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(GZ-14-2020)
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► Grüne und SPD fordern:

 

Investitionsschutz

 

Der Landtag hat mit Mehrheit für eine Änderung der Bauordnung gestimmt, die einen Weiterbau von rund 20 Windrädern in Bayern verhindert. Bereits fertiggebaute Windräder, die aber nicht der 10 H-Regelung entsprechen, können dagegen stehen bleiben. Der Entscheidung war eine heftige Debatte vorausgegangen: SPD und Grüne werfen der Regierungsfraktion vor, Schäden in Millionenhöhe zu verursachen und forderten Investitionsschutz für die Betreiber geplanter Anlagen.

Die Staatsregierung hatte in der Vergangenheit zugesichert, Rechtssicherheit für alle Anlagen herzustellen, die vor Inkrafttreten der 10-H-Regelung genehmigt wurden.

Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat jedoch bei seiner Sitzung Mitte Juni mehrheitlich abgelehnt, dass im Bau befindliche Windkraftanlagen fertiggestellt und ans Netz gehen können, wenn sie technisch verändert werden.

Mit dieser Entscheidung torpediere die Regierungsfraktion die Fertigstellung von geplanten Windrädern, kritisierte die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Annette
Karl.

„Die Windenergie ist ein grundlegender Baustein zum Ausbau der erneuerbaren Energien und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. In den letzten drei Jahren sind in der Windkraftbranche 20.000 Arbeitsplätze weggefallen. Davon sind mehr Menschen betroffen, als in der gesamten Braunkohleindustrie in Deutschland und allen angeschlossenen Kraftwerken. Was passiert daraufhin in Bayern? Noch weniger Planungssicherheit und mögliche Schäden in Millionenhöhe für Anlagenbetreiber.“

„Verstörendes Signal“

Durch den Rückbau der geplanten Anlagen drohen Schäden in Millionenhöhe. Die Windkraftanlagen bei Wargolshausen und Wülfershausen im Landkreis Rhön-Grabfeld sind besonders betroffen. „Das Gesetz von CSU und Freien Wählern ist ungenügend. Es geht nur noch um Anlagen, die bereits fertig gebaut sind. Das greift viel zu kurz und lässt all die Anlagenbetreiber im Stich, die sich natürlich auf die Zusagen der Staatsregierung verlassen haben“, sagte Karl.

Nach der Entscheidung im Landtag mahnte sie eine Planungs- und Rechtssicherheit für die Investoren an. Die Grünen schlossen sich der Kritik der SPD an.

„CSU und Freie Wähler verletzten damit massiv den Investitionsschutz der betroffenen Bürgergenossenschaften, Kommunen und Unternehmen“, sagte der energiepolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig. „Das ist sowohl energiepolitisch als auch wirtschaftspolitisch ein verstörendes Signal.“

Abschaffung der 10H-Regel

Aus Sicht des Grünen-Energieexperten führt an einer generellen Abschaffung der 10H-Regel kein Weg vorbei. „Die Windkraft ist das Rückgrat der Energiewende in Deutschland und letztlich auch die Basis für eine funktionierende heimische Wasserstoffwirtschaft.

Nur wenn wir die Überflussressource Wind konsequent nutzen, steht am Ende auch ausreichend Strom zur Wasserstoffherstellung zur Verfügung“, betonte Stümpfig. Er forderte deshalb vom bekennenden Wasserstofffan, FW-Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger „vollen Einsatz in der Koalition zur Beseitigung der 10H-Regel“.

In Kauf genommenes Risiko

Für die Freien Wähler räumte Rainer Ludwig ein, dass er sich auch eine andere Lösung hätte vorstellen können. Gleichzeitig verteidigte er den mit der CSU erzielten Kompromiss: Er stehe nach wie vor hinter der Windkraft, die aber bürgerverträglich sein müsse. Laut dem CSU-Politiker Alexander König verdienten die Investoren der noch nicht fertiggestellten Windräder keinen Vertrauensschutz. Die Investoren hätten das Risiko eines Scheiterns in Kauf genommen.

 

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