erreichen, weil weder Kreis oder Bezirk dazu befugt sind.

Ist es nicht an der Zeit, über neue Abstimmungsregeln auf überörtlicher Ebene nachzudenken? Die Reformüberlegungen zur Landesplanung vor einigen Jahren brachten da schon Ansätze. Modelle aus Hessen oder Baden-Württemberg waren sicherlich nicht völlig verkehrt. Doch scheiterten diese damals an uns in der kommunalen Familie. Sollten wir uns jetzt nach der Neuwahl und Konstituierung das Thema nicht wieder vornehmen? Ein Versuch wäre es im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Bayerns schon wert meint.

Ihr Dr. Klemens Gsell, Stv. Landesvorsitzender der KPV Bayern, Stadtrat und Altbürgermeister der Stadt Nürnberg

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