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(GZ-10-2016)
Politik
Bundesteilhabegesetz:
 
Warnung vor neuer Kostendynamik
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt. Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Sowohl beim Bayerischen Bezirketag als auch beim Bayerischen Landkreistag stieß der Gesetzesentwurf allerdings auf wenig Gegenliebe.

Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, sowie die Delegierten sehen die ungeklärte Finanzfrage als großes Hindernis. Wie Mederer bei einer Hauptausschuss-Sitzung in Bad Kissingen hervorhob, ließen sich die Mehrkosten, die das Bundesteilhabegesetz zweifellos mit sich bringen wird, derzeit noch nicht beziffern. Die Delegierten waren sich darin einig, dass diese Kosten nicht bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern und somit bei den Kommunen abgeladen werden dürfen. „Die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz sind für die rund 7,5 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland eine deutliche Verbesserung. Da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, fordern wir den Bund und die Länder weiterhin auf, für eine ausreichende Ausstattung an Finanzmitteln zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu sorgen“, erklärte Mederer. Der Bayerische Bezirketag sieht auch inhaltlich an entscheidenden Stellen des Gesetzentwurfs noch Nachbesserungsbedarf. Besonders im Bereich der Pflege- und Krankenversicherung wird dies deutlich. Bisher müssen Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, für die Leistungen, die sie dort erhalten, weitgehend selbst aufkommen. Pflegeversicherungsleistungen und Leistungen der Krankenversicherung für Behandlungspflege sind in diesen Einrichtungen nur in einem erheblich eingeschränkten bzw. reduzierten Umfang möglich.

Nachbesserungsbedarf

Für Josef Mederer ist dieser Zustand ungerecht und diskriminierend: „Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen zahlen - wie alle anderen auch - ihre Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung. Es kann nicht sein, dass sie im Endeffekt schlechter gestellt werden als die anderen Versicherten, nur weil sie in einer bestimmten Wohnform leben. Hier sehen wir auf Seite des Gesetzes eindeutigen Nachbesserungsbedarf.“

Entlastung der Kommunen

Landkreistagspräsident Christian Bernreiter forderte die Bundesregierung auf, ihre im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. Euro pro Jahr ab 2018 tatsächlich umzusetzen. An die Bayerische Staatsregierung appellierte er eindringlich, sich in den Verhandlungen weiterhin für die Kommunen einzusetzen. Die Verteilung müsse sich dabei an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren.

Für die bayerischen Kommunen schlug im Jahre 2014 die Eingliederungshilfe für mehr als 1,1 Mio. Menschen mit einer schweren Behinderung mit rund 2,2 Mrd. Euro zu Buche, und aufgrund von Kostensteigerungen werden es jedes Jahr mehr. Es ist der größte Einzelposten im Bereich der sozialen Ausgaben.

Eingliederungshilfe

Auch wenn die Zuständigkeitsregelungen für die Eingliederungshilfe in den Bundesländern stark variieren, so Bernreiter, zeigten Bereiche wie Asyl, dass eine bundesweite Lösung im Einvernehmen aller nicht unmöglich ist. Die Bundesregierung müsse zu ihren Zusagen aus 2013 stehen.

„Es ist daher inakzeptabel, die 5 Mrd. Euro Entlastung für die Kommunen in einem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz auszusparen“, kommentierte der Präsident den Referentenentwurf. Darin fehlten außerdem notwendige Steuerungsinstrumente, um einer neuen Ausgabendynamik der Eingliederungshilfe entgegenzuwirken. „Wenn die bayerischen Bezirke nicht um jährlich rund 800 Mio. Euro ab 2018 entlastet werden, werden die Bezirksumlagesätze weiterhin steigen“, prognostizierte Bernreiter.

Der Deutsche Landkreistag setzt sich für eine Verbesserung des Leistungssystems ein, z. B. in Bereichen wie der personenzentrierten Hilfegewährung, einer intensiveren Hilfeplanung sowie beim verstärkten Übergang von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu hatte der DLT im letzten Jahr das Papier „Kommunale Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz“ veröffentlicht. Auch müssten laut Präsident Landrat Reinhard Sager die der Eingliederungshilfe vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme wirksamer ausgestaltet werden: „Die Eingliederungshilfe darf nicht weiter als Ausfallbürgin für systemisches Versagen an anderer Stelle herhalten. Für mehrere der im Entwurf vorgesehenen Leistungstatbestände sind andere verantwortlich, nicht die Eingliederungshilfe. Insbesondere ist es absurd, die Sozialämter zu Ausfallbürgen für die schulische Inklusion zu machen. Das ist eindeutig Ländersache und muss es auch bleiben!“

DK

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