Interviews & Gesprächezurück

(GZ-13-2016)
Interview mit VBS Präsident Otto Heinz
 
► Otto HeinzVBS Präsident:
 
Rekommunalisierungstendenzen in der bayerischen Abfallwirtschaft

Immer mehr bayerische Landkreise rekommunalisieren die Entsorgung. Wurden 2010 im Freistaat noch 85 Prozent der Umsätze des Geschäfts mit Abfallsammlung und Recycling von privaten Unternehmen erwirtschaftet, ist dieser Anteil mittlerweile deutlich zurückgegangen. Über Ursachen dieser Entwicklung sowie aktuelle Konsequenzen sprach GZ-Chefin vom Dienst Doris Kirchner mit dem Präsidenten des Verbandes der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e. V.

GZ: Sammlung, Entsorgung und Recycling werden von immer mehr Gebietskörperschaften übernommen. Das Stück Kuchen, das für die privaten mittelständischen Entsorgungsbetriebe bleibt, wird zunehmend kleiner. Worin liegen die Ursachen? 

HeinzKommunen argumentieren damit, dass sie angeblich kostengünstiger entsorgen  – Stichwort Umsatzsteuerprivileg, Personalkosten und günstige Finanzierungsmöglichkeiten – und eine hochwertige Leistung bieten. Zudem ist ihrer Auffassung nach ungewiss, welcher Dienstleister im Falle einer Ausschreibung  den Auftrag bekommt und ob dieser leistungsfähig ist. Hier werden ganz klar Ängste geschürt. Hinzu kommt, dass dort, wo bereits ein Kommunalbetrieb besteht, die Wahrscheinlichkeit einer Rekommunalisierung relativ hoch ist. Hier geht es schlicht und ergreifend auch ums Prestige. Letztlich spielt man Unternehmer ohne Risiko. Das ist die Tendenz, die bedauerlicherweise in vielen Teilen der Kommunalwirtschaft Einzug hält.

GZ: Halten diese Gründe einer kritischen Überprüfung stand?

Heinz: Ich wage zu bezweifeln, dass die Entsorgungskosten niedriger sind. Das Mehrwertsteuerprivileg mag ein Grund für eine Rekommunalisierung sein, allerdings holen die privaten Unternehmen dies über die Effizienz wieder herein. Auch glaube ich nicht, dass die Qualität besser ist; schließlich kann man Qualitätskriterien in vernünftige Ausschreibungen einflechten. 

GZ: Wichtig ist aus Sicht des VBS die Gestaltung der öffentlichen Ausschreibung, die nicht nur auf den Preis allein setzt. Vor diesem Hintergrund haben der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag, das Auftragsberatungszentrum Bayern und der VBS 2012 eine Neufassung der gemeinsam entwickelten „Orientierungshilfen bei öffentlichen Ausschreibungen in der Entsorgungsbranche“ veröffentlicht. Können Sie diese näher erläutern? 

Heinz: Zunächst einmal muss man sich vor einer Ausschreibung Gedanken über jene Ansprüche machen, die man erfüllt haben möchte. Das Vergaberecht lässt gewisse Spielräume bei den Anforderungen zu und thematisiert auch das kostengünstigste Angebot. Prinzipiell ist der Preis natürlich das einfachste und transparenteste Entscheidungskriterium. Wer aber nur auf den Preis achtet, bekommt auch nur das billigste Angebot und das ist sicher nicht immer das Beste. Insofern macht es Sinn, Qualitätskriterien einzufordern. Letztlich geht es um hochwertige Qualität, hochwertige Ökologie und hochwertige Sozialstandards. Wendet man als ausschreibende Stelle die empfohlenen Qualitätskriterien an, kann man vermeintliche Risiken stark minimieren. So kann man beispielsweise in der Ausschreibungsphase verschiedenste Nachweise von den Bietern verlangen, um deren finanzielle bzw. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

GZ: Können Sie Beispiele nennen?

