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(GZ-23-2020)
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► Landtags-Grüne fordern Übernahme von Betreuungskosten:

 

Ehrenamt stärken

 

Mit einem Gesetzentwurf wollen die Landtags-Grünen die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines kommunalen Ehrenamtes in den Kommunalparlamenten verbessern. Im Fokus steht die Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf. Dazu sollen die Bedingungen ihres kommunalpolitischen Engagements der Rätinnen und Räte in Bayern an die aktuelle Lebenswirklichkeit angepasst werden. Das soll nicht nur den Gemeinde- und Stadträten, sondern auch den Ratsmitgliedern in den Kreis- und Bezirkstagen helfen.

Wie Johannes Becher, Sprecher für kommunale Fragen in der Grünen-Fraktion, unserer Zeitung gegenüber erläuterte, sind wesentliche Forderungen des Gesetzentwurfs die Regelung eines gesetzlichen Anspruchs auf Freistellung von der Arbeitsverpflichtung für berufstätige Ratsmitglieder sowie die Möglichkeit, dass sich Ratsmitglieder vorübergehend durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen können. Diese Vertretungsmöglichkeit soll sich auf längerfristige Auszeiten (ab drei Monate) beschränken und ist maximal auf zwölf Monate beschränkt.

Die Landtags-Grünen sehen auch die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Erstattung der Kosten vor, die auf Grund der Betreuung von Kindern und zu pflegender Angehöriger während Gremiensitzungen entstehen. Diese Regelungen sollen auf allen drei kommunalen Ebenen in Bayern gelten.

Vertretung statt Verzicht

Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker werden in Bayern für sechs Jahre gewählt. Da sich die Lebenssituation vorübergehend auch ändern kann, sollen Mandatsträgerinnen und -träger in Gemeinderäten, Stadträten, Kreis- oder Bezirkstagen, die Chance erhalten, sich durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen können. Bislang gibt es in Bayern eine solche Vertretungsmöglichkeit nicht.

Sind Kommunalpolitikerinnen und -politiker längerfristig an der Teilnahme verhindert, bleibt ihnen bislang nur die Möglichkeit des dauerhaften Verzichts auf ihr Mandat. Die Vertretungsregelung soll auch ermöglichen, dass der Vertreter auch bei Ratsentscheidungen stimmberechtigt ist im Sinne des Art. 37 Abs.1 GLKrWG.

Volle Übernahme von Betreuungskosten

Die Landtags-Grünen setzen sich zudem für einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehörigen des Ratsmitglieds in voller Höhe ein – ebenfalls eine Forderung, die bisher im bayerischen Recht fehlt. Dieser Entschädigungsanspruch soll sowohl Arbeitnehmern, Selbständigen als auch nicht erwerbstätigen Personen zustehen.

Den kommunalen Mandatsträgern soll zudem ein gesetzlicher Freistellunganspruch gegenüber allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern für die „erforderliche Zeit“ eingeräumt werden, die sie für die Ausübung ihres kommunalen Mandats benötigen. In Bundesländern wie Baden-Württemberg ist eine entsprechende Freistellungsregelung schon seit längerem in Kraft.

 

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