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(GZ-9-2017)
gz landespolitik
Kabinett beschließt bayerisches Bildungspaket:
 
Fördern, fordern, forschen
 

Schwerpunkt: Reform des Gymnasiums mit Rückkehr zum G9

Als „Weichenstellung für die Zukunft der bayerischen Schulen“ hat Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle das vom bayerischen Kabinett beschlossene Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen“ bezeichnet. Es beinhaltet rund 2.000 Stellen (1.000 für Gymnasien und 1.000 für andere Schulen) zusätzlich und stelle somit eine wertvolle Investition in die Bildung der jungen Menschen im Freistaat dar. Der Gesetzentwurf soll nach der Anhörung der Bildungsverbände noch vor dem Sommer in den Landtag eingebracht werden.

Kernpunkte des Bildungspakets sind zunächst die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung sowie der Ausbau von Inklusion und die Stärkung der Förderschulen. Mit einem bedarfsgerechten Instrumentarium sollen sowohl die Förderschulen als Lernorte und Kompetenzzentren als auch die Inklusionsmaßnahmen an Regelschulen unterstützt werden. Zudem werden unter anderem auch drei neue Lehrstühle für Sonderpädagogik an der Universität Regensburg eingerichtet sowie je einer in Würzburg und München neu geschaffen.

Ausbau der Mobilen Reserve

Zudem wird die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Realschulen durch den Ausbau der Mobilen Reserve an den Grund- und Mittelschulen und durch den Ausbau der Integrierten Lehrerreserve an den Realschulen gestärkt. In Abstimmung mit den anderen betroffenen Ressorts wird das Wirtschaftsministerium ein Konzept für einen „Pakt für berufliche Bildung“ entwickeln, mit dem der enormen Bedeutung der beruflichen Bildung auch im öffentlichen Bewusstsein ein deutliches Zeichen gesetzt werden soll. Elemente sind die Stärkung des Meisterbonus durch eine Erhöhung auf durchschnittlich 1.500 Euro und die Digitalisierung in den Berufsschulen. Auch an den Beruflichen Schulen wird die Unterrichtsversorgung mit zusätzlichen Stellen verbessert.

Gerade auch der Förderung hochbegabter und besonders leistungsfähiger junger Menschen kommt in Bayern eine Schlüsselrolle zu. Daher hat die Bayerische Staatsregierung ein umfassendes Gesamtkonzept für den Schul- und Hochschulbereich erarbeitet und die Fördermaßnahmen des Elitenetzwerks Bayern im Hochschulbereich weiter entwickelt. Mit Blick auf die Förderung der Interessen und Begabungen im MINT-Bereich wird die Umsetzung des Programms „MINT-Regionen Bayern“ vorangetrieben.

Die Schulleitungen werden durch zusätzliche Verwaltungskräfte und mehr Leitungszeit entlastet, um Freiräume für neue pädagogische Herausforderungen zu schaffen.

Das neue bayerische Gymnasium

Schwerpunkt des Bildungspakets ist das neue bayerische Gymnasium, das Minister Spaenle zufolge „grundständig auf neun Schuljahre angelegt wird, es den Schülerinnen und Schülern aber auch ermöglicht, die Lernzeit individuell und pädagogisch begleitet auf acht Jahre zu verkürzen“. Damit werde der gewachsenen Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und dem Bedarf an zusätzlicher Lernzeit für neue inhaltliche Anforderungen Rechnung getragen.

Konkret umfasst das neue bayerische Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 13 und wird einem hohen Qualitätsanspruch gerecht. Der LehrplanPLUS wird auf die neunjährige Lernzeit angepasst. Die Kernfächer und wichtige Themen wie Digitalisierung und politische Bildung erfahren eine Stärkung. Die zweite Fremdsprache setzt weiter in Jahrgangsstufe 6 ein. Nach Jahrgangsstufe 10 wird der mittlere Schulabschluss erreicht. Die neue Jahrgangsstufe 11 bildet künftig die Einführungsphase der Oberstufe. Das Fünf-Fächer-Abitur wird beibehalten.

Lernzeitverkürzung möglich

Darüber hinaus ist es möglich, die Lernzeit individuell um ein Jahr zu verkürzen. Die Schüler werden in Jahrgangsstufe 8 informiert und beraten. In einem strukturierten zweijährigen Förderangebot werden sie auf das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 oder ein Auslandsjahr vorbereitet.

Die neue Jahrgangsstufe 11 bietet neue pädagogische und konzeptionelle Möglichkeiten, mit denen die Persönlichkeitsbildung der jungen Erwachsenen auf ihrem Weg zum Abitur unterstützt wird: das P-Seminar zur Neuakzentuierung der Studien- und Berufsorientierung, vorwissenschaftliche Arbeitstechniken, Stärkung der digitalen und politischen Bildung sowie Begabtenförderung.

Der verpflichtende Nachmittagsunterricht in der Unter- und Mittelstufe erfährt eine Reduzierung. Damit entstehen zeitliche Freiräume für inner- und außerschulisches Engagement. Der Ausbau des Ganztags wird wie bisher an den Gymnasien bedarfsgerecht fortgesetzt.

Start zum Schuljahr 2018/2019

Das neue bayerische Gymnasium soll zum Schuljahr 2018/2019 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 starten. Das bedeutet: Die Kinder, die zum Schuljahr 2017/2018 ins Gymnasium übertreten, werden der erste Jahrgang des neuen bayerischen Gymnasiums sein.

Das Kabinett hat außerdem den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen, mit dem die rechtliche Grundlage für das neue bayerische Gymnasium geschaffen wird. Dies wird auch Verhandlungsgrundlage für die anstehenden Verhandlungen mit den Kommunen über die Kosten sein.

Konnexitätsprinzip beim Ausbau der Schulen

Laut Bayerischem Städtetag haben die Kommunen mit dem Kabinettsbeschluss Klarheit über die Verlängerung der Laufzeit des Gymnasiums auf neun Jahre. Auf viele Städte werden für Bau und Ausbau von Gymnasien höhere Kosten zukommen. Der Verband begrüßt, dass das Konnexitätsprinzip zur Anwendung kommt: Der Freistaat muss den Kommunen zusätzliche Investitionskosten einer Gymnasialreform ersetzen. „Wenn der Staat das neunstufige Gymnasium einführt, muss er für die Mehrkosten bei der Umstellung aufkommen“, betonte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer.

Der Verband hält die Rückkehr zum G9 für sinnvoll, da Mischmodelle nicht weiter helfen. Wie Buckenhofer erläuterte, „brauchen wir nun stabile Strukturen in der Schullandschaft – wir bauen darauf, dass diese Reform von Dauer ist. Nun müssen die Kommunen planen: Ein G9 bedeutet einen höheren Raumbedarf für Schüler und Lehrkräfte, mehr Klassenzimmer, Fachräume und Sporthallen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Bayerischen Landtag muss nun die Kostenerstattung vor allem für den Bau und Ausbau von Schulen geregelt werden.“ Außerdem müssten die Mehrkosten für das kommunale Lehrpersonal, für Lehrmittel und Schülerbeförderung berücksichtigt werden.

DK

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