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(GZ-10-2021)
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► VDV-Positionen:

 

Autonomes Fahren und Entlastungen für den Bahnsektor

 

Als Schritt in die richtige Richtung haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags geladenen Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf zum autonomen Fahren bewertet. Wie VDV-Präsident Ingo Wortmann in einer ersten Reaktion unterstrich, „sind selbstfahrende, flexible Linien- und Pendelbusse eine große Chance für den Ausbau des klimafreundlichen ÖPNV-Angebotes gerade da, wo es heute noch stärker sein könnte: in Stadtrandlagen oder im ländlichen Raum“. Gleichzeitig eröffneten sich mit dem Gesetzentwurf auch Möglichkeiten, den öffentlichen Straßenraum menschenfreundlicher und sicherer zu gestalten.

Gleichwohl, gebe es noch Anpassungsbedarf: „Die aktuell diskutierten Anforderungen für die Qualifikation der ‚Technischen Aufsicht‘ sind nicht sachgerecht. Wir arbeiten heute schon in unseren Leitstellen mit sehr gut ausgebildeten Fachpersonal – ein Ingenieursstudium ist dafür eine übertriebene Maßgabe.“

Der VDV schlägt den forcierten Auf- und Ausbau von ÖPNV-Anwendungsfeldern vor, um das autonome Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb zu überführen und es für die Fahrgäste erlebbar zu machen. Wortmann zufolge werden diese ÖPNV-Innovationen einen finanziellen Mehrbedarf nach sich ziehen, dem ein sehr hoher wirtschaftlicher, städtebaulicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht:

„Wir haben in Deutschland die Chance, einen Leitmarkt für autonomes Fahren zu etablieren. Bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV sind neben den Ländern auch der Bund gefordert.“

Die mit der Automatisierung verbundene Kostenentlastung könne neue Geschäftsmodelle attraktiver machen und den neuen Linienbedarfsverkehren zu einem echten Durchbruch verhelfen, betonte der VDV-Präsident.

„Es braucht für die dringend notwendige Mobilitätswende eine intelligente Verknüpfung von PBefG und StVG-Novelle. Für den Regelbetrieb im ÖPNV-Einsatz ist es sinnvoll, auch die Anforderungen an den dann autonomen Betrieb im ÖPNV – zum Beispiel der BOKraft – anzupassen und die geplante Durchführungsverordnung (AFGBV) zügig umzusetzen, denn das Gesetz allein wird noch zu keinem Regelbetrieb führen.“

Zudem müssten die Zuständigkeiten spezifiziert werden: „Die technische Entwicklungsverantwortung muss beim Hersteller liegen, die betriebliche bei den Verkehrsunternehmen. Das erfordert eine faire Verantwortungsteilung und die Bereitstellung von Fahrzeugdaten, damit wir den sicheren Betrieb gewährleisten können.“

Unterstützt werden laut VDV auch die Planungen der Bundesregierung, durch umfangreiche zusätzliche Entlastungen die pandemiebedingten wirtschaftlichen Schäden im Bahnsektor auszugleichen: Die Trassenpreise sollen im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr rückwirkend ab März 2020 und bis Ende 2021 nahezu vollständig durch den Bund gefördert werden. Für den durch die Pandemieauswirkungen besonders hart getroffenen Personenfernverkehr auf der Schiene wird zusätzlich eine Förderung der Trassenpreise bis Ende 2022 in Aussicht gestellt.

Zudem soll die eigentlich durch die Deutsche Bahn jährlich an den Bund zu zahlende Dividende in Höhe von 650 Mio. Euro für das Jahr 2020 und ggf. auch für das Jahr 2021 durch Bundesmittel kompensiert werden. Diese Gelder kommen unmittelbar dem Erhalt des deutschen Schienennetzes zugute, so dass davon nicht nur die DB, sondern der gesamte Bahnsektor profitiert.

„Damit sollen unsere Kernanliegen, die wir in intensiven Gesprächen mit der Bundesregierung diskutiert haben, entsprechend umgesetzt werden. Die Bundesregierung will die Güterbahnen in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten umfassend unterstützen, das begrüßen wir außerordentlich“, erklärte VDV-Vizepräsident Joachim Berends.

DK

 

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