Im Kern geht es Herrmann darum, das hohe ehrenamtliche Engagement der bayerischen Feuerwehren auch für die Zukunft zu sichern. Daher sollen die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, Kinder mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig und altersgerecht für den Feuerwehrdienst zu begeistern. „Kinder und Jugendliche sind unsere Retter von morgen“, erklärte der Innenminister.
Außerdem soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. „Damit können wir den großen Erfahrungsschatz unserer Feuerwehrkollegen aus jahrzehntelanger Praxis noch besser nutzen“, so Herrmann.
Um die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen zu stärken, soll auch beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst enger zusammengearbeitet werden. Künftig sollen zudem auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können, beispielsweise als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Zur Entlastung der Kreisbrandräte sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig sogenannte „Fach-Kreisbrandinspektoren“ die Kreis-brandräte bei ihren vielfältigen Fachaufgaben unterstützen.
In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, Ehrenamtliche sind hiervon über 310.000. „Ohne diese enorme Anzahl an Freiwilligen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten“, lobte der Innenminister dieses herausragende Engagement. „Das verdient größten Dank und höchste Anerkennung!“
Gemeindetag hat Änderungswünsche
Weitgehend begrüßt hat der Präsident des Bayerischen Gemeindetags Dr. Uwe Brandl das neuen Feuerwehrgesetz. „Allerdings hinterfragen wir schon, ob die seit langem bewährten Kinderfeuerwehren nicht besser bei den örtlichen Feuerwehrvereinen aufgehoben sind als in der gemeindlichen Zuständigkeit. Doppelstrukturen haben sich erfahrungsgemäß selten bewährt. Außerdem sehen wir es als nicht zu unterschätzende Herausforderung für die Feuerwehrkommandanten an, darüber zu entscheiden, ob Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen in die Freiwilligen Feuerwehren aufgenommen werden können“, so der Präsident.
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