Heinz: Zertifizierungen und die Beschreibung über die Art und Weise der Durchführung zählen ebenso zu den klaren Festlegungen in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung wie beispielsweise eine Entlohnung zumindest auf Niveau des Branchenmindestlohns (8,94 Euro/h), der Einsatz von ortskundigem Personal, neuwertige Abfallbehälter, die der aktuellem EU-Norm entsprechen, Fahrzeuge nach dem neuesten Stand der Technik oder die telefonische Erreichbarkeit der Müllfahrzeuge, um Reklamationen unverzüglich zu bereinigen. Sinnvoll erscheint uns auch der Einsatz einer Wertungsmatrix, damit nicht der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Allgemein gilt in der Ausschreibung die Forderung nach detaillierten Entsorgungsplänen. Dies ist ein wesentlicher Punkt.

GZ: Welche Anforderungen stellt der Kunde grundsätzlich an die kommunale Entsorgung?

Heinz: Vor dem Hintergrund, dass sich ein Dienstleistungsvertrag über drei bis zehn Jahre erstreckt und über diesen Zeitraum eine Dienstleistung  täglich sauber erbracht werden muss, ist der Wunsch nach Kontinuierlichkeit sicherlich ein herausragendes Kriterium. Auch spielt der Faktor Qualität eine wichtige Rolle; dazu gehört, dass Behälter nicht vergessen werden dürfen. Tatsache ist: Im Mittelpunkt muss der Bürger stehen; er hat einen Anspruch darauf, dass ihm für die von ihm gezahlten Gebühren ein optimales Preis-Leistungsverhältnis geboten wird. 

GZ: Wie sind die Auswirkungen insbesondere auf viele kleinere und mittlere Entsorgungsunternehmen, sollte die Entwicklung hin zur Rekommunalisierung weiter voranschreiten?

Heinz: Für jene, die regional begrenzt sind, hätte das zur Folge, dass ein wesentlicher Teil des Geschäfts – wir sprechen hier von 50 bis 80 Prozent der Umsätze - wegfällt. In Miesbach und im Landkreis Rosenheim beispielsweise mussten Mitgliedsbetriebe schließen, die stark vom Kommunalgeschäft abhängig waren. Im aktuellen Fall des ZAW Donau-Wald, der zuletzt die Rekommunalisierung seines gesamten Zweckverbandsgebietes ab dem Jahr 2016 beschlossen hatte, sind 50 % der Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens betroffen. Das kann bis zur Existenzfrage führen.

GZ: Blicken wir konkret auf den Fall ZAW Donau-Wald. Nun sind Sie ja als mittelständischer Unternehmer von dieser Entscheidung ganz persönlich betroffen…

Heinz: Die Firma Heinz Umweltservice mit Hauptsitz in Moosburg ist an 13 Standorten in Ober- und Niederbayern mit 470 Mitarbeitern in der Abfallverwertung und –entsorgung tätig – im Bereich des ZAW Donau-Wald seit 2011 unter anderem auch im Landkreis Deggendorf. Meine Firma hat in den vergangenen Jahren eine nachweislich hervorragende Dienstleistungsqualität geboten und zudem qualifizierte Arbeitsplätze am Standort Innernzell geschaffen. Nun ist unklar, wie es dort weitergeht. Betroffen sind also sowohl mein Unternehmen als auch ich ganz persönlich, denn die Grundfesten meines freiheitlichen Denkens sind erschüttert. Faire Wettbewerbsbedingungen für kommunale und private Unternehmen: Das ist mein Credo. 

GZ: Der VBS hat ja nun in letzter Zeit Politik und Gesellschaft vermehrt auf die bedrohliche Situation aufmerksam gemacht… 

Heinz: Nachdem der Trend zur Rekommunalisierung in den vergangenen Jahren immer offensichtlicher wurde, haben wir als VBS versucht, das Thema in vielen Gesprächen rational an den Politiker zu bringen.  Nachdem das Thema nochmals an Dynamik gewonnen hatte,  - entschlossen wir uns, offensiver die Öffentlichkeit zu suchen. Wir haben die Rekommunalisierung als Hauptthema unseres Verbandes ausgewählt und erste Aktionen gestartet.

GZ: Können Sie dies näher erläutern?

