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(GZ-8-2016)
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► Deutsches Integrationsgesetz:
 
Bayern setzt Marksteine
 

Beim Koalitionsgipfel von CDU, CSU und SPD hat Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender Horst Seehofer wesentliche Punkte der CSU für die Integration von Flüchtlingen durchgesetzt. Die Bundesregierung wird ein Integrationsgesetz mit dem Grundsatz des Forderns und Förderns auf den Weg bringen.

Demnach sollen Leistungsberechtigte ermuntert werden, die vielfältigen Angebote anzunehmen. Wer sich Integrationsangeboten verweigert, muss mit Sanktionen und Leistungseinschränkungen rechnen. Verpflichtende Eigenanstrengung ist notwendig, damit Integration gelingt.

Die Eckpunkte für ein deutsches Integrationsgesetz nannte Seehofer ein „sehr umfangreiches Angebot, das die Chance eröffnet, dass wir von einem Land der gelingenden Integration werden reden können.“ Dies sei wichtig, damit ein gesellschaftliches Miteinander zustande komme, so der CSU-Vorsitzende.

Wohnsitzauflage

Im Integrationsgesetz soll unter anderem eine Wohnsitzauflage für Asylbewerber verankert werden. Städte und Gemeinden begrüßten die Entscheidung. Wie Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, hervorhob, könnten mit der Wohnsitzauflage die Soziallasten im Freistaat gerechter verteilt werden. Vor dem Hintergrund, dass in wirtschaftlich boomenden Regionen meist die Wohnungen knapp seien, in Regionen mit Wohnungsleerstand hingegen Jobs fehlten, muss Buckenhofer zufolge eine Wohnsitzauflage so justiert werden, „dass die Menschen möglichst rasch dorthin kommen und eine Wohnung finden, wo es Arbeit gibt“. Dazu müssten auch stärkere Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Regionen ergriffen werden.

„Im Ansatz ist es richtig, dass der Grundsatz des Förderns und des Forderns in einem Bundesintegrationsgesetz aufgenommen wird“, unterstrich Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags. „Wir halten es für richtig, dass Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, sich integrieren, indem Sie die deutsche Sprache erlernen und vor allem unsere deutsche Rechts- und Wertekultur anerkennen. Wer sich dem entzieht, sollte in Deutschland kein dauerhaftes Bleiberecht bekommen und muss auch mit Leistungskürzungen rechnen.“ Es bleibe abzuwarten, welche konkreten Verpflichtungen und Sanktionen Eingang in das Bundesintegrationsgesetz finden.

Strukturförderung

„Die Wohnraumzuweisung kann nur im Gesamtkontext einer Arbeitsmarkt- und Strukturförderung seitens des Bundes und der Länder funktionieren,“ formulierte Dirnberger. Für das Kriterium der „Wohnraumzuweisung“ sprechen aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags zwei Punkte: 1. Eine flächendeckende Verteilung von anerkannten Flüchtlingen bietet diesen Menschen die Chance, dass sie vor Ort mehr Möglichkeiten zu einer gelingenden Integration erhalten. 2. Eine Wohnraumzuweisung gibt den Gemeinden mehr Planungssicherheit, um sozialen Wohnraum und die notwendige Infrastruktur wie Kitas und Schulen vor Ort anbieten zu können.
Als einziges Bundesland hat Bayern bereits ein Sonderprogramm für Integration verabschiedet und ein eigenes Integrationsgesetz im Bayerischen Landtag eingebracht. Darin werden sieben zentrale Punkte formuliert, die für eine gelingende Integration erfüllt werden müssen.

Spracherwerb

1. Das Erlernen der deutschen Sprache: Nur wer deutsch spricht, kann sich vollwertig in die Gesellschaft integrieren und erfolgreich am Arbeitsleben teilhaben. Deshalb wird beim Spracherwerb möglichst frühzeitig angesetzt. Bereits im 5. Lebensjahr sollen die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft werden. Wenn nötig, wird ein Vorkurs Deutsch angeboten. Eltern, die sich der Sprachstandserhebung ihres Kindes verweigern, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Außerdem gilt: Wer lange genug Zeit hatte, Deutsch zu lernen, es aber nicht getan hat, der muss künftig einen Dolmetscher selbst zahlen, wenn er im behördlichen Verkehr noch einen braucht.

2. Landesleistungen: Sie erhält künftig nur, wer sich eindeutig identifizieren lässt, z. B. über seinen Pass. Einem missbräuchlich mehrfachen Leistungsbezug aufgrund Mehrfachidentitäten soll so wirksam begegnet werden.

Ghettobildung vermeiden

3. Eine ausgewogene Siedlungs- und Bewohnerstruktur: Die Bildung von Ghettos soll vermieden werden. Weiter soll verhindert werden, dass einzelne Kommunen in ihrer Integrationsfähigkeit überfordert werden. Deshalb wird über die Vergabe von Sozialwohnungen künftig auch eine ‚Strukturkomponente‘ entscheiden. Danach wird neben der Dringlichkeit auch die Bewohnerstruktur im Umkreis berücksichtigt. Ferner ist bereits jetzt eine Verordnungsermächtigung für eine vom Bundesgesetzgeber noch zu schaffende Verteilungsmöglichkeit von anerkannten Flüchtlingen vorgesehen.

Werteordnung

4. Die Achtung unserer Rechts- und Werteordnung: Jeder muss sich an unsere Rechtsordnung halten und sie akzeptieren. Das Gesetz enthält hierzu bei Missachtung konkrete Sanktionen. So kann verpflichtend zu einem „Grundkurs“ vorgeladen werden, der mit der Rechts- und Werteordnung vertraut macht. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheint, bekommt ein Bußgeld.

Scharia

5. Das Verbot, die verfassungsmäßige Ordnung zu unterlaufen: Wenn z.B. radikale Imame die Scharia durchsetzen wollen und unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, droht ihnen ein empfindliches Bußgeld. Denn hier geht es um die Grundfeste der staatlichen Ordnung.

6. Öffentliche Einrichtungen: Die Kommunen erhalten – ausgehend von den Negativerfahrungen vieler Kommunen bei der Nutzung von Frei- und Hallenbädern – die Möglichkeit, den Zutritt zu ihren öffentlichen Einrichtungen – also Schwimmbad, Bücherei, Stadion etc. – von einer vorherigen Belehrung über die dort einzuhaltenden Regeln abhängig zu machen, wenn sie vermuten, dass diese dem Nutzer nicht bekannt sind.

7. Der Integrationsbeauftragte und der Bayerische Integrationsrat: Das Gesetz verankert ausdrücklich das Amt des Integrationsbeauftragten und den Bayerischen Integrationsrat.

Fordern und Fördern

Laut CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer „beruht unsere erfolgreiche Integrationspolitik in Bayern seit jeher auf dem Grundsatz des Forderns und Förderns. Wer bei uns bleiben will, muss die deutsche Leitkultur anerkennen und leben. Und das heißt nicht, dass wir uns auf halbem Weg in der Mitte treffen. Das wäre falsch verstandene Toleranz. Das Bayerische Integrationsgesetz werden wir daher noch stärker an der Eigenanstrengung ausrichten.“

DK

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