Heinz: Beim kleinen CSU-Parteitag in Bamberg demonstrierten der Verband und zahlreiche Mitglieder mit ca. 20 Fahrzeugen lautstark und öffentlichkeitswirksam gegen weitere Eingriffe in die Privatwirtschaft. Das Motto lautete: Mittelstand erhalten! Verstaatlichung stoppen! Bemerkenswert war auch die Resonanz auf eine vom VBS veranstaltete Podiumsdiskussion in Passau mit zahlreichen Politikern und knapp 100 Gästen. Hintergrund hierfür war die bereits angesprochene Rekommunalisierung der Müllabfuhr im ZAW Donau-Wald.

Aktuell sind wir dabei, vom Institut der Wirtschaft (IW) eine Studie erstellen zu lassen, die die Gründe für den privaten bzw. kommunalen Betrieb eingehend durchleuchtet. Auch die Gebührenentwicklung  in den Landkreisen wird untersucht. Ergebnisse der Studie werden im Herbst vorliegen und im Rahmen unserer im Oktober stattfindenden Jahrestagung in Bamberg präsentiert.

GZ: Für entsprechenden Rückenwind dürfte auch eine Emnid-Umfrage im Auftrag des VBS sorgen.

Heinz: Laut Umfrage befürchten 65 % der Bürger tendenziell steigende Gebühren durch eine mögliche Rekommunalisierung der Müllabfuhr und zeigen sich zufrieden über den Service ihres Müllentsorgers. Rundum erfreulich hingegen ist die Tatsache, dass sich 97 % der befragten Bürger aus ganz Bayern „sehr zufrieden“ oder „eher zufrieden“ über den Service ihres Müllentsorgers äußern. Ohnehin gibt es eine eindeutige Mehrheit von Landkreisen und Kommunen, die sich sehr zufrieden über die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft auf dem Feld der Entsorgung äußern. Speziell die Politik in Bayern lobt seit Jahren diese hervorragende Kooperation. 

GZ: Hat die VBS-Offensive der vergangenen Wochen und Monate grundsätzlich Wirkung gezeigt?

Heinz: Das Thema ist mittlerweile in der Politik präsent. Die Offenheit für Gespräche ist vorhanden. In den Landkreisen Miltenberg und Garmisch-Partenkirchen bringen wir uns derzeit sehr stark in die Diskussion ein. Hier stehen wir mit Abgeordneten in Kontakt. 

GZ: Inzwischen liegt ein Hauptgutachten der Monopolkommission zum Thema Rekommunalisierung vor. Wie bewerten Sie das Gutachten bzw. die Positionierung der Regierung?

Heinz: Die Bundesregierung stimmt der Monopolkommission dahingehend zu, dass die Kommunen Entsorgungsleistungen ausschreiben sollten – nicht zuletzt, um ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen. Zudem teilt sie die Befürchtung, dass die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen auf die kommunalen Entsorgungsträger zu ineffizienten Entsorgungsstrukturen, einem Verlust an Innovationsfähigkeit und somit letzten Endes höheren Entsorgungskosten für die Bürger führen würde. Im Klartext heißt das: Die Wirtschaftstätigkeit der Kommunen soll eingegrenzt werden. Diese Aussagen der Monopolkommission führen also genau in unsere Richtung. 

GZ: Auch die Ausgestaltung des Wertstoffgesetzes ist für Sie ein drängendes Thema, geht es doch um die Organisationshoheit über die Verpackungen.

Heinz: Hier bringt sich der VBS ein, weil er befürchtet, dass insbesondere die Verantwortung für die Sammlung auf die Kommunen übergehen soll. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vor.

Unsere Meinung dazu ist, dass die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit und die Inhouse-Vergabe im klaren Gegensatz zu unseren Interessen und im Widerspruch zu Aussagen der Monopolkommission stehen. Es gibt keinen Grund, dass dieselbe Bundesregierung nun ein Gesetz diskutiert, das de facto zu einer Verdrängung privater Entsorgungsdienstleistungen durch die öffentliche Hand führt.

GZ: Herr Heinz, vielen Dank für das Interview.

DK

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